kaufvertrag

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      kaufvertrag

      jetzt gibts doch die regelung, das ausdrücklich im kaufvertag stehen muss, dass der verkäufer keinerlei garantie auf das teil, b.z.w. das fahrzeug gibt. was ist wenn das nicht drinnen steht, muss der verkäufer dann automatisch 1 jahr garantie geben? es ist nämlich so, dass sich ein freund einen 50ccm roller gekauft hat und wie ich mit dem nachhause zu ihm gefahren bin ist mir aufgefallen, dass der kolben im a**** ist. wer haftet jetzt dafür?

      RE: kaufvertrag

      Gewährleistung muss er geben, nicht Garantie!

      Die zweijährige gesetzliche Gewährleistung verpflichtet den Verkäufer für Mängel einzustehen, die schon zum Zeitpunkt der Übergabe der Ware bestanden haben.

      Beim Privatverkauf kann man die Gewährleistung dezidiert ausschließen, ein Händler darf dies allerdings nicht.

      Beispiel:Privat an Privat

      Wenn Herr Krause sein gebrauchtes Auto an Herrn Schilcher – beide treten als Privatpersonen auf – verkauft und im Kaufvertrag festhält, dass das Fahrzeug „besichtigt und probegefahren“ wurde und daher „jede Gewährleistung“ ausgeschlossen sei, so ist dies zulässig und grundsätzlich wirksam. Sollte Herr Krause dennoch schwere Mängel des Fahrzeuges, die nicht offenkundig waren, Herrn Schilcher arglistig verschwiegen haben, dann kann Herr Schilcher den Kaufvertrag allenfalls – wegen eines Geschäftsirrtums – anfechten.



      Wer schließlich beim Abschluss des Kaufvertrages offenkundige Mängel übersieht und den Vertrag dennoch abschließt, kann für solche Mängel keine Gewährleistung einfordern. Dies gilt aber nur für Mängel, die schon bei Vertragsabschluss erkennbar sind, aber keinesfalls für Mängel, die erst bei Auslieferung – also der Vertragserfüllung durch den Vertragspartner – für den Käufer offenkundig sind.



      Gewährleistung ist das gesetzlich verankerte Recht, vom Vertragspartner (Juristen nennen ihn „Übergeber“) ein Einstehen für Mängel an der Sache zu fordern. Der Übergeber kann dieses Recht gegenüber einem Verbraucher in keinem Vertrag beschränken z.B. in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen, im "Kleingedruckten".

      Die Gewährleistung ist ausdrücklich im Gesetz geregelt - im Wesentlichen im Allgemeinen Bürgerlichen Gesetzbuch (ABGB) und im Konsumentenschutzgesetz (KSchG).


      Garantie ist eine Gnade

      Garantie ist etwas ganz anderes, ein vertraglich eingeräumtes Versprechen. In der Regel verspricht der Hersteller (und nicht der Vertragspartner, also der Händler) für Mängel, die an einer Sache während der Garantiezeit auftreten, entsprechend der Garantieerklärung einzustehen. Das muss nicht bedeuten, dass alle Leistungen aus der Garantie kostenlos sind. Das müssen Sie alles in den Garantiebedingungen genau nachlesen. Daher ist das Versprechen einer „Garantie“ nie ein Ersatz für ein gutes Gewährleistungsrecht, das im Gesetz steht.

      Grüsse,
      DOC!