Adapter und Porsche felgen

      RE: Adapter und Porsche felgen

      NEIN!
      Bei Änderungen und Montage von Teilen, welche nicht im Typenschein vermerkt sind, unbedingt Genehmigung der zuständigen Behörde (Landesfahrzeugprüfstelle) einholen
      !

      Der Unterschied zwischen dem Abrollumfang der originalen und der neuen Bereifung darf nicht mehr als ca. +1,5% bzw. -2,5% betragen (bei 4x4-Fahrzeugen ist u.U. etwas mehr zulässig), da es sonst zum Auftreten ev. ABS/ASR-Fehlfunktionen kommen kann, das Motordrehmoment aufgrund der geänderten Über-/Untersetzung nicht mehr dem Serienzustand entspricht oder die Angleichung des Geschwindigkeitsmessers (Tachoangleichung) nötig wird (ACHTUNG: Nach der Tachoangleichung müssen auch ev. vorhandene Winterbereifungen getauscht werden !)

      Bei Änderung des Abrollumfanges der Bereifung von etwa +8% und –8% oder bei Über-/Untersetzungsänderungen muss zusätzlich ein nochmaliges Abgasgutachten (relativ aufwendig und sehr kostenintensiv) erstellt werden.

      Tragfähigkeits- und Geschwindigkeitsindex müssen zumindest jenen der Originalbereifung entsprechen

      für genügend Freigängigkeit des Rades im Radkasten sowie für die vorgeschriebene Bodenfreiheit und ausreichende Abdeckung der Rad-/Reifenkombination ist zu sorgen

      die Änderung der Spurweite "r" sollte gering bleiben (max. +2% bei Pkw, bei Geländefahrzeugen mit Trägerrahmen max. +4%), da sonst der geänderte Lenkrollradius und die modifizierte Spurweite die Lenkrückstellkräfte sowie den Geradeauslauf sowie die Spurrillenempfindlichkeit des Fahrzeuges beeinflussen und alle Fahrwerksteile extrem hohen Beanspruchungen ausgesetzt werden (siehe Bild 1)

      Spurplatten/Distanzscheiben: erhältlich in den Dicken 5-60mm, sind achsweise zu verwenden, max. Felgen-ET und Reifenabrollumfang entsprechend dem beiliegenden Teilegutachten.

      äußerst wichtig ist die Wahl der idealen Felge, welche die Möglichkeit zum optimalen Zentrieren, die passende Einpresstiefe (ET) und der ein fahrzeug- und reifenspezifische(s) ABE/TÜV-/Festigkeitsgutachten beiliegen muss. Bei Felgen, welche für spezielle Märkte hergestellt werden (z.B. USA) ist zu berücksichtigen, dass zumindest die max. Tragkraft sowie die Prüfnorm/Standard (JWL, JWL-T, VIA, VWL, SAE, etc.) an der Felge ersichtlich ist, sowie der Hersteller und die Felgenmaße. Dies garantiert aber nicht die Eintragungsfähigkeit.

      Anpassung des Reifendrucks

      ein sorgfältigeres Montieren und Wuchten als bei Standardgrößen ist unerlässlich

      Anpassung der Fahrwerksgeometrie (insbesonders Sturz und Spur) um vorzeitigen Verschleiß und Reifenschäden zu vermeiden

      ev. Einbau von progressiveren Dämpfern und steiferen Federn sowie Stabilisator-Anpassung

      geringfügige Komforteinbußen - dynamisch als auch akustisch

      aufwendiges Wuchten durch meist "innen geklebte" Wuchtgewichte

      größere, ungefederte Massen und somit geänderte Resonanz- und Vibrationsbereiche

      höhere Aquaplaningneigung bei ungenügender Restprofiltiefe

      Montage von Schneeketten meist nicht möglich oder nicht erlaubt

      Auf den Minimalabstand von 3mm zwischen Bremsscheibe/Bremszange und Felgenteilen (auch Wuchtgewichte) ist unbedingt zu achten.

      Nicht immer sind Räder trotz passender Einpresstiefe und statische Traglast für jedes Fahrzeug geeignet. Faktoren wie dynamische Belastungen (dynamische Kräfte inkl. Auftrieb durch Spoiler, etc.), Durchlüftung der Radsterne und somit Bremsenkühlung sowie die ungefederten Massen sind zu berücksichtigen.

      (Quelle: legales-tuning.at / Ing. Bergmüller)

      Ausserdem find ich 16er am 1er nicht gerade "schön", aber das ist persönlicher Geschmack...

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von „DOC!“ ()

      RE: Adapter und Porsche felgen

      Original von 1erG0LF
      Soweit ich es weiß griegt man die Adapterplatten in Kärnten nicht eingetragen oder überhaupt in Österreich !


      Und, wer sagt das???

      stimmt nicht!! alles quatsch!! werden eingetragen! in GANZ Österreich!

      siehe auch Post von doc (Adapterplatten werden wie Spurplatten behandelt!

      Und bei Porsche Felgen erhält man mit Adaptern, auch net andere Werte (Spurbreite), als wenn man zb. eine 7jet55 Porsche mit 20mm Adapter anbaut, oder eine 7jet35 direkt an der Radnabe ohne Adapter verschraubt!!


      usw, usw, usw,.....

      RE: Adapter und Porsche felgen

      Ohne Gutachten vom Zivi wird´s nicht gehen fürcht ich.

      Adapterplatten und Felgen ohne entsprechendes Gesamtgutachten wird Dir kaum eine Prüfer der LaRe auf seine Verantwortung eintragen.

      Aber...wenn schon einer Porschingers auf seinem 1er genehmigen lassen hat, besorg Dir eine Kopie seines Gutachtens oder Typenscheins dann müssen´s Dir das im Normalfall (wenn sich gesetzlich nichts relevantes verändert hat) auch eintragen.

      Deswegen behalten die meisten Zivis auch die Gutachten nach der Eintragung...sonst könnt man sich ja viel Geld ersparen.

      Grüsse,
      DOC!

      RE: Adapter und Porsche felgen

      :-DHy hab meinen corrado beim Dipl.Ing Dr. erich moschik in st.veit/glan typisieren lassen bzw der hat mir das zivi gutachten gschrieben der is ned so schlecht.Ruf den MAL an der wird dir dann sagen was du besorgen musst das er das dann zusammenstellen kann.(Reifenfreigabe,Festigkeitsgutachten und ob die felgen(reifen ned drüber stehen bzw gebördelte radläufe hast etc. also illegales macht er ned es gibt so kleine toleranzbereiche in denen auch ich mich bewege die man ausnutzen kann.Hier is sei nummer ruf ihn MAL an warscheinlich is eh sei frau dran weil er is meistens in österrreich irgendwo unterwegs.

      :auslach:tel:0421260940

      Wenn mit ihm gesprochen hast poste ob es alles so funktionieren wird oder was er sagt würd mich interessieren.

      Mfg aus Klagenfurt :-w