Abschlepphaken von Heckansatz verdeckt

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      Abschlepphaken von Heckansatz verdeckt

      Tag!

      Hätte da MAL eine Frage, bei meinem 4er wird der Abschlepphacken durch meinen Heckansatz verdeckt (und zwar nicht durch ein Gitter sonder durch den Ansatz selber).

      Jetzt hab ich aber von einer Möglichkeit gehört, an den originalen Abschleckhacken eine Gewindehülse anzuschweißen damit man so eine Abschleppöse wie vorne reingeben kann.

      Hätte zwei vorteile ich käme unter den Ansatz oder wenn ich mit einen anderen Ansatz einmal kaufe, wo ich nur das Gitter ausschneiden muß, müsste ich nicht soviel ausschneiden.

      Jetzt meine Frage: Wo bekomm ich diese Gewindehülse her (sollte so eine wie vorne sein)????

      Bin über jeden Vorschlag dankbar, auch wenn es eine andere Möglichkeit gibt meinen Abschlepphacken zugänglich zu machen.

      Danke im Voraus!!

      Mfg Marcus
      Wer Rechtschreibfehler findet, darf sie behalten ... ;) !!
      Original von Golfmaster
      Ich würde nichts ändern ! Glaube nicht das es Pflicht ist hinten nen Abschlepphaken zu haben. Weil... ganz ehrlich... ich schlepp mit meinem Auto sicher kein anderes. Schon allein der Kupplung zu liebe !!

      MFG MArkus


      @Guvi: stimmt genau.

      Im Gutachten zum Rieger Heckansatz (beim 3er Golf), steht auch explizit drinnen, dass der Abschlepphaken frei zugänglich sein muss. Und wenn du nicht alle Auflagen des Gutachtens erfüllst, dann wird dir der Heckansatz nicht eingetragen, bzw. eine Eintragung ungültig sobald du eigenmächtig z.B. durch nachträgliche Änderungen wieder die Auflagen des Gutachtens nicht erfüllst.

      Gruß
      Sascha
      cult1.da.ru
      "We ride together, we die together. Bad Boys for life! - In the line of duty - Fidelis Ad Mortem"
      Fakt ist::deal:

      KFG § 4 ABS. 5a

      "Mit einer geeigneten und leicht zugänglichen Einrichtung zum Anbringen eines Abschleppseils oder einer Abschleppstange müssen versehen sein:
      1. Kraftwagen der Klasse M2,M3 und N vorne (Anm.:Klein LKW bis 5 t, Kleinbusse mit mehr als 8 Sitzplätzrn)
      2. sonstige Kraftwagen, Motordreiräder sowie Kraftwagen, ausgenommen solche die nicht zum ziehen einer Anhängelast geeignet sind, vorne und hinten.

      Dies gilt jedoch hinsichtlich der vorne anzubringenden Einrichtung nicht für Fahrzeuge, die nur teilweise hochgehoben abgschleppt werden können."


      Diese Vorschrift ist schon dann erfüllt, wenn der Fahrzeughersteller bestimmte Teile des Aufbaus (z.b. die Stosstangenträger) zum Anbringen eines Abschleppseils oder einer Abschleppstange vorsieht. Fahrzeuge, die nicht abgeschleppt werden dürfen wie. z.b. Automatik Fahrzeuge sind von dieser Vorschrift hinsichtlich der vorderen Einrichtung befreit.


      Sicher das Dein Sprinter CDi kein Klasse N Lastkraftwagen war?
      Wobei zumindest vorne müsste eine Vorrichtung gewesen sein.
      Lastkraftwagen Klasse N = Kraftfahrzeuge für Güterbeförderung mit mindestens 4 Rädern (N1 = nicht mehr als 3,5 t; N2 = mehr als 3,5t bis 12t)

      Grüsse,
      DOC!