Gekürzte Heckleuchten frage an BP-Hatzer

      Gekürzte Heckleuchten frage an BP-Hatzer

      hallo habe mir die heckleuchten kürzen lassen, diese werden jedoch nicht eingetragen lt landesprüfanstalt

      die heckleuchten sind jeodch voll funktionsfähig

      ich komme jetzt in eine kontrolle wäre die ein grund für eine kennzeichenabnahme?

      lg danke schon MAL

      hab eine foto angehängt damit man weiss um was es geht
      ich hoffe es stört den besitzer nicht

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      Also wenn die Rückleuchten von der genehmigten Type abweichen (muss ja etwas weggeschnitten worden sein), kann es durchaus zur Kennzeichenabnahme kommen.
      Zumindest fehlen die Beleuchtungseinheiten, die weggeschnitten wurden.

      Überdies sehe ich noch weitere Mängel (welche auch nicht von jeder Prüfstelle als solche erkennt werden) auf dem angeführten Fahrzeug:

      3.4 221 Scheibenwischer
      Heckscheibenwischer
      defekt, fehlt oder
      unwirksam LM
      4.x xxx Leuchten, Rückstrahler
      und sonstige elektrische
      Anlagen SM


      ww evtl
      6.2.1 343 Radabdeckungen nicht
      ausreichend wirksam LM,SM
      5.2.1 402 Räder(Felgen)
      Spurverbreiterung mittels
      Distanzbolzen oder
      Distanzscheibe SM,GV
      5.2.1 402 Räder(Felgen)
      Felge nicht der
      Genehmigung entsprechend VM
      (Nabendeckel)

      Vorladung zur LReg kommt garantiert.

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von „BP-Hatzer3“ ()

      Frage:

      Hab da MAL was "gehört",also.....da ein Kombi ja innen bis zur Dachunterkante beladen werden darf(?),entfällt somit ja die freie Sicht nach hinten,somit brauchen selbige ja keinen Heckwischer,da ja der Durchblick nicht möglich ist.Da aber der Golf3 auch lt. Typenschein als Kombinationskraftwagen drinnen steht,kann der Heckwischer somit auch entfernt werden-wurde mir damals beim "Typisierungstourismus" in Salzburg erklährt..

      Bitte um Fakten :verlegen:

      Mfg.Zweistein
      Original von BP-Hatzer3
      Das Entfernen des Heckscheibenwischers verschlechtert die Verkehrs- und Betriebssicherheit und ist daher nicht genehmigungsfähig.
      Wer´s eingetragen hat, soll sich nicht zu sehr freuen, könnte aufgrund Umgehung bestehender Vorschriften entstanden sein --> Aufhebung der Eintragung.


      ich versteh aber dann nicht warum die ma 46 vor 2 jahren nicht MAL ein wort darüber verloren hat die haben gemeint das is ihnen wurscht
      nicht das ich deine antwort bezweifeln möchte nur wie kommen die dann auf sowas ich würde mir einreden lassen wenns irgendeine linke eintragung wäre mit fahrzeug abmelden oder so aber das war eine stinknormale offizielle eintragung
      Der Neid ist die aufrichtigste Form der Anerkennung.