Räder am Passat eintragen lassen

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      Räder am Passat eintragen lassen

      hi!

      hab mir jetzt das TÜV Gutachten ausm Internet geladen.

      es sind

      8J18 ET35 Felgen
      im Gutachten stehn 225/40/18 fürn Passat 3B.

      mein Problem is, dass 235/40/18 monitert sind.

      wie bekomme ich die eingetragen?
      Brauch ich da jetzt a Einzelabnahme vom Zivilgutachter bzw. TÜV, damit ichs dann auf der Landesprüfstelle eingetragen bekomm?

      oder reicht ein vergleichsgutachten?

      nächstes Problem: nächster Termin auf Landesprüfstelle is am 12.06.
      würd mit den neuen Rädern aber auch scho zum See fahren.
      Was passiert wenns mi mit den nicht typisierten Rädern erwischen?
      Kennzeichenabnahme, Strafe, Punkt???

      ciao el_bandito
      Reifenhersteller anrufen??? :auslach: Na das brauchst sicher nicht. Der Gummi ist doch breiter als der der im Gutachten steht dann wirds wohl egal sein.Anders müsstest reifenherstellerfreigabe anfordern die dir aber kein reifenhersteller geben wird wenn du zb einen 215/35/18 auf eine 10J Felge "Spannen" willst

      In den meisten Gutachten steht eh keine Reifenbreite mehr drinnen.

      Mfg
      Chris
      Wer anderen eine Bratwurst brät, der braucht ein Bratwurstbratgerät!
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      Also sagt der Felgenhersteller, dass die grössere Reifendimension grundätzlich auch auf dieser Felge gefahren werden darf, aber halt nur am W8.

      Brauchst zum Eintragen nur ein Vergleichsgutachten, wo Auflagen für die von dir verwendete Rad-/Reifenkombination an dem 3B ersichtlich sind.
      MfG
      BP-Hatzer3
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      Original von BP-Hatzer3

      Brauchst zum Eintragen nur ein Vergleichsgutachten, wo Auflagen für die von dir verwendete Rad-/Reifenkombination an dem 3B ersichtlich sind.



      d.h. egal welcher Felgenhersteller?

      und was passiert mir wenns mich ohne typisierte Räder erwischen? weißt eh, würds scho gern am See oben haben! ;)
      Die Voraussetzungen für die Eintragung wie zB Radabdeckung müssen schon vorhanden sein, sonst ist eine Eintragung auch unmöglich. Was alles zu machen ist, steht ua im Vergleichsgutachten.
      Wenn dort steht, dass ggf die Radabdeckung herzustelen ist, ist dies auch zu 99% vom Prüfer verlangt.

      Bei Kontrolle ohne typisierter Rad/Reifenkombination (evtl iVm geändertem Fwk) liegt es am Prüfer, ob nun ein
      x) leichter Mangel,
      x) schwerer Mangel (SM)oder
      x) Gefahr im Verzug-Mangel (GV) vorliegt.
      Vorschriftenmangel gibt es bei Pkw nicht.

      Kann bis zur Aufhebung der Zulassung führen. In meinem Bereich wird da pro involvierter Person in etwa 220€/SM/GV fällig. Dh wenn Lenker und Zulassungsbesitzer nicht ident sind, wird der Betrag nebeneinander vorgeschrieben.
      MfG
      BP-Hatzer3
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