Teile mit EG - Genehmigung

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      Teile mit EG - Genehmigung

      Ich wollt MAL wissen, ob man Teile (Auspuffanlagen, Scheibentönungsfolien, etc) mit EG - Genehmigung typisieren lassen muß.

      Es ist mir schon klar, dass das Wort EG - Genehmigung besagt, dass man es EU weit am Auto verbauen darf und das es auch auf das Auto ausgelegt wird aber in Österreich kann man ja nie wissen und ich möchte nicht dann bei der nächsten "Kontrolle" durch die Herrn in grün mit irgendeinem von denen zum Disskutieren anfangen ob das Teil, dass ich verbaut habe, jetzt zum Typisieren ist oder nicht.

      RE: Teile mit EG - Genehmigung

      Im Prinzip sind teile mit EG Gehnemigung/E prüfzeichen in Österreich Eintragungsfrei.
      (Betrifft vorallem Auspuff,Spiegel, Beleuchtung,Folien)
      Wenn ein gutachten beiligt, müssen die in den gutachten stehenden Auflagen natürlich erfüllt werden.

      Trotzdem geben sich einige nicht damit zufrieden...

      Sogar beim Forstinger wollte mann mir wegen Klarglas Scheinwerfer mit E-Zeichen und Original Schwarze Helle Rückleuchten beim Winterauto kein Pickerl geben... Da mann diese Teile laut ihnen ja eintragen müsse...
      Hab dann darauf bestanden das sie bei der Landesregierung anrufen, 5 Minuten später hatte ich das Pickerl.

      Mfg
      BAD CAR SCENE

      RE: Teile mit EG - Genehmigung

      Wenn Zubehörteile über eine EU – Genehmigung verfügen, müssen sie nicht eintragen werden, da diese Genehmigung einer österreichischen Typengenehmigung gleichzuhalten ist.
      Dies lässt sich leicht an der Kennzeichnung des Bauteils mit dem E-Zeichen erkennen.
      Hier am Beispiel eine Endtopfs mit EG Genhmigung.



      Das heißt jedoch nicht, das z.B. ein Endschalldämpfer auf allen Fahrzeugen montiert werden darf.
      Der Fahrzeuglenker muss bei Kontrollen über eine Abschrift der Genehmigung verfügen, in der beschrieben ist, für welche Fahrzeuge die Verwendung genehmigt ist.
      Grundsätzlich muss der Nahfeldpegel laut Typenschein bzw. Zulassungsschein mit einer Toleranz von + 3 dB(A) eingehalten werden (d.h. es dürfen keine sonstige Veränderungen an der Auspuffanlage vorgenommen werden, wie das Weglassen von Vorschalldämpfern oder des Katalysators).
      Diese Genehmigungszeichen findet man aber auch auf diversen Scheinwerfern und Leuchten, diese mässen trotzdem dem Verwendungszweck entsprechend richtig montiert und geschaltet sein.
      Es gibt aber zusätzlich noch eine nationale Typengenehmigung von Teilen. Dies trifft vor allem auf Scheibenfolien zu. Hier stellt ein vom Bundesministerium ermächtigter Betrieb eine Bestätigung in der Abschrift des Typengenehmigungsscheines aus, in der ersichtlich ist, welche Folie mit welcher Nummer von ihm angebracht wurde.
      Grüsse,
      DOC!
      Leider stimmt das nicht ganz ...

      die eg - genehmigung hat in wirklichkeit in österreich keine gültigkeit -> daher zB das problem beim pickerl wie bei RSS-VR6

      Polizisten akzeptieren den Eg Wisch zwar trotzdem ... er kann dich aber wenn ihm das Teil nicht passt trotzdem abstrafen ...

      sachen wie Remus - Topf u.ä. werden im normalfall von allen polizisten akzeptiert ... Scheinwerfer eher nicht ...

      mfg Golf3racer
      Wenn für ein Teil eine EG-Betriebserlaubnis vorliegt, und der Teil gem § 22a KDV gelistet ist, kann auch ich mir den Bock aufblasen, ist erlaubt.

      Wenn nur ein E-Prüfzeichen drauf ist, wird von einigen LReg ein Anbaugutachten verlangt.
      MfG
      BP-Hatzer3
      ______________
      A6 3.0 TDI s-line

      VAG COM HEX CAN/VCDS AKTUELL!

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von „BP-Hatzer3“ ()

      Eine EG-Betriebserlaubniss wird in Österreich generell akzeptiert,denn internationales Recht steht immer vor nationalem Recht.daher sind auch Beschlüsse der EU in Österreich bindend.

      Z.b. Fahrzeuge die eine EG-Betriebserlaubniss besitzen "dürfen" somit auch unter 110mm fahren,obwohl dies österr. Recht wiederspricht.

      Das gleiche war auch mit der "Herstellergebundenen Eintragung von Reifen"....dies wurde auch von der EU gekippt!!!! Somit heißt das,sollten der Reifen die gleichen Parameter wie der eingetragene Reifen besitzen,kann er problemlos montiert werden.

      Mfg.Zweistein
      Wie ist das eigentlich mit Fahrwerken ? Wenn ich mit ein 50/30 einbaue und er kommt dann unter die 11cm hab ich dann trotzdem Pech, obwohl der Hersteller dieses Fahrwerk genau für den Typ von Auto konstruiert hat ?

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von „J_R“ ()

      1. hat ein Fwk keine EG-Betrieberlaubnis und auch wenn,
      2. ist das gem § 22a KDV nicht eintragungsfrei und
      3. wird es aufgrund eines Erlasses des BM.VIT an die LRegs nicht genehmigt

      Jeder EU-Staat hat das Recht, strengere Maßnahmen als in den zugrundeliegenden EU-Richtlinien einzuführen.
      MfG
      BP-Hatzer3
      ______________
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      Leider stimmt das nicht ganz ...

      die eg - genehmigung hat in wirklichkeit in österreich keine gültigkeit -> daher zB das problem beim pickerl wie bei RSS-VR6

      Polizisten akzeptieren den Eg Wisch zwar trotzdem ... er kann dich aber wenn ihm das Teil nicht passt trotzdem abstrafen ...

      sachen wie Remus - Topf u.ä. werden im normalfall von allen polizisten akzeptiert ... Scheinwerfer eher nicht ...

      mfg Golf3racer


      Woher hast Deine Info?
      Vom Spieglein an der Wand? :bang:

      Was Du meinst nennt sich ABE und hat nur in Deutschland Gültigkeit, wird bei der LaRe aber als Grundlage zur Eintragung annerkannt.
      Wenn Du´s nicht glauben solltest ruf einfach bei Deiner zuständigen LaRe an.
      Grüsse,
      DOC!