Strafmaß für L17

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      Vorgezogene Lenkberechtigung fd Klasse B gem § 19 FSG
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      Übungsfahrten gem § 122 KFG

      Strafbestimmungen gem § 134 KFG iSd 26. KFG-Novelle

      (1) Wer diesem Bundesgesetz, den auf Grund dieses Bundesgesetzes erlassenen Verordnungen, Bescheiden oder sonstigen Anordnungen, den Artikeln 5 bis 9 der Verordnung (EWG) Nr. 3820/85 sowie der Verordnung (EWG) Nr. 3821/85 zuwiderhandelt, begeht eine Verwaltungsübertretung und ist mit einer Geldstrafe bis zu 5 000 Euro, im Falle ihrer Uneinbringlichkeit mit Freiheitsstrafe bis zu sechs Wochen zu bestrafen.
      MfG
      BP-Hatzer3
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      A6 3.0 TDI s-line

      VAG COM HEX CAN/VCDS AKTUELL!
      Wenn ich des richtig verstehe hast du noch keinen Führerschein und bist noch am Kilometerfahren; Wenn ja dann ist !!VORSICHT GEBOTEN!!;Die können dir fast wegen jedem sch.. die berechtigung fürn L17 nehmen.
      Bei mir wäre es auch fast soweit gewesen: Richtiges Fahrzeug aber falsche begleitperson.....bitte bitte nicht.....war ausnahme.......usw..(würd ich mi nicht darauf verlassen)

      Mfg and53I
      aja gleich a frage an die Rennleitung


      wir haben so a dummes kind in da gasse das ohne begleitung ohne führerschein durch die gasse fahrt was passiert wenn ich ihm anzeig.

      Grund: Er fahrt wie gesenkt mit an 80er die gasse rauf und runter ich mein wenn er normal fahrn würde wärs ma egal aber sollte er eine von meine 2 katzn erwischen kann er sich so und so am friedhof wieder ausgraben.

      aber is sowas normal da vater polizist und dem is das egal?!?!?1

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      @Böser Golf:

      Nunja, da der Vater Polizist ist wird er´s eventuell richten.

      Normal passiert eigentlich relativ viel.

      Der Fahrzeughalter bekommt MAL Ärger, dann die Erziehungsberechtigten (Aufsichspflicht), und der Sprössling bekommt auch Ärger, und eventuell eine Führerscheinsperre.

      Würds einfach MAL anzeigen, sowas muss ja wirklich nicht sein, weil wenn da was passiert stellt sich die Frage wer zahlt. Blech jo mei des kann ma scho richten, aber wenn a anderes Kind da raus rennt .... ?
      Nur wer verschiedene Blickwinkel in betracht zieht und überdenkt, hebt sich von den einfach-denkenden Menschen ab!
      Original von b1ubb
      ich würd MAL mit ein paar leute vor seiner tür anleuten .

      und MAL fragen was das soll ... =) ich wette der is das ganz leise und macht das nicht mehr =) hehe ...




      zitat das würde nichts bringen weil sein vater sich da als lieber netter polizist einmischen würd



      Ich glaub ich sollt MAL ins nebengebäude gehn zur BP schwechat am flughafen und fragen obs a nagelkette für mich haben ;)

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von „Böser Golf“ ()

      wenn sich der nette polizist einmischt ...
      kannst ihm gleich schöne grüße ausrichten ....

      gehst zum oberhauptkomissar oder wie der heißt ..
      und sagst wenn sein sohn des ned von allein unterläßt zeigts seinen sohn an weil des illegal ist ...

      und seinen vater auch gleich weil wenn er im dienst is ... muss er gerade solche leute aus dem verkehr ziehen ... und wenn er das ned tut ... dann ist er sowieso gleich seinen job los ...