Hallo Leute!
Mein Bruder will sich ein Gewindefahrwerk einbauen. Er will dieses natürlich auch eintragen lassen (nur Gewindefahrwerk, keine Räder/Felgen).
Dazu hätte ich folgende Frage:
Kann er dies auch auf der Landesregierung machen? Er muss doch nur zu einem Zivilgutachter, wenn ein Fahrwerk in Verbindung mit Rad/Reifen/Felgen typisiert wird, ist das richtig?!
Danke im Voraus für eure Hilfe.
Chris
Mein Bruder will sich ein Gewindefahrwerk einbauen. Er will dieses natürlich auch eintragen lassen (nur Gewindefahrwerk, keine Räder/Felgen).
Dazu hätte ich folgende Frage:
Kann er dies auch auf der Landesregierung machen? Er muss doch nur zu einem Zivilgutachter, wenn ein Fahrwerk in Verbindung mit Rad/Reifen/Felgen typisiert wird, ist das richtig?!
Danke im Voraus für eure Hilfe.
Chris