frage bezüglich unterbodenbeleuchtung

      Original von golfhaza
      naja markus wennst jetzt an billig spoiler mit spitzen kanten obn hast da ist das Taferl weg, hast felgen drauf die von gut und böse weit weg sind, oder gar spinners, Taferl weg.

      .


      okay das versteh ich ja aber nicht mit der unterbodenbeleuchtung!!!
      das leuchtet mir nicht ein :ohno:
      Nur MAL zur Info:
      Änderung am Fahrzeug unterliegen dem KFG und nicht der StVO.

      Die Beispiele mit der UBB und auch spitze abstehende Teile sind alles Mängel mit Gefahr im Verzug, somit ist die Vorläufige Aufhebung der Zulassung gerechtfertigt.

      Auch wenn bei der Einfahrt zum Billa-Parkplatz keine Tafel "Hier gilt die StVO" angebracht wäre, gilt der Platz als öffentliche Verkehrsfläche (Privatgrund mit Öffentlichkeitsrecht).
      Erst wenn der Platz eingezäunt, abgeschrankt, etc. ist und nur von einem bestimmten Personenkreis betreten werden kann, isses zu 100% privat.
      Original von MARKUS_22

      wie geht das wenn ich eine UBB habe das das gefahr in verzug ist,hab immer geglaubt reifen,fahrwerk,spoiler etc!
      und warum ist es gefahr in verzug!?!?!


      Naja.....ich sag nur Österreich. Nichts is Logisch an solchen Regeln, aber sie gibt sie trotzdem...... ;(
      mfg
      95er Corrado VR6: Twilight violett pearl effect, Doppelairbag, Leder, Klima, Alarm, SWRA, Kombiinstrument, Knieschutz, Winterpaket, Bilstein, BBS RS301, Fortex/Jetex
      Die Mängelqualifizierung gründet sich einerseits auf die PBStV, Anl 6, andererseits auf einschlägige interne Vorschriften.


      § 10. PBStV
      (2)
      4. Mängel mit Gefahr im Verzug (GV):
      Fahrzeuge mit Mängeln, die zu einer direkten und unmittelbaren
      Gefährdung der Verkehrssicherheit führen oder mit denen eine
      unzumutbare Belästigung durch Lärm, Rauch, üblem Geruch oder
      schädliche Luftverunreinigungen verursacht werden. Der Lenker
      des Fahrzeuges ist darauf hinzuweisen, daß das Fahrzeug auf
      Grund des festgestellten Mangels nicht verkehrs- und
      betriebssicher ist. Solche Mängel sind umgehend zu beheben.
      (3) Die Überprüfung oder Begutachtung des Fahrzeuges und die
      Zuordnung der festgestellten Mängel in die einzelnen Mängelgruppen
      haben nach Anlage 6 zu erfolgen. Werden mehrere Mängel festgestellt,
      richtet sich die Einstufung des Fahrzeuges in eine der Mängelgruppen
      nach dem schwersten Mangel. Bei mehreren Mängeln derselben
      Mängelgruppe kann das Fahrzeug in die nächst höhere Mängelgruppe
      eingestuft werden, wenn die zu erwartenden Auswirkungen auf Grund
      des Zusammenwirkens dieser Mängel sich verstärken. Die Einstufung
      des Fahrzeuges in eine der Mängelgruppen liegt in der pflichtgemäßen
      Entscheidung des für die Prüfung oder Begutachtung verantwortlichen
      Organs.
      Original von VW- Rapidler
      Bei der Innebeleuchtung ist (fast) alles erlaubt solang die Neon-Röhren unterhalb der Fensterscheiben befestigt sind! ;) (sogar im fahren).


      ja das meinte aich auch mit "wenn das licht nach aussen leuchtet". aber bei der UBB war ich mir eben auch nicht sicher.

      Original von BP-Hatzer3
      Auch wenn bei der Einfahrt zum Billa-Parkplatz keine Tafel "Hier gilt die StVO" angebracht wäre, gilt der Platz als öffentliche Verkehrsfläche (Privatgrund mit Öffentlichkeitsrecht).
      Erst wenn der Platz eingezäunt, abgeschrankt, etc. ist und nur von einem bestimmten Personenkreis betreten werden kann, isses zu 100% privat.


      hmmm... komische regelung.
      Original von jetta
      Original von VW- Rapidler
      Bei der Innebeleuchtung ist (fast) alles erlaubt solang die Neon-Röhren unterhalb der Fensterscheiben befestigt sind! ;) (sogar im fahren).


      ja das meinte aich auch mit "wenn das licht nach aussen leuchtet". aber bei der UBB war ich mir eben auch nicht sicher.




      Is diese Regelung fix? Nicht das ich dann Probleme beim Typisieren bekomm wenn der Prüfer die Neonröhren im Innenraum entdeckt.

      Kann ich mich da auf irgendeinen Gesetzestext berufen?

      mfg Stefan


      Is diese Regelung fix? Nicht das ich dann Probleme beim Typisieren bekomm wenn der Prüfer die Neonröhren im Innenraum entdeckt.


      Naja... entdecken kann er sie ja! :D Aber ich versicher dir das sie NIX machen werden solange sie unter den Fenstern befestigt sind! ;)



      Kann ich mich da auf irgendeinen Gesetzestext berufen?



      Naja...es ist irgentwo beschreiben... ich habs in irgenteinen Gesetzestext gelesen, aber ich ich weiß nicht mehr genau! :ohno:

      Werde mich MAL wieder auf die suche danach begeben! :gemein:
      Sobald ich es finde fahr ich einen Sprung bei dir vorbei und zeig es dir! ;)

      mfg markus
      95er Corrado VR6: Twilight violett pearl effect, Doppelairbag, Leder, Klima, Alarm, SWRA, Kombiinstrument, Knieschutz, Winterpaket, Bilstein, BBS RS301, Fortex/Jetex
      he jetzt bin ich aber baff,ich mein das sie nicht erlaubt sind okay wissen glaub ich eh alle aber das dir dadurch die taferl zwickt werden können???
      das pack ich ur nicht!!!
      ich mein was heißt da gefahr im verzug wenn ich neonröhren hab,bei einem fahrwerk okay das hat ja was mitn fahrverhalten zu tun oder reifen aber neonröhren!?!?!
      in was für einem land lebe ich+gg+
      mfg