Asfinag

    Diese Seite verwendet Cookies. Durch die Nutzung unserer Seite erklären Sie sich damit einverstanden, dass wir Cookies setzen. Weitere Informationen

      Soweit ich weiss nichts.

      Ausser du beschädigst etwas oder verdreckst etwas mutwillig.

      Im Prinzip muss man sich das vorstellen wie ein Museum.
      Du zahlst Eintritt damit du reindarfst, gehst einfach so rein dürfens dich Kontrollieren und dich Strafen.
      Wennst was beschädigst musst zahlen, und angreifen darfst a nix.
      Und altes Glumpat is auch noch drin
      Nur wer verschiedene Blickwinkel in betracht zieht und überdenkt, hebt sich von den einfach-denkenden Menschen ab!
      naja der nette her meinte ich wäre auch zu schnell dran gewessen sag ich selbst schuld wenn er plötzlich auf die straße springt und ich grad noch mitn ABS zum stehn komm :-h


      naja kontrolliert hams es pickerl vignette zulassungsschein mit da nummertafel verglichen deppat gredet und nach 4 min hab ich wieder fahrn können


      mich würd halt intressiern was sonst noch so strafen können

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von „Böser Golf“ ()

      *lol*

      Wenn er des gsagt hätt, hättestn fragn müssn "Hams a Messergebnis?"

      und wenn da der einfach auf de Straße springt musstn fragn "Hams ned glernt wie ma ein Fahrzeug korrekt anhaltet?"

      Weil der muss ja de Kelle hochhalten, und dann nach vorne oder so irgendwie !


      Na aber de dürfn da sonst nix tun.
      Also wenns Auto ztief is oder sowas, fallst des jetzt meinst, könnens nix tun darf nur Exekutive.


      Nur wenn dei Auspuff am Boden schleifn würd glaub ich könnens was machen weil dann beschädigst den Asphalt.
      Nur wer verschiedene Blickwinkel in betracht zieht und überdenkt, hebt sich von den einfach-denkenden Menschen ab!
      naja kelle war ja oben aber ich hab halt bisl des zu spät gesehn =) und der rennt halt richtung straße dumme kinder gibts naja.
      ich habs dann eh nach einer zeit gfragt obs da jetz die vignette kontrolliern nachdems 3 MAL ums autoherumspaziert sind =) haben woll noch nie an serienmässigen vento gesehn =)

      ja eh messergebnisse habens ja nicht
      Möchtegernkieberer... :-h

      Auszug aus dem Bundesstraßen-Mautgesetz 2002 – BStMG


      Mautaufsichtsorgane

      § 17. (1) Die Autobahnen- und Schnellstraßen-Finanzierungs-Aktiengesellschaft kann zur Mitwirkung
      an der Vollziehung dieses Gesetzes Mautaufsichtsorgane bestimmen.
      (2) Die Mautaufsichtsorgane sind von der Behörde auf Vorschlag der Autobahnen- und Schnellstraßen-
      Finanzierungs-Aktiengesellschaft zu bestellen und zu vereidigen. Die Vereidigung entfällt bei Personen,
      die vor ihrer Bestellung zu Mautaufsichtsorganen als Organe der öffentlichen Aufsicht tätig waren.
      (3) Als Mautaufsichtsorgane können nur Personen bestellt werden, die verlässlich sind, das
      18. Lebensjahr vollendet haben und die im Hinblick auf ihre Aufgaben und Befugnisse besonders geschult
      sind. Von der Bestellung zum Mautaufsichtsorgan ist ausgeschlossen, wer wegen eines Verbrechens
      oder Vergehens zu einer Freiheitsstrafe rechtskräftig verurteilt worden ist, sofern die Verurteilung
      nicht der Beschränkung der Auskunft aus dem Strafregister (§ 6 Tilgungsgesetz 1972, BGBl.
      Nr. 68/1972) unterliegt. Zum Nachweis der Verlässlichkeit ist insbesondere eine Strafregisterbescheinigung
      vorzulegen. Mautaufsichtsorgane, die sich zur Ausübung ihrer Obliegenheiten ungeeignet zeigen,
      sind von der Behörde abzuberufen.
      (4) Als Organe der öffentlichen Aufsicht müssen Mautaufsichtsorgane bei Ausübung ihres Dienstes
      mit einem Ausweis versehen sein, aus dem ihre amtliche Eigenschaft hervorgeht, und ihn Betroffenen auf
      Verlangen vorweisen. Der Inhalt des Ausweises ist in der Mautordnung festzulegen.


      Mitwirkung der Mautaufsichtsorgane

      § 18. (1) Die Mautaufsichtsorgane wirken an der Vollziehung dieses Gesetzes durch Überwachung
      der Einhaltung seiner Vorschriften, durch Entgegennahme von Zahlungen gemäß § 19, durch Maßnahmen
      zur Einleitung des Verwaltungsstrafverfahrens, durch Einhebung vorläufiger Sicherheiten gemäß
      § 27 und durch Verhinderung der Fortsetzung der Fahrt gemäß § 28 mit.
      (2) Zum Zweck der Kontrolle der ordnungsgemäßen Entrichtung der Maut sind die Mautaufsichtsorgane
      berechtigt, Kraftfahrzeuglenker durch deutlich sichtbare oder hörbare Zeichen zum Anhalten aufzufordern,
      sie anzuhalten, die Identität des Lenkers und des Zulassungsbesitzers festzustellen und das Fahrzeug,
      insbesondere das Gerät zur elektronischen Entrichtung der Maut, den Fahrtschreiber, den Wegstreckenmesser
      und das Kontrollgerät gemäß der Verordnung (EWG) Nr. 3821/85, zu überprüfen. Kraftfahrzeuglenker
      haben der Aufforderung zum Anhalten Folge zu leisten, an der Identitätsfeststellung mitzuwirken
      und die Überprüfung des Fahrzeugs zu dulden.


      Zur Tatsächlichen Qualifikation....


      Also, wenn´s das nächste MAL 3 MAL um Dein Auto spazieren dann sei einfach so freundlich und sag ihnen wo bei Deinem Auto vorne ist und das Du es eilig hast... :rofl: Es hat Ihn genau die Mautentrichtung zu interessieren und sonst nix!
      Grüsse,
      DOC! :-w

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von „DOC!“ ()

      sollt an aufkleber drucken lassen mit pfeil auf die vignette :rofl:

      naja aber ma wirds gewohnt das bei da Abfahrt Korneuburg Ost stehn genauso wie die polizei jeden sonntag oder samstag etwas vor da auffahrt stehn :-h :-h


      kurz gsagt sind die leute von da asfinag nur so cool weils die selbe farbe wie die polizei beim auto habn :gemein: :gemein: