beim l17 führerschein darf man ja 2 begleitpersonen und 2 übungsfahrzeuge angeben. darf aber jetzt MAL angenommen begleiter 1 mit übungsfahrzeug 2 mitfahren oder nur begleiter 1 mit übungsfahrzeug 1? weis dass wer?
L17
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Hi
Du kannst beide Personen für beide Autos eintragen lassen dann geht das
Mfg. Vw_IrliDieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von „Irli“ ()
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Hallo!!!
Da ich selber L17 gemacht haben weiß ich es!!!
Das ist kein problem das Person 1 mit Auto 2 fährt!!! :-p
man muss es nur bei der Anmeldung melden das die Namen BEIDER Personen auf dem Zettel für das Auto stehen!!!!!!!
mfg markus95er Corrado VR6: Twilight violett pearl effect, Doppelairbag, Leder, Klima, Alarm, SWRA, Kombiinstrument, Knieschutz, Winterpaket, Bilstein, BBS RS301, Fortex/Jetex -
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Genau!!
es darf die person nur mit dem auto "fahren" die auch auf dem zettel stehen!! wenn nicht, dann nicht "mischen"!!! :-w
Zettel umbedingt immer mit sich führen,.. sonst hagelts ne strafe....!!!
mfg markus95er Corrado VR6: Twilight violett pearl effect, Doppelairbag, Leder, Klima, Alarm, SWRA, Kombiinstrument, Knieschutz, Winterpaket, Bilstein, BBS RS301, Fortex/Jetex -
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seasss....bin foahrlehra ggg ...also wennst no frogn host...
Wenn Du das 17. Lebensjahr vollendet hast, kannst Du zu einer ganz normalen Führerscheinprüfung antreten. Dann bist Du stolzer Führerscheinbesitzer. Doch bitte beachte: Bis zum vollendeten 18. Lebensjahr darfst Du nur in Österreich, Deutschland, Großbritannien, Nordirland und Dänemark fahren, natürlich mit 0,1 Promille. AB dem vollendeten 18. Lebensjahr gelten dann für Dich die Bestimmungen des Probeführerscheins bis zum 20. Lebensjahr. Während der Ausbildung musst Du einen 6- stündigen Erste Hilfe Kurs absolvieren (falls noch nicht vorhanden), da Du die Bestätigung zum Abholen Deines Führerscheins benötigst.
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