Typisierungen bei Golf 3

      Typisierungen bei Golf 3

      Hallo!!

      War heute beim Pickerl!! ER meinte meine Teile müssen eingetragen werden! Ich habe für jedes ein E-Gutachten bzw. Gutachten, dass diese Teile für meinen Golf geeignet sind!
      Reichen nicht diese Gutachten für folgende Teile?!

      Klarglasblinker (Seitenblinker)
      Front-Blinker Klarglas
      Hella Klarglas-Scheinwerfer
      Remus- EndSchalldämpfer

      Da mich die Polizei schon aufgehalten hat und auch nur gefragt hab ob ich die Gutachten hab und nicht die Typisierung verlagte, frag ich mich ob sie jetzt eingtragen gehören od. nicht!

      LG und Danke Pam
      Ich denke das weiß keiner so genau. I hab schon mit X Leuten darüber gesprochen... Es sagt einfach jeder was anderes.

      Laut meines letzten Standpunktes müßen die Teile eingetragen werden, aber man braucht dazu kein Gutachten.

      Andere sagen wieder, dass man es nicht eintragen muß, jedoch immer ein Gutachten mitzuführen hat.

      Wieder andere sind der Meinung es muß nicht eingetragen sein und auch ein Gutachten ist nicht notwendig, solange das "E-Prüfzeichen" auf dem Teil ersichtlich ist.

      Bei manchen Teilen mit "E-Prüfzeichen" bekommst ja gar kein Gutachten dazu, deswegen denke ich nicht, dass es wirklich erforderlich ist.

      Mehr kann ich dir dazu auch nicht sagen, leider!

      Grüße
      Christian

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von „cult7“ ()

      Dankeschön für deine Antwort!!
      Bin zwar jetzt nicht schlauer, aber wenigstens bin ich nicht die/der einzige der sich da nicht mehr auskennt!! :yes:

      Also mir wurde damals gesagt, dass ich nur diese Gutachten mitführen muss bzw. ABE oder so! Und die Teile sind seit 2 Jahren drauf!!

      Auch sonst beim Pickerl hat niemand was gesagt, wollten nur die Zetteln haben!

      :gruebel: