Hmmm
Naja "wozu fährst du dann typisieren"...
Es hat schon so seinen Sinn würde ich sagen...
Oft hat man Glück mit den Beamten. Es gibt einige, denen die Höhe (solange das Fahrzeug net am Boden schleift) quasi "egal" ist.
Natürlich wenn man mit ca. 4cm Bodenfreiheit nur daher kommt, ist es klar... "Gefahr im Verzug" blabla bla und weg die Taferln.
Vielen Beamten geht es wirklich um die Sicherheit und ich kenne einige Fälle die mit 8 oder 7 cm Bodenfreiheit aufgehalten worden sind... Gewindefahrwerk war typisiert und sie haben weiterfahren können.
Jedoch wenn nichts typisiert ist, dann weiß der Beamte nicht, wie kommst du auf diese 7/8 cm... Federn abgeschnitten... unsachgemäßer Einbau, u.s.w. Da wird er auf jeden Fall des Taferl zupfen. Es könnte eben wirklich "gefährlich" sein.
Jedoch wenns typisiert ist... Ein ZT hat den sachgemäßen Einbau überprüft. Es ist ein Gewindefahrwerk (vielleicht auch noch von einem namhaften Hersteller), und dann befindet sich des Fahrwerk vielleicht auch noch im TÜV geprüften Bereich (laut deutschen TÜV Papieren - wird der Beamte aber net feststellen können *gg*), dann kann es sehr leicht sein dass der Beamte ein Auge zudrückt.
Wie gesagt, ich kenne schon einige Fälle, bei denen es so war.
Und wäre ich ein Beamter, würde ich jemanden der 11cm mit abgeflexten Federn erreicht eher das Taferl zupfen als einen Verkehrsteilnehmer der 7cm erreicht mit einem KW Gewinde (typisiert).
Also ganz so sinnlos (meiner Meinung nach) ist das Typisieren dann doch nicht...
Grüße
Christian
PS: Obwohl mir natürlich vom Gesetz her schon klar ist: Nach jeder nachträglichen veränderung erlischt die Typisierung...
Naja "wozu fährst du dann typisieren"...
Es hat schon so seinen Sinn würde ich sagen...
Oft hat man Glück mit den Beamten. Es gibt einige, denen die Höhe (solange das Fahrzeug net am Boden schleift) quasi "egal" ist.
Natürlich wenn man mit ca. 4cm Bodenfreiheit nur daher kommt, ist es klar... "Gefahr im Verzug" blabla bla und weg die Taferln.
Vielen Beamten geht es wirklich um die Sicherheit und ich kenne einige Fälle die mit 8 oder 7 cm Bodenfreiheit aufgehalten worden sind... Gewindefahrwerk war typisiert und sie haben weiterfahren können.
Jedoch wenn nichts typisiert ist, dann weiß der Beamte nicht, wie kommst du auf diese 7/8 cm... Federn abgeschnitten... unsachgemäßer Einbau, u.s.w. Da wird er auf jeden Fall des Taferl zupfen. Es könnte eben wirklich "gefährlich" sein.
Jedoch wenns typisiert ist... Ein ZT hat den sachgemäßen Einbau überprüft. Es ist ein Gewindefahrwerk (vielleicht auch noch von einem namhaften Hersteller), und dann befindet sich des Fahrwerk vielleicht auch noch im TÜV geprüften Bereich (laut deutschen TÜV Papieren - wird der Beamte aber net feststellen können *gg*), dann kann es sehr leicht sein dass der Beamte ein Auge zudrückt.
Wie gesagt, ich kenne schon einige Fälle, bei denen es so war.
Und wäre ich ein Beamter, würde ich jemanden der 11cm mit abgeflexten Federn erreicht eher das Taferl zupfen als einen Verkehrsteilnehmer der 7cm erreicht mit einem KW Gewinde (typisiert).
Also ganz so sinnlos (meiner Meinung nach) ist das Typisieren dann doch nicht...
Grüße
Christian
PS: Obwohl mir natürlich vom Gesetz her schon klar ist: Nach jeder nachträglichen veränderung erlischt die Typisierung...