@ all mit Typisierungen
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alles was in der Einzelgenehmigung auch drin steht, nur die Kontrollmaße nicht, dafür die Bodenfreiheit von 11cm
Rad Reifenkombination/en :-h
Felgen mit Nr
Tieferlegungssatz mit Nr
Lenkrad mit Nr
Grill mit Nr
Grillspoiler mit Nr
zusätzliche radabdeckung
anhand vom Zulassungsschein kann der herr vom Trachterverein alles nachvollziehn -
Also bei mir im Zulassungsschein steht eine ganze Menge drin, aber ned Felgen und ned Fahrwerk.
Die erste Seite war voll und dann wollte die Versicherungsfrau nicht weitermachen.
Nur die Reifendimension is noch drin.
Allerdings habe ich auch abgestempelte Kopien mit Bild und allen typisierungen die ich mitführe. -
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Ich denke auch MAL dass das mit der Mappe einen guten Eindruck hinterlässt.
Ist immer besser eine saubere Mappe dabei zu haben als irgendwelche zerkrumpelten Zettel aus dem Handschuhfach zu kramen.
Außerdem bin ich der Meinung das wenn man sonst alles dabei hat (Verbandskasten, Warndreieck, Weste) und die Tonlage stimmt nicht viel schief gehen kann.
Ich bin damals mit meinem BMW einige male aufgehalten worden und da war nix typisiert. Der war aber keine 5cm über dem Boden...
Jedesmal wurde ich gefragt ob alles typisiert ist und trotzdem hab ich nie was gezahlt oder musste vorführen gehen weil ich halt immer nett und normal mit denen geredet habe und sonst alles dabei hatte. -
Original von Dragon
Ich bin damals mit meinem BMW einige male aufgehalten worden und da war nix typisiert. Der war aber keine 5cm über dem Boden...
Jedesmal wurde ich gefragt ob alles typisiert ist und trotzdem hab ich nie was gezahlt oder musste vorführen gehen weil ich halt immer nett und normal mit denen geredet habe und sonst alles dabei hatte.
Tja, klar ... der Ton ist auch wichtig - aber ich würde MAL sagen, da gehts den Golffahrern anders!!! Hat dann nichts mehr mit der Freundlichkeit zu tun! -
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Original von 6N2-Andi
Hab vor ca. 2 Wochen Auto umgmeldet, da wurden nur die Reifen im Zulassungsschein vermerkt, der Rest net - braucht ma net hams gmeint.
Typenschein nimm i eh net mit, hab ja nur als Beispiel gschrieben
Es sind sämtliche Änderungen am Fahrzeug, die für eine Prüfung an Ort und Stelle gem § 58 KFG 1967 idgF notwendig sind, von der Zulassungsstelle gem § 41 ABS 2 Z 6 KFG 1967 idgF in den Zulassungsschein einzutragen.
Falls sie das nicht machen/verweigern, würde ich freundlich auf eine Mitteilung bei der örtl zuständigen Bezirksverwaltungsbehörde hinweisen.
Original von Dragon
Die erste Seite war voll und dann wollte die Versicherungsfrau nicht weitermachen.
Nur die Reifendimension is noch drin.
Verweis auf obige Stellungnahme.
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