Folien
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tja ... dann gib MAL den Gesetzestext her, wo diese "Ausnahmeregelung" definiert wird ...
Wir reden aber von offizieller österreichischer Zulassung des "Werbeautos" !
:-w
Harry -
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mhm ..
die gesetzlichen Grundlagen würden sehr interessant sein ! Frag doch bitte MAL deinen Freund, anhand welcher Gesetze diese Eintragung erfolgt ist.
Danke
Harry -
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Also ich habe schon einige Fahrzeuge kontrolliert, die Tönungsfolien in der 1. Sitzreihe verbaut hatten und auch glaubten, dies sei erlaubt, weil....
Wurden dann aber eines besseren belehrt....
Jedenfalls gibt es seitens des BM.VIT-Erlasses keine Ausnahmeregelung für Werbefahrzeuge.
PS: Wenn plötzlich die Seitenscheiben heruntergelassen sind, schaue ich da besonders drauf. -
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