Vignette-Seitenscheibe

      Vignette-Seitenscheibe

      Hallo*

      in der aktuellen ÖAMTC Zeitschrift steht,das man jetzt auch die Vignette auf die "linke nicht versenkbare Seitenscheibe" picken darf..weiß da wer was genaueres,ob das wirklich stimmt??
      Da sinds ja normal ziiiiiiiiiiiiiiiiiiiehmlich zipfig wo das Teil picklen muß!!

      Mfg.Zweistein

      Mautordnung idgF zum BStMG 2002 idgF
      7.1 Vignettenanbringung
      .....
      Die Vignette ist - nach Ablösen der Trägerfolie - unbeschädigt und direkt so auf die Windschutzscheibe anzukleben, dass sie von aussen gut sicht- und kontrollierbar ist (zB kein Ankleben hinter einem dunklen Tönungsstreifen). In gleicher Weise ist das Ankleben auf einer nicht versenkbaren Seitenscheibe im linken vorderen Bereich des Kraftfahrzeuges gestattet. Der auf der Vignettenrückseite befindliche Anbringungshinweis ist zu beachten.
      ....
      MfG
      BP-Hatzer3
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      A6 3.0 TDI s-line

      VAG COM HEX CAN/VCDS AKTUELL!