Typisierungen bei Golf 3
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Original von PM_Golf3
Weiß nicht was er sich dabei gedacht hat!
naja jetzt weisst dass er ein vollwuppa is und du dir besser eine andere Werkstätte suchen solltest die sich auskennen - wenn er nicht MAL das weiß dann -
Ich kan den anderen nur zustimmen! Für sämtliche Beleuchtungen, die ein E Prüfzeichen besitzen brauchst du gar nichts.
Die Polizei kann dir gar nichts machen.
Da fällt mir grad was ein:
Einen Freund hat MAL die Polizei aufgehalten und gemeint, seine Reifen seien nicht typisiert, weil im Zulassungsschein eine Höchstgeschwindigkeit von H eingetragen ist und er aber einen W Reifen hat.
Dann wollten sie aber, dass er eine Strafe zahlt, er hat sich jedoch geweigert, da man bessere Reifen ohne weiteres haben darf. Er bezahlte schließlich auch nichts.
Das war nur kurz ein Beispiel von Polizisten, die uns ausnehmen wollen, obwohl man nichts falsch macht!
MFG Promillo -
Also dass ist mir noch nie passiert mit den Reifen! Hab im Sommer V Reifen!! und ich bin auch schon angehalten worden!
und wie gesagt die Polizei sagte auch nix wegen meinen "nicht original" Teilen!!
Haber gut es war Sommer, heiß und 2 männliche Polizisten! Da hab ich als Frau einen Vorteil gehabt, da sie sich nicht MAL sie E-Zeichen und ABE angeschaut haben, wollten nur wissen ob ichs mithab!!
Danke für eure Hilfe!!
Und ich such mir ne neue Werkstatt!!
:-w
LG Pam -
solche affen gibts immer wieder ...
bei mir im letzten prüfbericht stand: div klarglasscheinwerfer nicht typisiert ... ich mein wo samma denn ... 1. hab ichs mir eintragen lassen, um diesen standpunkt ein für alle MAL aus der welt zu schaffen .... naja der meister hat sich was anhören dürfen von mir
dann mangel nr.2. karossierie allgemeiner zustand: leichter mangel ... bei einem auto das 4 wochen vorher komplett zusammengebaut wurde und davor einen sauberen neuaufbau hinter sich hat.
na gut muss dazu sagen, war ein ford-händler, der war nur neidisch, denn einen ford mit BJ 1990 gibts auf unseren straßen nur mehr sehr selten und wenn dann in einem miserablen zustand :auslach:!
naja das mit den klarglasscheinwerfern hab ich ihm ausgeredet ... aber von mangel nummer 2 wollte er einfach nicht abkommen, begründet hat ers mir nicht.
ich fahr halt nie mehr dort hin, der kann mich als kundschaft in seiner kartei löschen ...
mach du es genau so ... such dir eine sachlich informierte werkstatt dann klappts auch mit dem pickerl...
mfg -
Ich hatte auch einen Ford allerdings nur ein paar Monate, dann hatte er kurz vorm Service einen Motorschaden! Zahnriemen gerissen!!! Der war BJ 1989!!
Hab ihn dann einem Bastler geschenkt, und der hat ihn repariert aber er schaut grauenvoll jetzt aus und läuft auch nicht mehr rund!!
PS. Pickerl hab ich jetzt eh bekommen!!
LG Pam -
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So einmal post ich´s noch...
Hier kann man alles nachlesen:Eintragungsfrei durch E-Prüfzeichen?
Für die Faulen ein Ausschnitt:
...Die entsprechenden Zertifikate zu den neuen Fahrzeugteilen werden vom Hersteller der Teile gestellt. Sie sind vom Fahrzeugführer stets mitzuführen und auf Verlangen der Polizei oder einer anderen Verkehrsbehörde vorzulegen. In den Zertifikaten muß die Verwendung dieses Teils für den Fahrzeugtyp ausdrücklich genehmigt sein. Desweiteren ist darin verzeichnet ob nach der Montage der Teile eine besondere Anbauprüfung eines technischen Dienstes erforderlich ist. Ist eine Anbauprüfung vorgesehen, so muß diese unverzüglich nach der Montage erfolgen. Die Rechtsprechung läßt hierfür extra eine Überführungsfahrt zum Technischen Dienst ohne Umwege zu. Andernfalls gilt die Betriebserlaubnis, trotz gültigem Zertifikat, immer noch als erloschen.
Darüber hinaus ist in den Zertifikaten vermerkt, ob die Verwendung des neuen Teils bei der Zulassungsstelle in die Fahrzeugpapiere eingetragen werden muß. Bei erfolgter Eintragung kann auf das Mitführen der Zertifikate verzichtet werden...
... Die Zahl nach dem E verrät welches Land ein Teil geprüft und die Genehmigung für den ECE Raum erteilt hat.
z.B. liest man bei Scheinwerfern oft mit E1-Zulassung. Das bedeutet lediglich das der Scheinwerfer in Deutschland zugelassen wurde aber nicht als was - kann also auch die eine Innenbeleuchtung für eine Klospülung sein...
Daher obiger Absatz!
Alles klar?
Grüsse,
DOC!
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