scheinwerferblenden

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      Tüv- ler = blind

      War gestern bei der Typisierung von meinen Blenden. Der Tüvler redete mir ein, dass die Scheinwerferblenden nicht genehmigt werden können, da im Gutachten NICHT drinstehe, dass die Blenden auf die lichttechnische Beeinflussung geprüft wurden. Er meinte, ich solle mir Blenden von einem anderen Hersteller kaufen, und dann noch MAL kommen.

      Ich sah mir dann das Gutachten genauer an und stellte fest, dass diese sehr wohl auf die lichtt. Beeinflussung geprüft wurden. :bang:

      Jetzt kann ich dort noch MAL hin...... :burn:
      hi,

      wenn sie ein E-Prüfzeichen haben, brauchst du sie nicht eintragen lassen. - Zumindest hat der Prüfer mir das erklärt. Meine Heckleuchten (mit E- Prüfzeichen und Rückleuchten) mussten auch nicht eingetragen werden.

      Mir hat er auch die von Kamei empfohlen. Heute habe ich mir MAL den TÜV- Bericht von den Kamei Blenden angesehen. Da steht im Großen und Ganzen das gleiche drin wie im Gutachten von den Mattig-Blenden. Außerdem sind beide Prüfberichte aus Deutschland. - Wo bitte ist da jetzt der Unterschied??

      Ich hoffe, dass sie mir morgen anerkannt werden...... :-f

      mfg voyager
      Hallo,

      kann ich jetzt eigentlich darauf bestehen, dass er die Blenden einträgt, denn sie haben für Deutschland eine ABE (in der steht drinnen, E-Prüfzeichen, das sich diverse Eigenschaften am Fahrzeug/Licht nicht ändern, und das sie auch bei Tuningscheinwerfern gilt) auch wenn er mir wieder kommt von wegen sie sind nicht nach diesen neuen Richtlinien geprüft.

      Denn immerhin hab ich sie damals nach den alten gekauft und sie haben ja ein E-Zeichen.


      mfg Stefan