Kennzeichenabnahme Durch Polizei
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Original von MARKUS_22
na das mein ich ja,okay wenn man zu gibt es ist nicht eingetragen und bla bla ist man eh selber ein ...
Du musst nichts zugeben, es reicht schon wenn Du´s nicht nachweisen kannst...
Bis zu 10 km MUSST Du zur MA mitfahren.
Er darf die Taferl runterschrauben, wenn er etwas beschädigt muss er aber gemäss Amtshaftung seinen Kopf hinhalten, deswegen machens das nicht gerne und lassen schrauben.
Er kann auch einen Sachverständigen holen lassen, der die Kennzeichen abnimmt, die Rechnung bezahlst dann natürlich Du.
Grüsse,
DOC! -
Ich verweise auf die von mir geposteten Gesetzesauszüge:
@ Golfmaster
§ 58 ABS 1 KFG
(1)....von der Behörde, in deren örtlichem Wirkungsbereich sich das Fahrzeug befindet, oder von den ihr zur Verfügung stehenden Organen des öffentlichen Sicherheitsdienstes an Ort und Stelle geprüft werden....
(2) Die Behörde, in deren örtlichem Wirkungsbereich sich ein
Fahrzeug befindet, oder die ihr zur Verfügung stehenden Organe des
öffentlichen Sicherheitsdienstes können jederzeit an Ort und Stelle
prüfen,....
Die MA oder LReg hat Behördenstatus für die Überprüfung (ist nur die technische Abteilung und nicht der Leiter der Zulassungsstelle), die Beamten sind explizit angeführt.
Wenns hart auf hart kommt - dh wenn sich der Lenker/Zulassungsbesitzer standhaft weigert, die Kennzeichentafeln abzumontieren - schalten auch wir auf stur und machen nur das, was uns gesetzlich vorgeschrieben ist (nicht dass es anschl. noch heisst, wir hätten etwas am Fahrzeug beschädigt) - und da steht nichts, dass der Beamte die Kennzeichen selber abschrauben muss - montiere ich nicht selbst die Kennzeichentafeln AB, sondern lass schön nen Fachmann kommen, die Rechnung geht dann auch noch auf den Lenkers/Zulassungsbesitzers Kappe.
Grundsätzlich ist die Polizei respektive deren Organe zur Aufhebung der Zulassung und allen damit verbundenen Maßnahmen berechtigt.
Die Info, dass die Techniker der MA und LReg die Kennzeichen nicht abnehmen und damit in Verbindung die Zulassung aufheben dürfen, gründen sich auf eine verbindliche Information seitens der NÖ-LReg, Mobile Strassenkontrolle.
@ Markus_22
Kraftfahrgesetz
§ 58. Prüfung an Ort und Stelle
(3) Kraftfahrzeuglenker,
1. die mit ihrem Fahrzeug mehr Lärm, Rauch, üblen Geruch oder
schädliche Luftverunreinigungen verursachen, als bei
ordnungsgemäßem Zustand und sachgemäßem Betrieb unvermeidbar
ist, oder
2. bei deren Fahrzeug die Wirksamkeit von Teilen und
Ausrüstungsgegenständen, die für die Verkehrs- und
Betriebssicherheit von Bedeutung sind, beeinträchtigt
erscheint,
haben das Fahrzeug auf Verlangen der Organe des öffentlichen
Sicherheitsdienstes an einem geeigneten, nicht mehr als 10 km von
ihrem Weg zum Fahrziel entfernten Ort zur Prüfung gemäß ABS. 2
vorzuführen.Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von „BP-Hatzer3“ ()
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@bp-hatzer!?!?
bist du viell ein polizist weil du das so genau weißt!!?!?
aber jetzt kenn ich mich noch weniger aus!!
ich wollt nur klar wissen ob er sie runterschrauben DARF oder ob das nur ein gerücht ist das er es nicht darf!?!?!
und nicht ob was beschädigt wird oder so,das ist nebensächlich+gg+
aber trotzdem danke
mfg markus -
Also so wie ich dass mitbekommen hab ist es so.
Wenn du dich weigerst sie abzumachen dann kann der :cop:
einen fachmann kommen lassen und der nimmt sie dann AB.
Die kosten die durch das anfordern des kfz angestellten entstehen
trägt natürlich der fahrzeughalter.
Die :cop: macht sie nicht AB da es sonst ja heissen könnte sie haben was beschädigt.
Und das risiko gehen sie nicht ein.
Also falls du MAL in so eine situation kommen solltest mach sie lieber selber AB.
Erspart dir sicher einiges an ärger.
mfggrEEtz Polofreak
Letzte Woche musste Ich rechts ran fahren und einen Opel aus meinem Luftfilter entfernen! :-h -
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