@ecki
Kann mitfühlen, wie es dir dabei geht, aber das ist nunmal so. Der Zustand eines Zweitfahrzeuges ist bei der Kennzeichenabnahme nicht von Belang, dh auch wenn das zweite Fahrzeug zu 100% serie ist, bist trotzdem die Kennzeichen los bis entweder das beanstandete Fahrzeug abgemeldet oder in ordnungsgem. Zustand gebracht wurde.
Sonst könnten Fahrzeuge nie aus dem Verkehr gezogen werden.
Bei uns werden üblicherweise pro schwerem Mangel € 220,- von der Behörde verrechnet. (wenn Lenker und Zulassungsbesitzer ident, dann wird nur 1x verechnet, wenn nicht ident, bekommen beide denselben Betrag vorgeschrieben)
@houseofperformance
Tatsache ist jedoch, dass es für österr. Fahrzeuge andere Gesetze und Richtlinien gelten, als für nicht-österr. Fahrzeuge.
1. Die, wie von dir genannten, "Ostblock-Zeitbomben" werden auch kontrolliert, gehört auch gemacht, aber wenn du der LReg vorschreiben willst, was sie wann und wie und wo zu tun haben, werden sie dir das sicherlich bei deiner Kontrolle spüren lassen. Jeder Prüfer hat in gewissen Ausmaß Handlungsspielraum und dann solltest du nichtmehr auf Milde hoffen.
2. Die 110mm-Regel ist eine Richtlinie des BM.VIT und die gilt nunmal für nicht in Österreich zugelassene Fahrzeuge nicht.
Diese wurde nur aufgrund einiger - ich muss MAL sagen - "Hirnis" erlassen, die ihre Karren runterschraubten bis Anschlag, das wurde dann auch genehmigt und sich dann - nachdem sie auf öffentl. Straßen ihr Fahrzeug beschädigten - die Stadt Wien verklagten.
Wenn man sein Auto tieferlegt, muss man schon etwas Hausverstand beibringen, um zu wissen, wo man wie fahren kann und wo und wie eben nicht. Nicht einfach tieferlegen, genehmigen lassen und AB dann das Hirn ausschalten, weil´s bei nem Schaden eh ein anderer zahlt.
DANN kommen eben solche Richtlinien für die Typisierung raus.
Und von wegen Willkür - DAS ist es eben nicht, denn hier verweise ich auf meine obigen Ausführungen.
Wenn du handfeste Beweise hast für Amtsmißbrauch ist dagegen nichts einzuwenden, aber bis dahin solltest die Füße stillhalten, sonst bekommst du ne Anzeige wegen Ruf-/Kreditschädigung und Vortäuschen einer strafbaren Handlung schneller als dir lieb ist.
Kann mitfühlen, wie es dir dabei geht, aber das ist nunmal so. Der Zustand eines Zweitfahrzeuges ist bei der Kennzeichenabnahme nicht von Belang, dh auch wenn das zweite Fahrzeug zu 100% serie ist, bist trotzdem die Kennzeichen los bis entweder das beanstandete Fahrzeug abgemeldet oder in ordnungsgem. Zustand gebracht wurde.
Sonst könnten Fahrzeuge nie aus dem Verkehr gezogen werden.
Bei uns werden üblicherweise pro schwerem Mangel € 220,- von der Behörde verrechnet. (wenn Lenker und Zulassungsbesitzer ident, dann wird nur 1x verechnet, wenn nicht ident, bekommen beide denselben Betrag vorgeschrieben)
@houseofperformance
Wenn die Herrn Organe nur einmal diese Ostblock-LKW-Zeitbomben auch so kontrollieren würden, würden sie glatt zur Verkehrssicherheit beitragen.
Was mich am meisten ärgert ist die Tatsache, daß mit zweierlei Maß gemessen wird. Während sie Dir wegen 6,5 cm die Taferln reißen, fahren z.B. die Deutschen mit 5cm winkend vorbei.
Gefahr im Verzug ist offenbar nicht vom Fahrzeug abhängig, sondern nur von Deiner Staatsbürgerschaft - Willkür heißt das glaub ich, und dagegen kann man vorgehen.
Tatsache ist jedoch, dass es für österr. Fahrzeuge andere Gesetze und Richtlinien gelten, als für nicht-österr. Fahrzeuge.
1. Die, wie von dir genannten, "Ostblock-Zeitbomben" werden auch kontrolliert, gehört auch gemacht, aber wenn du der LReg vorschreiben willst, was sie wann und wie und wo zu tun haben, werden sie dir das sicherlich bei deiner Kontrolle spüren lassen. Jeder Prüfer hat in gewissen Ausmaß Handlungsspielraum und dann solltest du nichtmehr auf Milde hoffen.
2. Die 110mm-Regel ist eine Richtlinie des BM.VIT und die gilt nunmal für nicht in Österreich zugelassene Fahrzeuge nicht.
Diese wurde nur aufgrund einiger - ich muss MAL sagen - "Hirnis" erlassen, die ihre Karren runterschraubten bis Anschlag, das wurde dann auch genehmigt und sich dann - nachdem sie auf öffentl. Straßen ihr Fahrzeug beschädigten - die Stadt Wien verklagten.
Wenn man sein Auto tieferlegt, muss man schon etwas Hausverstand beibringen, um zu wissen, wo man wie fahren kann und wo und wie eben nicht. Nicht einfach tieferlegen, genehmigen lassen und AB dann das Hirn ausschalten, weil´s bei nem Schaden eh ein anderer zahlt.
DANN kommen eben solche Richtlinien für die Typisierung raus.
Und von wegen Willkür - DAS ist es eben nicht, denn hier verweise ich auf meine obigen Ausführungen.
Wenn du handfeste Beweise hast für Amtsmißbrauch ist dagegen nichts einzuwenden, aber bis dahin solltest die Füße stillhalten, sonst bekommst du ne Anzeige wegen Ruf-/Kreditschädigung und Vortäuschen einer strafbaren Handlung schneller als dir lieb ist.
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