Blinker hinter den Racinggittern

      na ich möchte in miene originale stoßstange in diese ausbuchten unter den blinker schwarzes oder chromegitter reingeben und dahinter dann die blinker, aber wenn ich schwarze blinker nehme könnt ich wirklich a bissl was vom gitter wegschneiden und dort dann bündig die blinker reingen is ne gute idee

      wie siehts mit der höhe der blinker aus gibts da auch ein mindesmaß
      Original von BP-Hatzer3
      Serienmäßig vorhandene - jetzt entfernte - Seitenblinker dürften ein Problem sein, da vmtl die front- und heckseitigen Fahrtrichtungsanzeiger nicht ausreichend Licht zur Seite abstrahlen.


      Beim Golf 3 (eckige Blinker) und Golf 2 aber sicher nicht, da bei diesen im Typenschein bei den Seitenblinkern ww. (wahlweise) drinnensteht, d.h. nicht je nach Ausstattung hatten diese Gölfe Seitenblinker od. auch nicht. Und ob das Auto Seitenblinker hatte od. nicht steht weder im Zulassungs, noch im Typenschein drinnen, somit kann man eventuell vorhandene legal entfernen. Wo nie welche waren, da kann man auch keine suchen *g*. Mein Golf 2 hatte nämlich auch keine Seitenblinker.

      Oder liege ich damit falsch?

      Gruß
      Sascha
      cult1.da.ru
      "We ride together, we die together. Bad Boys for life! - In the line of duty - Fidelis Ad Mortem"
      @jblei187
      Wenn die Blinker - wie im von dir geposteten Bild ersichtlich genehmigt wurden - ist diese Eintragung rechtswidrig und kann bei jeder Verkehrskontrolle bemängelt und auch abgestraft werden.
      Der Prüfer, der das eingetragen hat, kann sich dann warm anziehen. (lt PBStV ein schwerer Mangel und da wird kein Unterschied gemacht, ob genehmigt oder nicht)

      @ sascha
      Deshalb habe ich auch "evtl" geschrieben, wenn das Fahrzeug ww. anders mit baugleichen front- und heckseitigen Fahrtrichtungsanzeigern ausgestattet wurde, dürfte es keine Probs geben. Kommt halt auf die serienmäßige Genehmigung drauf an.
      MfG
      BP-Hatzer3
      ______________
      A6 3.0 TDI s-line

      VAG COM HEX CAN/VCDS AKTUELL!
      Original von Stadles
      hilfe, ich werde ignoriert *g*
      wisst ihr nicht wie es mit den seitenblinkern ist?


      Wer lesen kann ist klar im Vorteil, guck MAL, was BP-Hatzer nen paar Beiträge weiter oben schrieb:

      "Jede Änderung der Beleuchtungsanlage, ausg. die Anbringung von Zusatzscheinwerfern, ist genehmigungspflichtig. Serienmäßig vorhandene - jetzt entfernte - Seitenblinker dürften ein Problem sein, da vmtl die front- und heckseitigen Fahrtrichtungsanzeiger nicht ausreichend Licht zur Seite abstrahlen."

      Im Klartext: Grundsätzlich ja, tatsächlich wieder abh. von der Prüfstelle/ Zivi