punkte in flensburg
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1. Soweit mir bekannt, sind 4 Punkte in Flesburg die Höchstgrenze für eine Geschwindigkeitsübertretung, jedoch kann zusätzlich dazu schon ein Fahrverbot verhängt werden.
Je nach Punktequalifikation bleiben diese bis 10 Jahre nach der Tat erhalten.
2. Wenn der Wohnsitz gewechselt wird, fragt die "neue" Wohnsitzbehörde bei den - binnen der letzten 2 Jahren zuständigen - Wohnsitzbehörden nach und kann so die gespeicherten Vormerkungen erhalten. -
Also ich hab z.Z. einen Punkt. Den hab ich für Überholen im Überholverbot bekommen.
Punktsystem - Warum gibt es ein Punktsystem?
Das Punktsystem gewährleistet mit einem einheitlichen Maßnahmenkatalog die Gleichbehandlung aller im Straßenverkehr auffällig gewordenen Personen. Es gibt jedem Bürger die Möglichkeit, das Ausmaß des eigenen Fehlverhaltens laufend selbst zu beobachten und rechtzeitig zu korrigieren. Darüber hinaus gibt es Hilfestellungen, damit der Betroffene seine Mängel in der Fahreignung möglichst frühzeitig beseitigen und einen Punkteanstieg vermeiden kann. Das Punktsystem ist zu einem wichtigen Instrument der Verkehrssicherheit geworden, weil es präventive Wirkung zeigt.
Bepunktet werden alle im Verkehrszentralregister eingetragenen
rechtskräftigen Ordnungswidrigkeiten (ab 40 Euro) und
rechtskräftigen Straftaten.
Die Bewertung der Verkehrsverstöße findet nach einer Skala von eins bis sieben Punkten statt. Ordnungswidrigkeiten werden mit einem bis vier Punkten und Straftaten mit fünf bis sieben Punkten bewertet.
Das Punktsystem bietet dem auffällig gewordenen Verkehrsteilnehmer Angebote und Hilfestellung, das Erreichen von 18 Punkten und damit die Entziehung der Fahrerlaubnis zu vermeiden. In Aufbauseminaren und verkehrspsychologischen Gesprächen können die Mängel in der Einstellung zum Straßenverkehr erkannt und abgebaut werden. Dabei führt die freiwillige Teilnahme an einem Aufbauseminar oder einer verkehrspsychologischen Beratung zum Punkteabzug.
Punktsystem - Punkte und ihre Folgen
Das Verkehrszentralregister und das Punktsystem sind wichtige Instrumente, um die Allgemeinheit vor ungeeigneten Kraftfahrern zu schützen. Ein hoher Punktestand ist ein Warnsignal. Es sollte genutzt werden, das eigene Verhalten zu überprüfen und positiv zu verändern.
Von einem bestimmten Punktestand AB informiert das KBA das für den Verkehrsteilnehmer zuständige Straßenverkehrsamt.
Maßnahmen des Straßenverkehrsamtes
8 – 13 Punkte
Verwarnung und Hinweis, freiwillig an einem Aufbauseminar teilnehmen zu können.
14 – 17 Punkte
Anordnung, an einem Aufbauseminar teilzunehmen.
Falls innerhalb der letzten fünf Jahre ein Aufbauseminar besucht wurde, schriftliche Verwarnung mit dem Hinweis,
... freiwillig an einer verkehrspsychologischen Beratung teilzunehmen.
... dass bei 18 Punkten die Fahrerlaubnis entzogen wird.
18 Punkte
Entziehung der Fahrerlaubnis.
Punktsystem - Punkte und ihre Haltbarkeit
Eintragungen über Ordnungswidrigkeiten und Straftaten im Verkehrszentralregister werden nach Ablauf feststehender Fristen zuzüglich einer Überliegefrist von einem Jahr gelöscht. Die Tilgungsfristen betragen zwei, fünf oder zehn Jahre.
Nach dem Grundgedanken der Bewährung erfolgt eine Tilgung nur dann, wenn innerhalb dieser Fristen keine weiteren Verkehrsverstöße begangen werden.
Neue Eintragungen innerhalb dieser Fristen blockieren die Tilgung bereits vorhandener (Tilgungshemmung!).
Kurzfassung / Gesetzestext
Tilgungsfristen / Verkehrszuwiderhandlungen
2 Jahre
bei einer Ordnungswidrigkeit (bei Tilgungshemmung jedoch nicht länger als fünf Jahre).
5 Jahre
bei Straftaten, die nicht im Zusammenhang mit Alkohol oder Drogen stehen.
bei Verboten oder Beschränkungen, ein fahrerlaubnisfreies Fahrzeug zu führen.
10 Jahre
bei Straftaten, die im Zusammenhang mit Alkohol und Drogen stehen.
bei Entziehung, Versagung oder Erteilungssperre der Fahrerlaubnis.
Einträge und Punktestände sind nach Ablauf der Tilgungsfrist + einem Jahr gelöscht und nicht mehr nachvollziehbar.
Punktsystem - Promille-Grenzwerte (Stand: 01.01.2002)
Alkoholgehalt im Blut AB 0,3 (bis unter 0,5) Promille:
nicht strafbar, wenn keine Anzeichen von Fahrunsicherheit vorliegt
strafbar, wenn Anzeichen von Fahrunsicherheit vorliegen:
- 7 Punkte im Verkehrszentralregister; Geld- oder Freiheitsstrafe (bis zu 5 Jahre)
- Führerscheinentzug (Sperrfrist 6 Monate bis 5 Jahre oder auf Dauer)
strafbar, wenn es zu einem Verkehrsunfall kommt:
- 7 Punkte im Verkehrszentralregister; Geld- oder Freiheitsstrafe (bis zu 5 Jahre)
- Führerscheinentzug (Sperrfrist 6 Monate bis 5 Jahre oder auf Dauer)
Alkoholgehalt im Blut AB 0,5 Promille:
Geldbuße und Fahrverbot, wenn keine Anzeichen von Fahrunsicherheit vorliegen (§ 24a ABS. 1 StVG)
1. Erstverstoß: 4 Punkte, 250 Euro Geldbuße, 1 Monat Fahrverbot
2. Zweitverstoß: 4 Punkte, 500 Euro Geldbuße, 3 Monate Fahrverbot
3. Weiterer Verstoß: 4 Punkte, 750 Euro Geldbuße, 3 Monate Fahrverbot
strafbar, wenn Anzeichen von Fahrunsicherheit vorliegen:
- 7 Punkte im Verkehrszentralregister; Geld- oder Freiheitsstrafe (bis zu 5 Jahre)
- Führerscheinentzug (Sperrfrist 6 Monate bis 5 Jahre oder auf Dauer)
strafbar, wenn es zu einem Verkehrsunfall kommt:
- 7 Punkte im Verkehrszentralregister; Geld- oder Freiheitsstrafe (bis zu 5 Jahre)
- Führerscheinentzug (Sperrfrist 6 Monate bis 5 Jahre oder auf Dauer),
- Schadenersatz, Schmerzensgeld und eventuell Rente an Unfallopfer
Alkoholgehalt im Blut AB 1,1 Promille:
strafbar, wenn keine oder Anzeichen von Fahrunsicherheit vorliegen:
- 7 Punkte im Verkehrszentralregister; Geld- oder Freiheitsstrafe (bis zu 5 Jahre)
- Führerscheinentzug (Sperrfrist 6 Monate bis 5 Jahre oder auf Dauer)
strafbar, wenn es zu einem Verkehrsunfall kommt:
- 7 Punkte im Verkehrszentralregister; Geld- oder Freiheitsstrafe (bis zu 5 Jahre)
- Führerscheinentzug (Sperrfrist 6 Monate bis 5 Jahre oder auf Dauer)
- Schadenersatz; Schmerzensgeld und eventuell Rente an Unfallopfer
Quelle: Kraftfahrtbundesamt
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Original von BP-Hatzer3
Zur Info
Auch als ausl. Staatsbürger mit "nicht deutscher" Lenkberechtigung können Punkte in Flensburg gesammelt werden.
Bei Erreichen der 18-Punkte-Grenze erfolgt dann ein Fahrverbot für das dt. Bundesgebiet für eine bestimmte Dauer.Die Lenkberechtigung darf dabei aber nicht entzogen werden, da diese ausserhalb D nachwievor Gültigkeit besitzt, dh AB Anhaltung müsste dann ein Bei-/Mitfahrer bis zur Bundesgrenze weiterfahren.
In Amerika wird das Ganze dann nicht nur aufs Fahren ausgeweitet...
Den ersten Königsegg (CC8S) wolltens in Amerika auf so einem Speedway testen und der Fahrer von denen hat den CC8S aber übern Highway oder so lassen und dass mit über 300. Der Typ hat dann ein Einreiseverbot bekommen :-h
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