Hifi typisieren mit CE Kennzeichnung

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      Hifi typisieren mit CE Kennzeichnung

      Hallo! Ich brauche dringendst eure Hilfe!!!!!!

      Da Ich bei meinen Cabrio die Rücksitzbank entfernt habe und eine anlage montirt habe, macht mir die landesreg. Probleme! Jetzt habe Ich einen Gutachter, der aber für das Gutachten den magnetischen Fluss bestimmen muss!...... d.h.: Ich bräuchte für alle Hifi-Teile eine Konformitätserklärung(CE-Prüfung) weiss irgendwer, wo ich diese bekommen, bzw. downloaden kann??
      Oder kann wir wer von euch etwas mailen!!??

      Ich bräuchte (jeweils eine erklärung) von einem:

      xx Lanzar od. Axton Verstärker
      xx Ground Zero Nuclear Woofer (38cm) od. Audiobahn woofer (38cm)
      xx 16 cm Soundstream Lautsprecher Boxen

      Da ich mit dem auto selbst nicht mehr auf die landesregierung muss, sondern nur mehr das fehlende Gutachten nachbringen muss, benötige ich eigentlich nur gutachten von ähnlichen teilen, besser wär es natürlich, wenn ich die richtigen bekommen würde!!

      BITTE helft mir weiter!

      mfg haucki
      Wir sind die, mit denen wir als Kinder nie spielen durften!

      RE: Hifi typisieren mit CE Kennzeichnung

      Original von 3erCabrio
      Da Ich bei meinen Cabrio die Rücksitzbank entfernt habe und eine anlage montirt habe, macht mir die landesreg. Probleme! Jetzt habe Ich einen Gutachter, der aber für das Gutachten den magnetischen Fluss bestimmen muss!...


      (CE-Prüfung)


      Also denen auf der Landesregierung muss echt fad sein...fehlt ja nur mehr, dass sie z.B. für Sonderlackierungen ein Strömungsgutachten haben wollen, weil die Lackpartikel Änderungen im cw-Wert bringen könnten...

      Tipp von mir: Kannst du die Anlage wieder entfernen?? Also quasi leicht rausnehmen, OHNE Anlage das Auto auf einen 2-Sitzer typisieren und dann die Anlage wieder rein.

      CE-Koform müssten eigentlich alle in Europa im Handel erhältlichen Geräte sein, da braucht man normal kein Gutachten etc., auf jedem elektr. Gerät müsste dazu das CE Zeichen drauf sein, guck mal z.B. auf dein Handyladegerät. Oder es müsste in der Betriebsanleitung erwähnt sein.

      Gruß
      Sascha
      cult1.da.ru
      "We ride together, we die together. Bad Boys for life! - In the line of duty - Fidelis Ad Mortem"
      hi,

      also sowas abartiges hab ich auch noch nie gehört ovn wegen das die die hifi anlage prüfen können...

      also das in manchen situationen wo zb die anlage fest mit der karrosserie verschraubt/verklebt usw. wird wird sie eingetragen.. da sie sozusagen dann ein versteifendes teil möglicherweise darstellen könnte.. und bei einem unfall unvorhergesehene auswirkungen auf die verformung haben könnte...

      aber normalerweise brauchen die dazu dann keinen magnetfluss oder sonstige an den haaren herbeigezogene physikalische größen was die hifi tut...

      in der zukunft wird dann vielleicht sogar noch eingetragen wieviel watt man hat und wenn man am lautstärke regler was verändert muß man zum tüv ;)

      also ehrlich.. :haue:
      Die CE-Kennzeichnung ist auf 99% aller elektronischen Geräten drauf. Teilweise auch auf anderen Gegenständen wie zB Computergehäuse. Das Witzige - es gibt Stoffteddies auf denen ist auch das CE drauf :)
      Einen eigenen "Prüfbericht" wirst kaum bekommen. AB und zu steht was in der Bedienungsanleitung.

      Meines Erachtens ist diese Überprüfung reine Schikane. Ich hab noch nie gehört, dass zB das ABS nicht funktioniert hat, nur weil einer 2x 38"er Subwoofer auf der Rücksitzbank hatte. Solche elektronischen Komponenten, wie ABS, ESP, Airbagsteuerung, usw., haben schon genügend Abschirmung, dass ein Magnetfeld von Lautsprechern keine Auswirkungen darauf haben. Immerhin müssen diese Bauteile, Einwirkungen von Funkwellen usw. auch überstehen. Oder wollens jetzt auch noch nen Prüfbericht verlangen nur weil man zB ein Handy im Auto mit hat oder sich eine Freisprecheinrichtung einbaut?
      <= 350x38 Pixel :-p
      @Steve1712

      Da wirst du aber lachen..letztens war ein Bericht über eine Firma die Fahrzeuge auf "Gas" umbaut,und dann wurde festgestellt das der Tank(bestand aus 3 Flaschen),welcher im Kofferraum verbaut war,zu einer "zusätzlichen Versteifung des Hinterwagens" führte,und dadurch die Verletzungsgefahr für die rückwertigen Passagiere erheblich erhöhte....

      Aber Konsequenzen für den Hersteller gabs dadurch keine-is halt so!!!!!
      Das gleiche ist ja auch,wer kontrolliert den Sitz der Dachbox/Fahradträger???Da fahren Waffen rum,und von uns wolln die vielleicht noch ein Gutachten über das Crashverhalten eines GFK-Ausbaus..
      :auslach: :bang:

      Mfg.Zweistein

      bezüglich festpunkte

      meine anlage wurde e so gesichert, dass es die erforderlichen !!20g!! entspricht! das wurde von einem ziviltechniker bestätigt (240 Euro) aber wie gesagt, das hat ihnen auf der landesregierung (Amstetten) nicht ausgereicht! Es fehlt: Splitterhaftigkeit, Beflammbarkeit, elektromagnetischer...) so ist das leider!!

      ich kann die anlage leider nicht mehr entfernen, außer ich zerstöre sie (wäre schade um die 2 wochen Tag/Nacht Arbeit + Materialkosten)

      Danke trotzdem!

      mfg haucki
      Wir sind die, mit denen wir als Kinder nie spielen durften!
      Servas!

      Das CE Zeichen ist eine reine Konformitätsbewertung de vom Hersteller bzw. Importeur durchgeführt wird. Die sagt nur aus das das Produkt allen wesentlichen Anforderungen der zutreffenden EU Richtlinien entspricht (Niederspannungs-, EMV-, Bauprodukte-, usw. -Richtlinie).

      Dieses CE Zeichen mit der Konformitätserklärung ist Vorraussetzung zum Inverkehr-Bringen eines Produkts im europäischen Wirtschaftsraum.
      Hier gibts auch ne kurze Präsentation dazu (Bauprodukterichtlinie)

      Das ganze läuft in der EU unter dem Namen "New Approach"!
      Liste der Richtlinien
      (ganz unten in der Liste gibt es auch die Richtlinie "Toys safety" - somit wär das Beispiel mit den Stoffteddies auch klar ;) - also nicht nur Elektronische Produkte/Betriebsmittel)

      In deinem Fall wäre das ganze eine Zusammenstellung mehrerer Betriebsmittel.
      Somit kannst du eine Konformitätsvermutung im Sinne der "Electromagnetic Compatibility (EMC) Directive 89/336/EEC" anstellen - nachdem ja alle Einzel-Produkte bereits den zutreffenden Richtlinien entsprechen müssen.
      Zu den Konformitätserklärungen kommst du am besten direkt von den Herstellern (welche diese grundsätzliche selbst erstellt haben oder einen Dritten - Notified Body - hinzugezogen haben) - diese müssen sie vorlegen können (wenn das nicht der Fall ist, wäre die Marktaufsichtsbehörde zuständig)

      Weitere Information

      Und das ganze leicht verständlich aufbereitet

      Also jetzt einfach schaun ob eh CE Zeichen auf den Teilen sind - dann MAL in den Anleitungen nachsehen (viele Hersteller drucken dort direkt AB welchen Richtlinien bzw. Normen das Produkt entspricht) - wenn nein, dann direkt beim Hersteller oder seinem Importeur für den Europäischen Markt nachfragen. Und das ganze dann der LaReg vorlegen.
      Falls es Probleme geben sollte kannst du dich noch an das Österreichische Normungsinstitut oder den ÖVE wenden - diese werden dich dann sicher an die zuständigen nationalen Normen-Komitees bzw. an die zuständigen Behördenvertreter weiterleiten.


      mfg :-w
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