Kennt sich wer beim Füherschein aus
- 
			
- 
			Mit dem B-Führerschein darf ein Motorrad mit einem Hubraum von nicht mehr als 125 ccm und einer Motorleistung von nicht mehr als 11 kW gelenkt werden.
 
 
 Voraussetzungen:
 
 
 -mindestens 5 Jahre ununterbrochener Besitz einer gültigen -Lenkberechtigung der Klasse B
 -Keine weiteren Führerschein-Probezeit-Einschränkungen
 -Nachweis des praktischen Fahrunterrichtes im Ausmaß von insgesamt -mindestens 6 Stunden in Fahrschulen oder bei einem Autofahrerclub (siehe Link unten)
 -Eintragung des Codes 111 in den Führerschein (vorher darf nicht gefahren werden!)
 
 
 Das Fahren auf Autobahnen ist erlaubt, da Leichtmotorräder die dafür erforderliche Bauartgeschwindigkeit von mindestens 60 km/h aufweisen und diese auch überschreiten können.
 
 
 
 
 
 Derzeit darf ein 125 ccm Motorrad mit dem B-Führerschein nicht nur in Österreich, sondern auch in Italien und Luxemburg gelenkt werden
 
 
 Quelle: ÖAMTCNur wer verschiedene Blickwinkel in betracht zieht und überdenkt, hebt sich von den einfach-denkenden Menschen ab!Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von „Luki“ () 
- 
						
						
						Teilen- Facebook 0
- Twitter 0
- Google Plus 0
- 
			
				Reddit 0 
 
 
											