a paar fragen bzgl eintragen

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      a paar fragen bzgl eintragen

      hallo!

      ich habe noch ein paar kleine und feine tüv-fragen für euch:

      1. hab ich beim Golf 2 türgriffe im polo 6n style eingesetzt. diese haben aber keine schlösser ...

      also auf- und zusperren geht nur mehr über die funk ZV

      wird sowas eingetragen??

      2. wie schauts mit verschlossenen griffleisten aus?

      ich hab meine auf der heckklappe entfernt ...
      geht jetzt von innen über einen taster und golf IV tankdeckel-stellmotor auf

      muss ich da was machen?

      3. ich baue nun meine originalen (!!) bbs rm von 6,5 J auf 7,5 J um.
      lasse aber die orginalbereifung (195/50/15) drauf ...

      da muss ich theoretisch nur eine neue spurweite eintragen lassen, oder?

      oder muss mir da wieder ein zivitechniker die ganze felgen / fahrwerkgeschichte abnehmen, was an haufen kohle kostet, für was, was eigentlich schon MAL gemacht wurde...???

      4. gibt es eine mindesthöhe die ein kennzeichen haben muss?

      5. gibt es eine mindesthöhe die die hauptscheinwerfer haben müssen ?


      ich hoff ihr helft mir da weiter ...

      mfg

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von „POLOG40“ ()

      RE: a paar fragen bzgl eintragen

      Original von POLOG40
      hallo!

      ich habe noch ein paar kleine und feine tüv-fragen für euch:

      1. hab ich beim Golf 2 türgriffe im polo 6n style eingesetzt. diese haben aber keine schlösser ...

      also auf- und zusperren geht nur mehr über die funk ZV

      wird sowas eingetragen??

      das ist egal, ob Schlösser oder net!! Türgriffe musst haben, damit man auch im Notfall die Türe Problemlos von aussen öffnen kann, also "aufziehen-aufreißen...), Eintragungsfrei

      2. wie schauts mit verschlossenen griffleisten aus?

      ich hab meine auf der heckklappe entfernt ...
      geht jetzt von innen über einen taster und golf IV tankdeckel-stellmotor auf

      muss ich da was machen?

      auch egal!


      3. ich baue nun meine originalen (!!) bbs rm von 6,5 J auf 7,5 J um.
      lasse aber die orginalbereifung (195/50/15) drauf ...

      da muss ich theoretisch nur eine neue spurweite eintragen lassen, oder?

      Spureite ändert sich, aber eins vorweg, umgebaute BBS, ein Problem!! Außer, du besorgst dir RM in 7,5j leihweise (gab es ja), und läss diese neu eintragen! jedoch "halblegal", weil ja in deinen noch die RM Nummer von den 6,5j steht! Stimmt zwar jetzt Spurweite, der Rest aber nimma! besser die nächste Variante!
      oder muss mir da wieder ein zivitechniker die ganze felgen / fahrwerkgeschichte abnehmen, was an haufen kohle kostet, für was, was eigentlich schon MAL gemacht wurde...?

      normal schon, würde es vorerst so lassen, Spurweite wird nur selten gemessen, Bereifung und Felgennummer passen ja! und sofern das passt, glaub ich kaum, das da noch weiter gebohrt wird, nur in den seltensten Fällen!
      4. gibt es eine mindesthöhe die ein kennzeichen haben muss?

      ja, 30cm hinten, 20cm vorne (jedoch wird von einigen behauptet, das vorne egal sei, und nirgends steht, aber laut EU-Regelung sind vorne 20cm festgesetzt!)
      5. gibt es eine mindesthöhe die die hauptscheinwerfer haben müssen ?

      JA, 50cm Lichtaustrittsunterkante, bedeutet aber nicht immer, Scheinwerferunterkante, aber da kennen sich die meisten, speziell TÜV selber, net einmal richtig aus!!!, komischerweise wird das kaum berücksichtigt, obwohl man bei Mindestbodenfreiheit, eh nie unter die 50cm kommt! In D zb. gilt ab gewissen Baujahr, die 50cm verpflichtend, wenn das bei uns wäre, könnte man sogar einige Autos mit nur 7-8cm eintragen! Die 50cm stehen auch in der EU-Regelung!



      ich hoff ihr helft mir da weiter ...

      mfg

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von „Bocki“ ()

      danke bocki ...

      schnell und kompetent wie immer ...

      noch was: wegen punkt 4 und 5

      sind da die unterkanten oder die oberkanten gemeint ???

      wenn nämlich unterkante: ich bin laut meiner messerei bis zur scheinwerfer unterkante auf 48,5 cm ...

      gut typisiert ist 505 mm ...

      also schwer illegal :-h
      Original von POLOG40
      danke bocki ...

      schnell und kompetent wie immer ...

      noch was: wegen punkt 4 und 5

      sind da die unterkanten oder die oberkanten gemeint ?

      wenn nämlich unterkante: ich bin laut meiner messerei bis zur scheinwerfer unterkante auf 48,5 cm ...

      gut typisiert ist 505 mm ...

      also schwer illegal :-h


      Punkt 4. Kennzeichen unterkante!


      Punkt 5. normal wird bei uns nur als Kontrollmaß meist Scheinwerferunterkante, Heckleuchte unterkannte eingetragen, meist auch seitlich noch ein Kontrollmaß! Wenn diese passen, hast meist schon eine ruhe bei Kontrollen! Lichtaustrittskante käme beim 2ér G fast hin, also, wenn du beim typisieren zwar 11cm gehabt hättest, und die Lichtaustrittskante Scheinwerfer (messen tun die Prüfer aber SW Unterkante,w as faslch wäre!!), und hättest da 49cm gehabt, und der Prüfer es korrekt eintragen soll, müsstets du normal um den 1cm noch höher!! In deinem Fall wars eh über 50cm! Yep, also EU weit schwer illlegal! :-h sowas kommt im Strafmaß noch vor Bin Laden und Bader Meinhoff Bande! :shock:

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von „Bocki“ ()

      stimmt ...

      jetzt stell dir MAL vor da kommt der bin laden mit an tieferglegten 2er golf daher. die halten ihn auf ...

      und es stellt sich heraus, dass nix typisiert is ...


      i wett die österreische polizei is do deppad, reißt ihm die taferl runter, straft ihn anschließend kräftigt und schickt die anzeige dann noch an seine höhle in afganstian ...
      aber kommt net auf die idee ihn zu verhaften ...


      wenn ich mir das MAL bildlich ausmale :-h