Kärntner LAndesregierung

      Kärntner LAndesregierung

      Hallo alle zusammen!!!

      Da ich einen Golf 2 fahre und der natürlich schon ein entsprechendes alter hat musste ich zu den netten leuten der Landesregierung vor fahren.

      So meine Mutter (da er auf sie angemeldet ist ) fährt runter und bekommt wegen Fahrwerk und Bremsen schwere Mängel.

      So das schlimme daran ist aber das ich noch vor der Überprüfung beim ÖAMTC eine Zustandsprüfung gemacht habe und die daraus Resultierenden Mängel behoben.
      Achja die Bremswerte haben beim ÖAMTC gepasst.

      So nachdem ich die Werte der Landesregierung bezüglich Bremswerte angezweifelt habe bin ich wieder zum ÖAMTC um noch einen Bremstest durch zuführen und siehe da sie passesten.

      Am nächsten Tag sprach meine Mutter mit dem Leiter vom ÖAMTC von Kärnten und was kahm heraus :"Der ÖAMTC zieht seine Ergebnisse zurück da die Landesregierung höher gestellt ist "

      Das war noch nicht alles:

      Weiters wollte meine Mutter den nächsten Prüfungstermin erst im Februar haben da es sich mit Geld und so leichter ausginge.
      Auf einmal sagte der Herr Beamte das sie eine Woche Zeit hätte bis zur nächsten PRüfung da es passieren könnte das die Polizei die Tafel runter schreiben auch wenn is vor der HAustüre steht.

      Aber Gott sei Dank habe ich die Sachen mit meinen Bruder reparieren können und hab somit keinen Stress mehr aber dafür hab i jetzt an hübschen Country vor der Tür :-f :bang:

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      Überprüfung von Fahrzeugen für die Zulassungsbehörde

      Fahrzeuge, bei denen Bedenken bestehen ob sie noch verkehrs-und betriebssicher sind oder noch die Umweltstandards (Lärm, Rauch, Abgas) erfüllen, können von der Zulassungsbehörde zu einer Kfz-Prüfstelle vorgeladen werden.

      Dies ist insbesondere möglich nach schweren Unfallschäden (z.B.: gravierende Verformungen des Fahrwerkes), nach Anzeigen auf Grund technischer Mängel sowie bei Fahrzeugen mit einem Alter von mehr als 12 Jahren.

      Die gesetzliche Grundlage hiefür bildet das Kraftfahrgesetz 1967 (§56).

      Wenn bei der besonderen Überprüfung auf Grund einer Vorladung keine oder lediglich leichte Mängel festgestellt werden und eine gültige Begutachtungsplakette (§ 57a, "Pickerl") am Fahrzeug angebracht ist, so ist kein Kostenersatz zu entrichten.

      Grüsse,
      DOC!
      Original von Manuel
      Original von MiVidaLoca
      he zippe


      wann wirst den MAL eure homepage aktualisieren da funktioniert ja garnichts!

      ahh de shoutbox geht ja wohl;)


      das PN-System der VW-Page funktioniert dafür sehr gut :grml:


      ja leider geht das pn - system beim zippe nicht sonst hätt ich es ja auch so gemacht oder wenn er eine email addi angegebn hätte!

      sorry hr.manuel

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      RE: Kärntner LAndesregierung

      Original von Zippe
      Hallo alle zusammen!

      Da ich einen Golf 2 fahre und der natürlich schon ein entsprechendes alter hat musste ich zu den netten leuten der Landesregierung vor fahren.

      So meine Mutter (da er auf sie angemeldet ist ) fährt runter und bekommt wegen Fahrwerk und Bremsen schwere Mängel.



      Ich weiss ned was da für probleme gibts mit da landesregierung da Ing. Perdacher und co sind eh alle ganz nett.Typisieren und eintragen alles ka problem. :D

      Und nix gegen dich zippe aber wenn jemand schwere
      mängel an bremsen und fahrwerk hat und so rumfährt und nix ändert bin ich froh wenns dem die taferl nehmen bevor er mir aufgrund defekter bremsen oder fahrwerk in mein auto reinfährt.

      Überhaupt besitzer die selbst ein älteres auto fahren und es schön hergerichtet haben nicht nur optisch sondern technisch hätten sicher keine freude wenn sie z.b nur den zeitwert ihres wagens bekommen würden sprich für nen 1er golf 800€ (ist nur angenommener wert) und drinn stecken aber 8000€ der wird sich dann bedanken bei dir wenn seine karre schrott is nur weil jemand mit kaputten bremsen und fahrwerk HERUMGONDELT.

      Aber naja was die landesregierung angeht hätten sie sicher a freude wenn sie das eine odere ander auto MAL auf ihrer grube hätten weil in kärnten sowieso mehr als genug rumfahren ohne ihre teile typisiert zu haben obs jetz a gewindefahrwerk is oder nur irgendwelche felgen und spoiler wobei ich das nicht nur auf unsere marke beziehe sondern auch auf die japsen weil mit welchen OFENROHREN und stossstangen die rumfahren is schon fast kriminell.Und vom eintragen weiss keiner was.... :-?

      Wo kein kläger da kein richter alles schön und gut nur sollte aufgrund eines unsachgemässen tunings (tieferlegung etc.) ein personenschaden entstehen bin ich auch voll dafür das sie dem richtig den A...... aufreissen
      damit gewisse leute merken das sowas gleich das 10 fache kosten kann wenn sie dann selbst den schaden am kfz und der person zahlen müssen
      weil die versicherung sowieso aussteigt wenn veränderungen ned typisiert sind bzw der ausschlaggebende grund dafür sind das es zum unfall gekommen is. :yes:

      Meine meihnung is das sie unten auf da LR ned immer unrecht haben mit ihren urteilen. 8-)

      MFG Falke