Scheibenfolie an den forderen Seitenscheiben

    Diese Seite verwendet Cookies. Durch die Nutzung unserer Seite erklären Sie sich damit einverstanden, dass wir Cookies setzen. Weitere Informationen

      Scheibenfolie an den forderen Seitenscheiben

      Hallo!

      Ich habe mir am Wochenende einen Audi S4 Avant gekauft, bei dem die forderen Seitenscheiben auch mit "CROMOLUX Folie" beklebt sind. Da der Audi auch auf nicht typisierten 18" steht, und ich diese eintragen lassen möchte, muss ich wahrscheinlich die forderen Seitenscheiben von der Folie befreien oder? Ich möchte diese aber nicht weggeben, besteht eine möglichkeit diese einzutragen z.B. mit Zivielgutachter?


      DANKE!!!
      das gleiche problem hab ich auch!!!

      @BP_Hatzer3
      Weis das es nicht erlaub und nicht eingetragen wird!!!

      muss aber entlich meine 19er felgen eintragen lassen, was meinst sagen die was wenn ich rein fahr mit den dunkeln seitenscheiben oder. wird das denen egal sein???
      werd zwar e mit herunter gelassenen scheiben reinfahren nur dep..t wern die ja a net sein!!!

      was meinst du?
      Wieso sollst nicht mit runtergelassenen Scheiben hinfahren??

      Wenn die Scheiben unten sind ist es doch egal ob sie getönt sind oder nicht, oder?

      Wenn ich die Scheiben getönt hätte und im Sommer aufgehalten werde wird kaum einer sagen können ich soll die Scheiben raufgeben, oder?

      Es ist erlaubt herumzufahren mit komplett runtergelassenen Scheiben, deswegen ist man ja auch nicht illegal unterwegs denke ich mal...

      Beim Jeep Wrangler kann auch keiner sagen ich soll die Türen einhängen wenn ich sie aushänge und im Kofferraum liegen habe und ohne Türen herumcruise...

      Außerdem haben die Scheiben ja nichts mit den Felgen zu tun!

      Ich habe auch Gewinde und Felgen eintragen lassen und der Auspuff war nicht genehmigt, er wurde zwar nicht eingetragen, hat aber die Typisierung an sich nicht beieinträchtigt...
      Außerdem haben die Scheiben ja nichts mit den Felgen zu tun

      jaja das meinte ich ja will ja nur die felgen eintragen und nicht die folien!!!!

      Ich habe auch Gewinde und Felgen eintragen lassen und der Auspuff war nicht genehmigt, er wurde zwar nicht eingetragen, hat aber die Typisierung an sich nicht beieinträchtigt...


      ganz genau so hoff ich das auch bei mir!!!!
      Ja Fenster runter und fertig, Unterbodenbeleuchtung darfst ja auch legal haben, nur nicht auf der Straße einschalten.

      Genau so sehe ich es mit den Scheiben, getönt können sie schon sein, nur nicht auf der Straße nach oben gefahren sondern in der Tür versenkt.

      Hole mir auch heute die vorderen Scheiben vom Tönen, habe aber eine sehr dezente Tönung ausgewählt damit man einen Unterschied zu der dunklen Folie hinten sieht...

      Peter
      Nur sind die Prüfer bei der LReg auch nicht auf den Kopf gefallen.

      Wenn da schon wer mit runtergelassenen Seitenscheiben reinkommt, dann schauen sie sich dass zu 99% auch an.

      Auch ich hatte schonmal einen ähnlichen Fall bei ner Verkehrskontrolle.
      Fahrzeug überholt.... mensch, da saß doch garkein Fahrer drinn.... angehalten.... Seitenscheiben unten.... Scheiben rauffahren lassen.... Folie drinnen.... Anzeige und § 56 KFG

      Die Ansicht mit den runtergelassenen Scheiben auf öffentlichen Strassen erzähle MAL nem Prüfer, bin mir ziemlich sicher, dass der das anders sieht und dann aus der Genehmigung ne Überprüfung wird.
      Wenn ein Genehmigungstermin zurückgezogen wird, kannst schon rechnen, dass dann ne Vorladung kommt.

      Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von „BP-Hatzer3“ ()

      Tja so ist die nette Polizei ;)

      Wenn ihr ihn mit den getönten Scheiben fahren seht, klar, aber wenn sie im Sommer unten sind und ich zu einer Routinekontrolle komme, lasse ich sie zu 100% sicher nicht rauf. Aber ich denke auf die Idee kommt eh kein Polizist, ich habe das zumindest noch nicht gehört...

      Hummer 2 hat original vorne komplett schwarze Scheiben, aber da sieht man im Polizeigolf eh nicht rauf ;)


      Wie ist jetzt die Sachlage, darf die Scheibe beklebt sein wenn sie unten ist oder nicht?

      Wie gesagt, Unterbodenbeleuchtung ist ja auch erlaubt so lange sie nicht eingeschaltet ist, und ich denke Seitenscheiben dürfen auch schwarz sein, so lange sie nicht oben sind, oder habe ich da wo einen Denkfehler?

      Ich sehe die Folien vorne auch teilweise als Sichtschutz auf Parkplätzen, wenn man schaut was so gestohlen wird. Ob auf Verdacht eingebrochen wird wenn man nicht sieht welcher Radio eingebaut ist, ist dann eben fraglich...
      folie vorne nicht erlaubt... egal ob scheibe unten oder oben! wo ist das problem?

      weil du kannst mir nicht erzählen, dass deine scheibe immer unten ist. Und wenn doch, dann wäre das folieren ja mehr als sinnlos :confused:


      und ich kann mir auch beim besten willen nicht vorstellen, dass du ne UBB montiert haben darfst.... egal ob eingeschaltet oder nicht!
      Gruß,
      Max