Wichtig BH-Abzocke wegen nicht genehmigter Teile

      also seit wann sind den selbst angebrachte folien typisierbar, das hör ich zum ersten MAL, der typ bei der ma46 hat damals gemeint wo meine einbau bestätigung für die folien is, hab ich gesagt die hab ich selber geklebt ( waren folien die in Ö erlaubt sind ), hat er darauf gesagt das hat er jetzt nicht gehört, also nach was für richtlinien wird jetzt "geprüft könnte sich da der staat MAL entscheiden, was wäre sehr von vorteil :gruebel:
      lieber bim fahren statt reiskocher :-w
      Die Aussage des Mitarbeiters der MA46 ist schlichtweg falsch, es ist auch eine selbst verbaute - in Österreich genehmigte - Scheibenfolie typisierbar.

      Eintragungspflicht:
      Sollten eine Kopie des Genehmigungsbescheides und/oder die oben erwähnte Bestätigung über den sach- und fachgerechten Einbau nicht vorhanden sein, so ist die Anbringung der Scheibenfolien beim Landes-hauptmann anzeigepflichtig.

      Im Zuge des Verfahrens nach § 31 KFG 1967 bzw. § 33 KFG 1967 zur Eintragung von Scheibenfolien ins Genehmigungsdokument des Fahrzeugs sind zumindest Nachweise über die Eignung, im Speziellen über die Prüfung der lichttechnischen Eigenschaften unter sinngemäßer Anwendung von Punkt 4.3 und 4.4 der Prüfvorschrift (Prüfung direkt am Fahrzeug, Entfall der Prüfmuster) durch Gutachten einer anerkannten Prüfstelle zu erbringen.
      Bauartgenehmigungen (ABE) durch das Kraftfahrt-Bundesamt, Flensburg, sind als Nachweise der Erfüllung der Prüfungen des Brennverhaltens, des Reflexionsgrads, des Bruchverhaltens und der Splittersicherheit und bei einer Genehmigung als Splitterschutzfolie als Nachweis der Erfüllung der hiefür vorgesehenen zusätzlichen Prüfungen zulässig.
      Sollte es sich um bereits in Österreich typengenehmigte Scheibenfolien handeln, die fachgerecht aufgebracht wurden, kann die Scheibenfolie ohne weitere Nachweise ins Genehmigungsdokument eingetragen werden.
      Eine Liste der in Österreich typengenehmigten Scheibenfolien ist auf der Homepage des ho. Ressorts (bmvit.gv.at) abrufbar.


      Quelle: bmvit.gv.at/verkehr/strasse/fa…ienerlass_1905001_04r.doc
      MfG
      BP-Hatzer3
      ______________
      A6 3.0 TDI s-line

      VAG COM HEX CAN/VCDS AKTUELL!

      RE: Die Polizei

      zu punkt 1:, einspruch wird nix bringen, den die felgen sind auf daß fahrwerk typisiert, weches dann eine bestimmte höhe hat.
      schraubst du die Winterreifen drauf, müsstest du das originalfahrwerk wieder einbauen, damit die höhe wieder gegeben ist.

      blendstreifen aufder windschutzscheibe ist definitiv verboten.
      ausser §57a pickerl und vingnette darf auf der winschutzscheibe nix picken.

      folie hinten nur mit genemigung zulässig, wennst also kein gutachten mitführst, welches die selbe nummer aufzeitgt wie folie selber__verboten

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von „LOWRIDER“ ()

      das Thema mit den LKW hab ich aufgegriffen weil,

      ....man mir Verkehrsgefährdung vorwirf.
      Ich hab nix gegen LKW-Fahrer, aber ich finde auch die sollten mit angemessener Bereifung unterwegs sein.
      Fast täglich hörst und ließt jettz im Winter das sichn irgendwo ein LKW mit Sommerreifen quer gestellt hat. selbst wenn dabei keine Verletzten zu beklagen sind, sind doch hunterde Autofahrer genötigt stundenlang im Stau zu verweilen, nur weil sich der Herr Frächter keine Winterreifen für seine Gurkeen gönnt.

      Wie oft hast son gelesen das sich ein Golf wegen Scheibenfolien, Bösem Blick, usw. überschlagen hat und deswegne di Autobahn stundenlang gesperrt war!?

      ***Wegen deine Paletten, wann sollen die dort sein im April müsst ich vielleich nach Frankreich? Im Kombi sit jede >Menge Platz *ggg* *** :rofl:
      Die Gefährdung der Verkehrs- und Betriebssicherheit gründet sich auf die festgestellten Mängel.

      Den Fehler solltest du bei dir suchen und nicht bei irgendwelchen LKW-Fahrern, deren LKWs vielleicht mir Sommerreifen unterwegs sind. Es gibt nunmal keine Winterreifenpflicht, höchstens Kettenpflicht.
      Ausserdem, was haben deren Sommerreifen mit deinen Mängeln zu tun?
      Es ist halt immer einfacher, Fehler bei anderen zu finden, als sich selbt welche einzugestehen.
      MfG
      BP-Hatzer3
      ______________
      A6 3.0 TDI s-line

      VAG COM HEX CAN/VCDS AKTUELL!

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von „BP-Hatzer3“ ()

      nochmal für dich

      ...ich kritisiere ja nicht die LKW-Fahrer.

      Das einige Fehler bei mir liegen, dazu brauch ich nicht suchen, das hab ich in meinen ersten Posting zu diesem Thema auch eingestanden.

      Meine Kritik galt eben diesem nicht vorhanden Winterreifenpflichtgesetz, weil durch das Fehlen dieser oder ähnlicher Gesetze weit mehr Leute gefährdet sind als z.B. durch Scheibenfolien die nicht von einer fachwerkstätte montiert wurden.

      Hoffentlich verstehst jetzt wie ich das gemeint habe,.... :gruebel:

      RE: Die Polizei

      Original von Lowrider
      zu punkt 1:, einspruch wird nix bringen, den die felgen sind auf daß fahrwerk typisiert, weches dann eine bestimmte höhe hat.
      schraubst du die Winterreifen drauf, müsstest du das originalfahrwerk wieder einbauen, damit die höhe wieder gegeben ist.

      Der einspruch kann schon etwas bringen, weil so wie du das schilderst ist es nicht,...
      Normalerweise, und das kommt jetzt nicht aus meiner Feder sondern ist eine Aussage von Herrn Ing. Bergmüller legales-tuning.at
      ist es die Aufgabe des Prüfers bei der abnahme das er z.B. Auflagen erteilt, wie das Verwenden von Schneeketten ist unzulässsig, oder die origiginalen Winterreifen dürfen nicht weiter verwendet werden, oder ähnliches....
      Es ist mir als Fahrzeughalter nicht zuzumuten dass ich bei einem Reifenwechsel, auf eine im Typenschein eingetragene Dimension überprüfe ob das Fahrzeug die erforderliche mindeshöhe unterschreitet. dies wäre Aufgabe des Prüfers bei der Genehmigung.

      Es besteht desweitern auch noch die Möglichkeit, da meine Freundin nicht gewusst hat das dieses fahrzeug nicht bereits AB WErk abgedunkelte Scheiben hat bzw. das ein offner Luftfilter montiert ist dort eine Strafminderung zu beantragen, weil es über die Prüfung der Verkehrstüchtigkeit hinausgehen würde dies zu kontrolieren.
      Ich hoffe ich hab das jetzt nicht zu verdreht geschrieben...*ggg*

      ich hoffe euch mit der Info gedient zu haben.
      Hi!

      Auf keinen Fall die Strafe gleich bezahlen ...

      Sondern in Berufung gehen ...

      Bei insgesamt 800 Euronen bringts sicher was ...

      Wennst an gscheiten Rechtsanwalt hast, der sich für dich ins Zeug hängt.

      Ich mein gegen den Luftfilter und den Blendstreifen zu berufen ist sinnlos. Da eindeutig verboten ...

      Aber wenn bei dir die Original-Bereifung noch im Typenschein und im Zulassungsschein steht. Geht da sicher was ....

      Denn wenn ich die Behörde oder eben der Zivilgutachter nicht darauf hin weißt, dass du diese nicht mehr verwenden darfst. Dann ist das mit den 9,5 cm auf keinen Fall dein Problem.

      Wird diese Rad-Reifen Kombination sauber ausgetragen, dann siehts natürlich anders aus.

      Und du und deine Freundin werdet doch auch nicht ein 11 cm Stöckl zu Haus rum liegen haben und es im Spätherbst beim Radl-Umstecken drunter schieben. Und dann sagst du:"Oje der ist zu tief ich bau das originalfahrwerk ein ..." und dann lässt dir auch noch die spur wieder neu einstellen .

      :bang: :bang: :bang: :bang:

      und das deine freundin die strafe für die 9,5 cm zaheln wird glaub ich auch net.

      denn kein normalsterblicher wird vor fahrbeginn die fahrzeughöhe kontrollieren. so nach dem motto "oh ich ruf mir ein taxi der hat nur mehr 10,9 cm". noch dazu kann man bei einer frau, die vermutlich technisch nicht MAL einen hauch von ahnung hat erwarten, dass sie sich bewusst ist, dass das fahrzeug gemäß den österreichschen gesetzten nicht verkehrssicher ist ...


      naja ist halt wieder MAL dumm gelaufen ...

      die jungs lecken sich die finger AB 800 euro strafe bei einem auto und das im tiefsten winter ... was will man mehr


      nur ein besipiel: ich war gestern nach der arbeit kurz tanken. bei uns in der gegend gibts halt momentan nur eine tanke zu der ich mit m GTI hin fahren kann weil ich mir bei alllen anderen alles runter fahren würde.

      also taferl rauf und AB zur tanke. ca 12 km eine fahrt.
      nach ca. 5km begegnen mir die "weißen kühe mit den blauen hörnern". hab mir nichts dabei gedacht.

      sind auch nicht umgekehrt oder so was ...

      und heute bei uns an der donau-brücke großaufgebot 4 dienstautos und 8 - 10 polizisten. (lag auf dem weg zur tankstelle)

      haben ausnahmslos jedes fahrzeug raus genommen ...

      nur mein GTI steht halt brav in der garage .... das auto auf das sie gewartet haben ... ällabätsch

      und das schlimme dran ist das auto ist eigentlich original, nur dass alles mitlackiert ist, er halt nur 9cm bis zum boden hat und andere lichter drinnen sind und es sind sogar original bbs drauf ....

      fällt aber trotzdem im winter auf wie die hölle, wenn er sauber geputzt ist und eben tief daher kommt ...

      gott sei dank sinds von mir zur deutschen grenze nur 4km. ich habe den freundlichen schon im herbst mittgeteilt dass sie mein auto im frühjahr erst gar net mehr zu suchen brauchen, da ich nur mehr in D damit unterwegs sein werde ...

      mfg
      Also zu punkt 1. einspruch is klar zweitens bezahlst keine 800€ der besitzer zahlt weniger an strafe wenns dich beruhigt ;) ich hab 70 bezahlt als fahrer mutter nur ~40 als bezitzer bei einem beispiel die beträge sind immer andere.

      Zu punkt 1 nochmal bei mir war der wagen auch zu tief hatte gewinde typ. nur hatte ich einen 40er reifen oben statt 50 die lieben polizisten haben keine maße aufgeschrieben od. hatts der bhler nicht geseh was weiß ich. Somit hab ich dem bhler erklärt das die unterschrittene min. bodenfreit durch denn niedrigeren reifen querschnitt zustande gekommen ist und der polizist an der stoßstange 8cm gemessen hätte wo man ja die 8cm haben darf (bewegliches teil) deswegen meinen wagen für zu tief einschätzte auserdem sind keine kontollmasse vorhanden die belegen das ich das gewinde verstellt hätte.

      Hab mir durch denn fehler des polizisten ca. 110€ gespart :-h

      Bei dir sind andere reifen/felgen oben wo nicht vermerkt wurde das du diese dimenson nicht mehr weiterbenutzen darfst durch die möglich unterschreitung der bodenfreiheit.

      Edit: Wenn du ein anderes fahrwerk drinn hast dies ist genehmigt, machst dir dann wegen dem winter od. weilst sonnst zu tief bist wieder das originale rein müßtest du dieses normalerweiße wieder zurücktyp..
      Ich hab auch blöd geguckt als er meinte das sei die originalfront und nicht die jetta front die genehmigt ist und deshalb neu typ. gehört. Aber gut bei dem zurücktyp. sinds nicht so streng dann...

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von „Bergsi“ ()