anfahrt ma46
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Also sofern du bereits ein postives Gutachten des TÜV Österreich bzw. eines Ziviltechnikers besitzt, darfst du bis zum Termin mit deinem Auto fahren. Vorausgesetzt natürlich dass du keine Änderungen vornimmst ...
Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von „Low Society“ ()
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Also bei mir wars so:
Ich habe einen Termin asugemacht. Bei der Terminvereinbarung hab ich die ganzen Gutachten usw. abgegeben.
Dann hab ich eine Terminbestätigung bekommen.
Auf der stand in etwa folgendes:
An meinem Auto wurden folgende Änderungen durchgeführt.(Die Änderungen: blabla) Diese werden an dem Termin XY eingetragen.
Sofern die Änderungen allen Richtlinien und Gesetzgebungen entsprechen, sprich das Auto eh ok ist, darf es bis zum Termin im öffentlichen Verkehr gelenkt werden.
Mfg Ma 46
Hat mich aber sowieso niemand in dem einen Monat kontrolliert. Und seits eingetragen ist (ca 1,5 Jahre) auch niemand.
lg
roger -
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also ich bin auch mit dem terminbrief gefahren.
wie soll das sonst gehen? soll ich alles wieder zurückbauen oder mein auto 6 wochen stehen lassen, bis die herren bei der ma MAL zeit finden?
also ob das nun legal ist oder nicht ist mir aber auch sowas von scheißegal... sobald ich einen termin habe und alles abgegeben habe, fahre ich mit dem auto. es sei denn, sie stellen mir einen leihwagen zur verfügung oder gehen für mich in der zeit hackln... :-h
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