Nutenfahrwerk typisierbar

      Nutenfahrwerk typisierbar

      hab da MAL ne frage:
      ich hab in meinem golf ein nutenfahrwerk eingetragen, noch vom vorbesitzer.
      jetzt will sich ein bekannter auch eines einbauen. die nutenverstellung ist an der hinterachse,logisch.
      ich hab aber vor kurzem gehört oder gelesen, weis nicht mehr genau, das man zur zeit nutenfahrwerke nicht eintragen kann. ist da was dran?

      RE: Ntenfahrwerk typisierbar

      also mir wurden damals bei der nö.landesregierung nutenverstellbare dämpfer an der HA meines ehemaligen GTI nicht eingetragen, aufgrund wegen "manipulationssicherheit ist nicht gegeben" :-f leider war auch keine kennzeichnung der nutenstellung nicht zu gebrauchen.
      aber zwischen den landesregierungen spalten sich ja die meinungen, die einen tragens ein, die anderen wieder nicht :stirnklatsch:
      habe im nachhinein die nutendämpfer ausgebaut und neue bilstein gasdruck reingeschmissen, im endeffekt hats mir eh nichts gebracht, da ich den GTI verkauft habe und kurze zeit später wurde alles in OÖ eingetragen über einen Zivi (auch mit nutendämpfern wäre in OÖ eine eintragung ohne probleme gewesen, da ein Zivi mitdenkt und beamte der landesregierung nicht)
      ich frage mich dann, ob ma in NÖ ein gewindefahrwerk noch eintragen kann, denn die kann man auch beliebig verstellen, nur gibts bei der NÖ. landesregierung den witzigsten satz "Manipulationssicherheit ist nicht gegeben" :hmm: