Felgen eintragen über Zivilgutachter

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      Felgen eintragen über Zivilgutachter

      Hy, hab schon die "Suche" verwendet, aber nicht das gefunden wonach
      ich suche. :gruebel:

      Wie läuft das wenn ich "WRD Mesh" Felgen Typisieren will?
      Bei den Felgen ist ja nur ein Festigkeitsgutachten dabei, oder?

      Man hat mir gesagt das ich die Felgen über einen Zivilgutachter
      eintragen kann. Kann mir bitte jemand sagen wie das genau abläuft?

      Was wirde mich denn die gesamte Eintragung der Felgen ca. kosten?
      (Gewiindefahrwerk ist bereits typisiert)

      Und noch eine kleine Frage:
      Kann ich probleme mit der Rennleitung bekommen, wenn ich die komplette
      G4 Cabrio Front an meinem G3 habe? (mit Grill ohne VW Emblem)


      mfg

      Dieser Beitrag wurde bereits 4 mal editiert, zuletzt von „Manu-VR6“ ()

      RE: Felgen eintragen über Zivilgutachter

      selbst wenn das Gewinde schon typisiert ist ... Zivilgutachter .. Gutachten ... ca. 350 Eur ... und dann zur Typisierung.


      Du änderst die Felgen .... somit passt die vorhandene Typisierung nicht mehr. Felgen UND Fahrwerk werden NEU abgenommen.

      ist leider so !

      lg
      Harry

      RE: Felgen eintragen über Zivilgutachter

      Original von Golf-2-GTi
      Und noch eine kleine Frage:
      Kann ich probleme mit der Rennleitung bekommen, wenn ich die komplette
      G4 Cabrio Front an meinem G3 habe? (mit Grill ohne VW Emblem)


      Prinzipiell, wo kein Kläger da kein Richter. Aber bei VWs ist die Rennleitung sehr heikel, sprich man kennt sich auch aus bei diesen Fahrzeugen.
      Lange Rede kurzer Sinn, wenn sie Dich erwischen und Verdacht schöpfen wirst Du höchstwahrscheinlich das Fahrzeug vorführen müssen bei der Landesregierung... :verlegen:
      mfg
      andere Felgen ... Gesamtgutachten bei einem Zivilgutachter ... auch wenn das Fahrwerk schon typisiert war

      G4 Cabby Front bei einem 3er ... DAS ist leider eine "Grauzone" ... eigentlich solltest du typisieren fahren ... andererseits hat des 3 1/2er Cabby alles vom 3er *g*

      Bp-Hatzer hat des aber erst laut Gesetz erklärt ... da

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von „DelUser2“ ()

      Das Problem beim 3er Golf und beim 3er Facelift Cabrio als auch beim 3er Cabrio ist, das der 3er Golf eine andere Typenbezeichnung hat (Mein Golf z.b. "VW Type 1HS"), somit die Teile ohne Genehmigung der LaRe nicht am 3er Golf montiert werden dürften.

      Gleiches Problem z.b. beim Umbau vom 2er Golf auf Jetta Lichter.
      Jetta Typenbezeichnung "VW Type 16k", Golf Typenbezeichnung "VW Type 19 k" Somit handelt es sich trotz grossteils gleicher Bauteile um eine andere Fahrzeugtype und eine Eintragung in den Typenschein wird bei Umbau wird nötig.

      Hier das Beispiel von einem A4 auf dem die orginal S4 Frontstosstange verbaut wurde.
      Bilder
      • Eintragung.jpg

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