Wechsel-KZ KFZ auf öffentl. Parkplatz

      Jo, gibt´s!
      Versichert ist das Fahrzeug aber nicht.

      X. ABSCHNITT.

      Benützung von Straßen zu verkehrsfremden Zwecken.

      § 82. Bewilligungspflicht.
      ...
      (2) Eine Bewilligung nach ABS. 1 ist auch für das Aufstellen von
      Kraftfahrzeugen oder Anhängern ohne Kennzeichentafeln erforderlich.


      Für Wien:
      (Auszug aus dem Abgabekatalog)

      • Lagerung von Baustoffen, Schuttcontainern (mindestens € 29,-) je m² und begonnenen Monat € 2,90
      • Abstellen von Fahrzeugen ohne Kennzeichen je Monat € 90,80
      • Verteilen von Flugzetteln durch Personen je Person und Tag € 4,70
      • Herumfahren eines Fahrzeuges mit Lautsprecheranlage je Fahrzeug und Tag € 23,25
      • Aufstellen von Tischen und Ständern zur Verteilung von Flugzetteln, Proben oder Werbeobjekten je m² und Tag € 7,25

      Grüsse,
      DOC!

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von „DOC!“ ()

      So, habe jetzt MAL das Magistrat angeschrieben und folgende Auskunft erhalten:

      Sehr geehrter Herr Klaming!
      Eine Abstellbewilligung für KFZ ohne amtliches Kennzeichen gibt es
      nicht. Fahrzeuge, die keine Kennzeichen haben, dürfen auf öffentlichen
      Strassen und Plätzen nicht abgestellt werden. Ein Hinweis auf ein
      Wechselkennzeichen genügt nicht.
      mfg
      ...




      Ist doch super ... frag mich nur was ich jetzt machen sollte ... ?!
      Original von golf4cabrio
      So, habe jetzt MAL das Magistrat angeschrieben und folgende Auskunft erhalten:
      Sehr geehrter Herr Klaming!
      Eine Abstellbewilligung für KFZ ohne amtliches Kennzeichen gibt es
      nicht. Fahrzeuge, die keine Kennzeichen haben, dürfen auf öffentlichen
      Strassen und Plätzen nicht abgestellt werden. Ein Hinweis auf ein
      Wechselkennzeichen genügt nicht.
      mfg
      ...


      Du könntest noch eines machen und zwar einen diesbzgl Antrag beim Magistrat einbringen (nicht abwimmeln lassen, dass der sowieso abgelehnt wird). Sie müssen das dann bescheidmäßig erklären und dagegen kannst du dann Rechtsmittel ergreifen.
      MfG
      BP-Hatzer3
      ______________
      A6 3.0 TDI s-line

      VAG COM HEX CAN/VCDS AKTUELL!
      Da kennt sich einfach wieder MAL jemand im Amt nicht aus! ;)

      Beruf Dich auf KFG X. ABSCHNITT, § 82. Bewilligungspflicht "Benützung von Straßen zu verkehrsfremden Zwecken" und lass es Dir bescheidmässig bestätigen wie BP-Hatzer schon sagt.

      Wo hast Du angefragt?
      Das hier dürfte das richtige Magistrat sein:

      Magistrat Klagenfurt – Abteilung Tiefbau,
      Paulitschgasse 13
      9020 Klagenfurt


      Faxnummern: 0463 – 537-6246 oder
      0463 – 537-6247


      ZUSTÄNDIGKEIT u. PREISAUSKUNFT für die Benützung des öffentlichen Gutes und Luftraumes hinsichtlich Benützungsentgelt:

      Herr Batschwaroff ( Telefonnummer 0463/537/3538 ) für:
      Baustellen, Baustelleneinrichtungen, Aufstellung von Containern, Manipulationsflächen usw. sowie (Dauerbenützungen) Verkaufsständer, Verkaufshilfen aller Art, Gast- und Schanigärten
      hmmm

      würd nicht auch gehn:
      kennzeichen nachdrucken lassen.....
      im stand sind halt die drauf.....
      glaub nicht dass sich da wer drum kümmern wird...oder?

      beim fahren solltest du aber halt immer die echten drauf haben...

      michael