Taferlriss

      also ich muss auchsagen das sieheuer viel strenger und genauer sind.
      wurde schon zweimal kontroliert und jedesmal das volle programm von motorraum bis unterboden der hat einfach überall hingschaut und ich hab mich ganz normal verhalten....

      mir persönlich kommts so vor das sie es mehr auf die einheimischen abgesehen haben aber naja was solls....
      Golf fahrn is wie wenn´se fliegst!
      Original von Eisbär_GTI
      Wie sieht des für uns Deutsche aus wenn ma mit 3-4 cm Bodenfreiheit anghalten werden und aber komplett des ganze Auto alles eingetragen is?

      Was hab i da zu befürchten und was dürfen die mir tun oder was dürfen sie nicht??!


      Wenn der techn. Dienst feststellt, dass die Verkehrs- und Betriebssicherheit nicht mehr gegeben ist, bist auch die Kennzeichen los.
      Ansonsten wird genauso geprüft wie bei Österreichern auch, da gibt es keine Unterschiede, betreffend den Genehmigungen zählt dt. Recht. (dh wenn so eingetragen, np)
      MfG
      BP-Hatzer3
      ______________
      A6 3.0 TDI s-line

      VAG COM HEX CAN/VCDS AKTUELL!
      Original von BP-Hatzer3
      Original von Eisbär_GTI
      Wie sieht des für uns Deutsche aus wenn ma mit 3-4 cm Bodenfreiheit anghalten werden und aber komplett des ganze Auto alles eingetragen is?

      Was hab i da zu befürchten und was dürfen die mir tun oder was dürfen sie nicht??!


      Wenn der techn. Dienst feststellt, dass die Verkehrs- und Betriebssicherheit nicht mehr gegeben ist, bist auch die Kennzeichen los.
      Ansonsten wird genauso geprüft wie bei Österreichern auch, da gibt es keine Unterschiede, betreffend den Genehmigungen zählt dt. Recht. (dh wenn so eingetragen, np)


      Alles klar...und was genau zählt da so am meisten zur Verkehrs und Betriebs Sicherheit? Also was sind die wichtigsten Sachen?
      Laut Deutschem Recht hab ich komplett ALLES eingetragen...
      Deshalb interessierts mich ja...ob ich trotzdem was zu befürchten hab wegen weil ich ja in der Zeit auf Österreichischem Boden mich bewege...wegen anderen Gesetzen hier bei euch...
      zB Schleifspuren an den Reifenflanken (auch wenn genehmigt), Mindestabstände zwischen Rad-/Reifenkombination und Karosserie bzw Fahrwerk (Grundlage VdTÜV-Merkbl 751) (auch wenn genehmigt), genehmigte Bodenfreiheit erheblich unterschritten, Beleuchtungsvorschriften nicht erfüllt (evtl Auflagen) (auch wenn genehmigt), etc.

      Wenn im Zuge einer kraftfahrrechtlichen Genehmigung geltende Vorschriften mißachtet werden, ist die Genehmigung rechtswidrig und somit ungültig.

      Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von „BP-Hatzer3“ ()

      Sonntag hingefahren alles ok, montag ok, dienstag ok, und heute am letzten tag fahr ich in Viktring zum bankomat wo leider auch posten ist kommt mir ein streifen entgegen aber in parkplatz schon und er meinte ich soll mich einparken.
      Das hab ich natürlich auch gemacht. Fahrzeug papiere kontrolle bla bla wie immer.
      Dann meinte er ich soll ihm alle eintragungen zeigen. Das hab ich auch gemacht.
      So und jetzt kommts, Seine meinung nach stehen die felgen zu weit raus.
      War Lr. blind beim eintragen?
      Andere farbe nicht eingetragen in typenschein aber in zulassungschein schon. Das reicht nicht. Anderer lack muss eingetragen werden.
      Wusste ich nicht.
      OK einziger manko der mir bewusst ist ich hab keine reflektoren am heck aber auch beim typisieren wurden sie nicht verlangt und am foto sind sie auch nicht zu erkennen also fühlte ich mich unschuldig.

      Als er natürlich für alles recht haben wollte dachte ich mir lass ihm labern und ich sagte nichts.
      Nach paar minuten meinte er sollte ich dich diese woche nochmal erwischen
      dann nehm ich dir kennzeichen weg. lol???? :-h Wie jetzt, heute darf ich fahren morgen nicht?? :gruebel: Egal wollte nicht weiter diskutieren da ich eh schon vor hatte heim zu fahren. :D
      tja... das ist auslegungssache... wie immer
      wennst pech hast und er ganz einfach will
      und im a schaxx juckt
      fährst zur 56er auch wenn alles ok ist, das ist sein gutes recht...

      und wenn du dann pech hast und dich "erwischens" zwei wochen später wieder und und es juck nochmal der schaxx
      fährst wieder zur 56er usw usw

      wenn du jetzt dann auch noch ein auto hast das vor den 11cm erlass und vor den erlass der abdeckung getüvt worden ist
      fährst du bei fast jeder verkehrstkontrolle zur §56er
      so ist das leben...

      manche meiner kunden fahren alle monat zur 56er...

      die zeit die du investierst und der verdienstentgang und das ganze wird dir natürlich nicht vergütet...
      das einzigste was du nicht zahlen brauchst wenn das auto komplett genau der §56er enspricht sind die überprüfungskosten...

      ggg wenn genau geschaut wird findet man bei jeden auto etwas...

      so ist das leben in ö mit nen legal typisierten vw in österreich...

      es wird dir mit nachdruck vermiest... das steht fest...
      von den leuten die du bezahlst...
      irgendwie paradox...