typisieren wo anders

      typisieren wo anders

      hallo :-w ich habe eine frage und zwar ich habe einen 4er golf und möchte ihn typisieren lassen ich komme aus wien und ich möchte wissen ob ich auch in wien typisieren lassen muß oder kann ich das wo anders auch machen lassen :gruebel:

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      RE: typisieren wo anders

      du kannst nur in dem Bundesland typisieren in dem das Auto angemeldet ist. Du wohnst in Wien und dein Auto ist in Wien angemeldet.

      Somit ist für dich das Magistrat 46 zuständig.

      Eine Typisierung in einem anderen Bundesland ist nicht möglich.
      Wenn das Fahrzeug abgemeldet ist, richtet sich die Zuständigkeit nach § 3 AVG.


      § 1. Die sachliche und örtliche Zuständigkeit der Behörden richtet
      sich nach den Vorschriften über ihren Wirkungsbereich und nach den
      Verwaltungsvorschriften.

      § 3. Soweit die in § 1 erwähnten Vorschriften über die örtliche
      Zuständigkeit nichts bestimmen, richtet sich diese
      1. in Sachen, die sich auf ein unbewegliches Gut beziehen:
      nach der Lage des Gutes;
      2. in Sachen, die sich auf den Betrieb einer Unternehmung
      oder sonstigen dauernden Tätigkeit beziehen: nach dem Ort,
      an dem das Unternehmen betrieben oder die Tätigkeit
      ausgeübt wird oder werden soll;
      3. in sonstigen Sachen: zunächst nach dem Hauptwohnsitz (Sitz) des
      Beteiligten, und zwar im Zweifelsfall des belangten oder
      verpflichteten Teiles, dann nach seinem Aufenthalt, dann nach
      seinem letzten Hauptwohnsitz (Sitz) im Inland, schließlich nach
      seinem letzten Aufenthalt im Inland, wenn aber keiner dieser
      Zuständigkeitsgründe in Betracht kommen kann oder Gefahr im
      Verzug ist, nach dem Anlaß zum Einschreiten; kann jedoch auch
      danach die Zuständigkeit nicht bestimmt werden, so ist die
      sachlich in Betracht kommende oberste Behörde zuständig.