Original von dr_porsche
Typisieren = fraglich.
Aber im Zuge der § 57a Überprüfung gilt folgendes...
Airbag = leichter Mangel wenn,
offensichtlich oder unzulässig deaktiviert oder ausgebaut*
Funktionskontrolle defekt oder erlischt nicht bei Fahrzeugbetrieb.
*ausgenommen bei Deaktivierung für Beifahrersitz,
nur wenn dies vom Hersteller vorgesehen ist!
Lg!
@ Lucky
Wenn du wüsstest wieviel die Umbauaktion auf RS4 kostet......
Kommt natürlich immer auf das Basisfahrzeug an,
aber für den TT 8N € 1300,-
Also beim ÖAMTC gilt das nicht erlischen der Airbag leuchte als schwerer Mangel, war auf jeden Fall letzte Woche noch so...