Pickerl Abgelaufen / Unfall

      @machi0815
      Also irgendwie kenn ich mich bei deinen Schilderungen nichtmehr aus.

      1. Kann ein Loch nicht quer über die Strasse verlaufen, dass kann dann höchstens ein Graben sein,
      2. wird der mit Sicherheit zugeschüttet worden sein, nur hat eben das Wetter und der Fahrzeugverkehr das übrige dazu getan,
      3. hast du deine Fahrgeschwindigkeit so zu wählen, dass bei einem plötzlich auftretendem Hindernis noch gefahrlos angehalten werden kann (angepasste Fahrgeschwindigkeit).

      Hoffentlich hast du Bilder gemacht zum Zeitpunkt des Unfalles, sonst hast Probs mit der Dokumentation von wegen mangelnder Absicherung.

      @Luki
      Beschädigt hat er sich das Auto ja selbst.
      MfG
      BP-Hatzer3
      ______________
      A6 3.0 TDI s-line

      VAG COM HEX CAN/VCDS AKTUELL!

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von „BP-Hatzer3“ ()

      @BP-Hatzer3: Nein er hat sich das Auto nicht selber beschädigt, sondern jene die den Graben gemacht haben und ihn nicht ausreichend gesichert haben (wenns denn auch so wie beschrieben war)


      Wenn ich dir an Nagel vor den Reifen lege, du fahrst drüber, wer is dann da schuldige hm ? Du weilst drüber gfahrn bist oder ich weil ich ihn dir hingelegt habe? ;)
      Nur wer verschiedene Blickwinkel in betracht zieht und überdenkt, hebt sich von den einfach-denkenden Menschen ab!

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von „Luki“ ()

      Wie ich oben schon erläutert habe, wenn er seine Fahrgeschwindigkeit den Strassenverhältnissen angepasst hätte, hätte er von vor dem Schlagloch anhalten können.

      Selbiges gilt auch auf allen Strassen:
      zB ein LKW verliert Ladegut und jemand, der 5min später dort fährt beschädigt sich sein Auto.
      Dann ist zwar der LKW-Fahrer haftbar wegen mangelnder Sicherung des Ladegutes und bekommt auch Teilschuld für den Unfall, aber der andere hat seine Fahrgeschwindigkeit nicht so gewählt, dass er noch vor dem Hindernis hätte anhalten können (§ 20 ABS 1 2. Halbsatz), somit auch Teilschuld. (Fahren auf Sicht)

      @Luki
      Dein Beispiel fällt nicht in die StVO, dafür ist das StGB lex spezialis, denn es handelt sich dabei um Sachbeschädigung (Vorsatzdelikt)
      Bei einer zugeschütteten Künette, aber mit Schlaglöchern durch Regen und Fahrzeugverkehr, ist kein Vorsatz dabei, höchstens Fahrlässigkeit.
      MfG
      BP-Hatzer3
      ______________
      A6 3.0 TDI s-line

      VAG COM HEX CAN/VCDS AKTUELL!

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von „BP-Hatzer3“ ()

      Geschwindigkeit anpassen schön und gut, wenn i mit 40 auf da Autobahn fahr, strafns mich vermutlich auch, und da kann i a ned sagen i fahr langsam weil es könnte ein LKW vor mir Ladegut verlieren.

      Wenn es stürmt und schneit und du fahrst wie ein gsenkter dann trifft das anpassen der Geschwindigkeit zu, da dann Unfälle zu erwarten sind, aber keiner fahrt 30 nur weil irgendwo a Schlagloch sein könnte, das unerwartet daher kommt und wenn der Schotter der da drinnen war rausgewaschen wird vom Regen war es mangelnd gesichert, aber in diesem Fall glaub ich war es gar nicht gesichert.

      Also da muss man schon realistisch bleiben.
      Ausserdem habe ich mich diesbezügl. erkundigt wie das eine Versicherung handhabt und wenn das nicht gesichert war, wird gezahlt. brettert er mit 200 drüber wobei nur 50 erlaubt wären (extrem Beispiel) und zerlegt sich des komplette Auto sagens sicher welcher Schaden wäre bei 50 entstanden.

      Also ungesicherte Querfräsungen sind abzusichern, und wenn sie das nicht sind heissts Zahlen für den Verursacher bzw. dessen Versicherung.

      Edit:
      Mein Beispiel mit dem Reifen war jetzt nicht so ganz aufs Gesetz bezogen, hätte eher gmeint wer da quasi der "böse" ist !
      Nur wer verschiedene Blickwinkel in betracht zieht und überdenkt, hebt sich von den einfach-denkenden Menschen ab!

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von „Luki“ ()

      naja wenn ers nicht dokumentiert hat hat er eh pech ghabt.. aber wegen bodenwellen und sonstigen wennst da die gschwindigkeit anpasst musst die westautobahn mit an 40er fahrn :gemein: :gemein:

      @ luki es is irgendwie klar das nicht jeder rechnet das da jetz was auf der fahrbahn liegt... sonst müssen alle bremsbereit fahren.... ma sollt halt drauf achten was vor einem auf da fahrbahn liegt oder passiert.....

      du kannst genauso mit an 60er auf da autobahn a schlagloch übersehn oder auch mit 160... wennst nicht aufpasst bringt da es langsam fahrn genau nüxxxx
      Keine Frage, man muss schon schaun was vor einem ist, aber wenn es nicht deutlich erkennbar ist, dann kannst a nix dafür.

      Wennst jetzt siehst aha da vorne is a Querfräsung, du donnerst im Ortsgebiet mit 80 hin und denkst da kurz davor brems ich, aber dann liegt dort Schotter und es ist nass, und du dabremst es nimma und donnerst über die Fräsung drüber dann bist scho selber schuld, aber wenns für di ned erkennbar ist kannst noch so Vorsichtig oder Langsam fahren bringts einfach nix.
      Nur wer verschiedene Blickwinkel in betracht zieht und überdenkt, hebt sich von den einfach-denkenden Menschen ab!
      oeamtc.at/netautor/na_pro/appl…mdoc_id=1102031&print=yes

      steht zwar nur was wegen Frostschäden

      Nur soviel, bei Auffräsungen gibt es eben ein Maß, bis zu dem xx mm muß nicht gekennzeichnet werden!

      Wenn jetzt diese zu ist, keine Zeugen, bildliche Dokumente da sind, Pech gehabt! Meist gibt danach die Gegenpartaei die möglichkeit neu auffräsen zu lassen, aber auf kosten des Klägers!

      Es wäre halt Interressant, wie eben der sog. "Unfallort" bildlich ist!! Denn sofern zb. Baumaschinen , bzw. offensichtlich in der Gegend Bauarbeiten stattfanden/finden dergl. usw. am Rand erkennbar waren, vorhanden usw... ist dann auch wieder der mögliche Vorsatz da aus Seiten der Versicherung des Straßenbesitzers bzw. Verantwortlichen, da hier der Fahrer eben damit rechnen "müße"!! usw, usw......

      Ist wie ein Gummiband!!

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von „Bocki“ ()

      Die Fahrweise muss stimmen

      Die Lenker sind verpflichtet, dem Zustand der Fahrbahn Rechnung zu tragen. Verkehrszeichen, Geschwindigkeitsbeschränkungen usw. müssen strikt beachtet werden. "Wer dem Gebot des Fahrens auf Sicht nachkommt und den entsprechenden Sicherheitsabstand einhält, wird vor so manch überraschend auftauchendem Schlagloch noch rechtzeitig reagieren sowie Schäden am Fahrzeug und Unfälle vermeiden können", so Tippel.

      Daraus, ob der Lenker alle Sorgfaltspflichten eingehalten hat, ergibt sich auch das Ausmaß seines Mitverschuldens.

      Gegebenenfalls rät der ÖAMTC-Jurist, den Unfallort sofern möglich mit Fotos genau zu dokumentieren und sich Zeugen zu sichern. Worauf es besonders ankommt: Man sollte klären, ob sich an dieser Stelle bereits vorher Schadenfälle infolge des Frostaufbruches ereignet haben. Das kann man bei Polizei oder Gendarmerie erfragen und dabei gleich auf die Straßensituation aufmerksam machen.



      was hama schon gehört ? =) richtig gleich dokumentiern. aber das is bei jedem unfall und sonstigen ratsam sonst tretens da eh nur am **** herum und dein geld kannst vergessen



      EDIT: ahh da hat wer das selbe gelesen wie ich grad ;)

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von „Böser Golf“ ()