Kennzeichenabnahme Durch Polizei

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      Hallo ich kenn das vom roller
      die polizei darf dein kennzeichen nicht selber abmontieren weil die tafeln dein eigentum sind du hast ja 20 euro produktionskosten bezahlt bei anmeldung.
      Is aber nicht zu empfehlen sich gegen die Polizei zu stellen lieber lächeln und handeln als sturr zu sein und hinter her zu weinen.
      Die haben noch andere möglichkeiten an dein Kennzeichen zu kommen (richterspruch) das kann teilweise 10 min dauern dann nehmen sie dir runter eben durch so ein spruch.
      Sicher bin ich mir nicht ob, wenn dein kfz einfach total deffekt oder übertuned is sag ich MAL (wenn die sehr vieel nicht eingetragene sachen finden und du keine papiere dabei hast von den anbauten) können sie dich abschleppen lassen zu einre werkstatt und dein auto durchckecken.
      Normale Polizei die nicht unbedingt auf tunigfreaks aus is macht eigentlich in der regel nicht viel ausser halt die 0815 kontrollen.
      naja so fern meine erkenntnise *g*
      mfg da Flow
      aber wennst des zu 100% wissen willst dann ruf einfach MAL bei der bh an und verlang die fahrzeugstelle und die wissen da bescheid ;)
      Golf 3 GTi 2.0l 16v
      Pure Power
      --->Push the needle to the limit<---

      Kraftfahrgesetz
      § 58. Prüfung an Ort und Stelle

      (1) Die Wirksamkeit der Teile und Ausrüstungsgegenstände eines
      Fahrzeuges, die bei seinem Betrieb betätigt werden und für die
      Verkehrs- oder Betriebssicherheit von Bedeutung sind, und der
      Zustand seiner Reifen kann jederzeit von der Behörde, in deren
      örtlichem Wirkungsbereich sich das Fahrzeug befindet, oder von den
      ihr zur Verfügung stehenden Organen des öffentlichen
      Sicherheitsdienstes an Ort und Stelle geprüft werden. Wird die
      Verkehrssicherheit durch die weitere Verwendung des Fahrzeuges
      gefährdet, so sind die Bestimmungen des § 57 ABS. 8 anzuwenden.
      Weist das Fahrzeug Beschädigungen auf, die gegenwärtig seine weitere
      Verwendung offensichtlich ausschließen, so ist dies der Behörde,
      anzuzeigen.
      (2) Die Behörde, in deren örtlichem Wirkungsbereich sich ein
      Fahrzeug befindet, oder die ihr zur Verfügung stehenden Organe des
      öffentlichen Sicherheitsdienstes
      können jederzeit an Ort und Stelle
      prüfen, ob mit dem Fahrzeug mehr Lärm, Rauch, übler Geruch oder
      schädliche Luftverunreinigungen verursacht werden, als bei
      ordnungsgemäßem Zustand und sachgemäßem Betrieb unvermeidbar ist.
      Wird dabei festgestellt, dass mit dem Fahrzeug auf Grund
      unzulässiger, nicht genehmigter Änderungen oder auf Grund von
      schadhaften Teilen oder Ausrüstungsgegenständen unzulässig starker
      Lärm, Rauch, übler Geruch oder schädliche Luftverunreinigungen
      verursacht werden, so sind bei Gefahr im Verzug, unbeschadet der
      Bestimmungen des § 44 ABS. 1 lit. a über die Aufhebung der
      Zulassung, der Zulassungsschein und die Kennzeichentafeln
      unverzüglich abzunehmen
      . Durch Verordnung des Bundesministers für
      Verkehr, Innovation und Technologie können nähere Kriterien, wann
      Gefahr in Verzug anzunehmen ist und der Zulassungsschein und die
      Kennzeichentafeln abzunehmen sind, festgelegt werden.



      Kraftfahrgesetz
      § 57. Verfahren bei der Überprüfung

      (8) Wird die Verkehrssicherheit durch die weitere Verwendung des
      Fahrzeuges gefährdet, so sind bei Gefahr im Verzug, unbeschadet der
      Bestimmungen des § 44 ABS. 1 lit. a über die Aufhebung der
      Zulassung, der Zulassungsschein und die Kennzeichentafeln
      unverzüglich abzunehmen.



      Kraftfahrgesetz
      § 44. Aufhebung der Zulassung

      (1) Die Zulassung ist von der Behörde, die das Fahrzeug zugelassen
      hat, aufzuheben, wenn
      a) sich das Fahrzeug nicht in verkehrs- und betriebssicherem
      Zustand befindet und nicht glaubhaft gemacht wird, daß es erst
      nach Behebung dieses Zustandes weiter auf Straßen mit
      öffentlichem Verkehr verwendet wird


      Die Kennzeichen dürfen NUR von der Polizei bzw hinzugezogenem Assistenzdienstleister (zB Arbeiter einer Kfz-Werkstatt) abmontiert werden.
      Die MA hat keine Ermächtigung zur Aufhebung der Zulassung in diesem Fall, sondern kann über eine erfolgte Prüfung nur einen Prüfbefund ausstellen.

      @WhiteWulf
      Du irrst. Mit den € 18,- hast du lediglich die Produktionskosten bezahlt, für die Kennzeichentafeln (werden zugewiesen) besteht nur eine Nutzungsberechtigung.
      MfG
      BP-Hatzer3
      ______________
      A6 3.0 TDI s-line

      VAG COM HEX CAN/VCDS AKTUELL!

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von „BP-Hatzer3“ ()

      ja okay das heißt sie dürfen das abmontieren aber warum sagt ein jeder den ich kenn sie dürfen das nicht,ja viell ist das nur ein gerücht dann aber das alle das gleiche sagen!!
      und wie sie mir einmal die taferl gezwickt haben hat sich der polizist geweigert und wollte sie nicht runternehmen!!!!!!
      er hat sogar seinen kollegen gefragt und der hat gesagt ich muss das machen!!!!
      deswegen frag ich nach!!!
      mfg
      Mich habens damals mit meinem VR6 im 3ten aufgehalten und gleich zur MA46 nachfahren lassen, nach der Überprüfung hat die Polizei gemeint ich soll ihnen die Kennzeichen aushändigen,.... Ich hab gesagt, wenn sie, sie wollen sollen sie es selbst machen. Daraufhin ist kurzerhand einer von der MA46 rausgekommen und hat sie runtermontiert.
      Also bringt das überhaupt nix, wenn man sich weigert.
      Die Polizei darf aber nicht in Eigenregie, Mängel feststellen und Kennzeichen abnehmen, die brauchen auf jeden Fall wem von der Prüfanstalt.

      MFG MARKUS
      @GOLFMASTER

      "Die Polizei darf aber nicht in Eigenregie, Mängel feststellen und Kennzeichen abnehmen, die brauchen auf jeden Fall wem von der Prüfanstalt.

      okay das mitn nachfahren ja das glaub ich schon das weiß ich eh wenns ganz nett sind das du nachfahren darfst aber gibts da nicht auch irgendwas das du ihnen nur ein paar km nach fahren darfst!?!?!?!

      ich mein wenn sie dich aufhalten und du hast z.b ein fahrwerk nicht typisiert und sie meinen taferl runter und du sagst nein das sie es selber machen dürfen!!!!
      es geht jetzt nicht darum ob es besser oder schlechter ist das ich sie runter gebe sondern nur obn die polizei es darf
      das es besser ist das ichs runtergeb ist schon logisch aber auch nur wenn ich mir sicher bin!!!!!
      lg markus
      Nein dürfen sie nicht, ein Polizist ist kein KFZ Gutachter, d.h. er ist nicht berechtigt zu unterscheiden was erlaubt ist und was nicht. Bzw. das als schweren Mangel festzustellen !!! Entweder sie lassen dich fahren und schicken dir ne Einladung zur BPA oder sie nehmen dich gleich mit.

      MFG

      PS: Von der Baumgasse bis zur Haidequerstrasse sinds vielleicht 3km oder so !
      Hab sogar gesagt das ich ka Zeit hab, hat sie aber nicht interessiert !!!

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von „Golfmaster“ ()

      Original von Golfmaster
      Die Polizei darf aber nicht in Eigenregie, Mängel feststellen und Kennzeichen abnehmen, die brauchen auf jeden Fall wem von der Prüfanstalt.


      Nein, stimmt nicht, lies noch MAL den § 58 KFG!
      Jeder Polizist kann Dir theoretisch die Kennzeichen abnehmen, wenn Gefahr im Verzug besteht. Allerdings werden die sich, für den Fall eines Einspruches, auch lieber absichern und ein Gutachten z.b. bei der Landesprüfanstalt anfertigen lassen da eine Kennzeichenabnahme ohne Vorliegen der Vorraussetungen eine, beim UVS anfechtbare, rechtswiedrige "Ausübung unmittelbarer Zwangsgewalt" darstellt

      Beispiel: Abgefahrene Reifen, da sind die Taferl gleich MAL futsch, auch bei parkenden Autos in Wien... :auslach:

      Wegen dem Weg zur Prüfanstalt... kannst Dich auf den Kopf stellen...Du musst Ihnen bis zu 10 km Entfernung zur Prüfanstalt folgen. § 58 ABS. 3!

      Grüsse,
      DOC!

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von „DOC!“ ()