@ all mit Typisierungen

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      @ all mit Typisierungen

      Hi Leutz!

      Würd mich interessieren, was ihr für Dokumente mitführts...

      Habts eine Kopie ausm Typenschein mit, eine abgestempelte Zweitausgabe vo dem Typisierungswisch (Kontrollblatt) oder glei den originalen Typenschein oder sonst was mit?

      Bei einer Verkehrskontrolle hab i eine abgestempelte Zweitausgabe hergezeigt, da hat mi der Herr Polizist gfragt, was des für a Wisch sein soll :-w
      look to your orb for the warning :shock: www.audi4ever.at
      Hi!

      Denke das ist im Technik Forum etwas falsch...

      Aber mich würde das Thema auch interessieren.

      Hab mich nun endlich durchgerungen den Bericht vom TÜV bei der LREG eintragen zu lassen, die haben mir praktisch nur hinten in den Typenschein den Bericht reingeklammerlt.

      Muss ich beim Anmelden jetzt was dazusagen bei der Versicherung dass die was in den Zulassungsschein eintragen, oder wie sieht das ganze aus? Weil Typenschein habe ich ja nie mit und die anderen Unterlagen sind bei der LREG.

      oder glei den originalen Typenschein


      würd ich nicht empfehlen, wenn das einer weiß knackt er dein Auto und dann gehört es ihm auch (Besitzer ist der mit dem Typenschein).

      Wäre echt interessant was man jetzt definitv mithaben soll/muss/kann...

      Danke!
      sämtliche Änderungen müssen von der Zulassungsstelle in den Zulassungsschein aufgenommen werden, wenn der Platz nicht reicht bekommst nen beipackzettel und das wars
      ev noch ABE's für Sachen mit E prüfzeichen mitführen
      bei mir wurde das kontrollblatt welches auch im typenschein angebracht ist, verkleinert kopiert u. in den zulassungsschein unten angebracht.
      das sollte genügen. zur sicherheit führe ich auch noch eine typisierungsmappe damit auch nichts schief gehn kann.

      vermerk im zulassungsschein hat bis jetzt immer genügt! veränderungen wurden auch der versicherung gemeldet, eh klar.. ;)
      würd ich nicht empfehlen, wenn das einer weiß knackt er dein Auto und dann gehört es ihm auch (Besitzer ist der mit dem Typenschein).


      Naja ganz so leicht ist es auch wieder nicht. Wenn im Typenschein ein anderer Name als zuletzt angemeldet (und noch nicht abgemeldet) steht und er "neue Besitzer" (Dieb) keinen Kaufvertrag oder ähnliches mitführt, gehört ihm das Auto nicht wirklich.

      Heisst nicht dass ich mich der Meinung, den Typenschein mitzuführen, nicht anschliesse. Den würde ich definitv zu Hause versperrt aufbewahren, denn bei einem Hauseinbruch hätte der Dieb dann alles beieinander (Schlüssel an Schlüsselbrett, Zulassungsschein in der Geldbörse beim Eingang, Typenschein wo auch immer und das passende Auto in der Garage)

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von „clubsound“ ()

      Also bei mir sind auch im Typenschein Beiblätter die ich als Kopie immer bei mir habe.

      Würde den Typenschein auch nicht mitnehmen ;)

      Bei mir ist nur vergessen worden im Zulassungsschein die Bereifung die aktuelle.

      Aber sonst habe ich nichts anderes im Zulassungsschein drinnen.
      lg
      Wolfi
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