L Taferl
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Maximal 2 Personen.
Voraussetzungen für die Ausbildungsfahrten (L17)
Seit 1. März 1999 ist es möglich, die Führerscheinausbildung der Klasse B bereits nach dem 16. Geburtstag zu beginnen. Die Prüfung kann somit AB dem 17. Geburtstag abgelegt werden.
Mit der Führerscheinausbildung kann dann begonnen werden, wenn sowohl der Bewerber bzw. die Bewerberin als auch die Begleitpersonen bestimmte Voraussetzungen erfüllen.
Voraussetzungen für den Bewerber bzw. die Bewerberin:
- vollendetes 16. Lebensjahr
- Verkehrszuverlässigkeit
- es gibt keine Verkehrsvormerkungen wegen Übertretung von Verkehrsvorschriften
- es wurden keine strafbaren Handlungen begangen
- körperliche und geistige Reife muss nachgewiesen werden
entweder durch die Erziehungsberechtigten oder
durch eine verkehrspsychologische Untersuchungsstelle - Zustimmung des Erziehungsberechtigten oder der Erziehungsberechtigten, wenn dieser bzw. diese nicht selbst die Begleiterperson ist
- ärztliche Untersuchung von einem ermächtigten Arzt oder einer ermächtigten Ärztin
- Herz-Kreislauf- sowie neurologische Untersuchungen
- Test des Hör- und Sehvermögens sowie der Bewegungsfähigkeit
- Vorhandensein einer oder höchstens zwei Begleitpersonen
Voraussetzungen für die Begleitperson:
- besonderes Naheverhältnis zu dem Bewerber bzw. der Bewerberin (z.B. Eltern, Tante)
- Besitz des Führerscheins der Klasse B seit mindestens sieben Jahren
- Fahrpraxis während der letzten drei Jahre
- kein schwerer Verstoß gegen Verkehrsvorschriften innerhalb der letzten drei Jahre
- Zustimmung des Erziehungsberechtigten oder der
- Erziehungsberechtigten, falls dieser oder diese nicht selbst die Begleitperson ist
- grundsätzlich dürfen nur zwei Bewerber oder Bewerberinnen innerhalb von 12 Monaten unentgeltlich begleitet werden
Grüsse,
DOC! - vollendetes 16. Lebensjahr
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