Ja, auch Oltimer unterliegen diesen Bestimmungen und Veränderungen müssen eingetragen werden!
Vor allem dürfen die Veränderungen nur zeitgemässe, dem BJ. entsprechende sein, ausserdem ist möglich das vor Eintragung eine neuerliche Begutachtung durch den Beirat für historische Kraftfahrzeuge nötig ist, letztendlich entscheidet aber die Behörde über die Zulassung.
Allgemeines zu historischen Kraftfahrzeugen:
Im Sinne des § 2 Absatz 1, Ziffer 43 KFG 1967 gilt als historisches Kraftfahrzeug ein erhaltenswürdiges, nicht zur ständigen Verwendung bestimmtes Kraftfahrzeug.
a.) mit Baujahr 1955 oder davor, oder
b.) das älter als 25 Jahre ist und in die vom Bundesminister für Wissenschaft und Verkehr approbierte Liste der historischen Kraftfahrzeuge eingetragen ist.
Achtung: NEUERUNG betreffend der "Oldtimer"-Definition: Im Jahr 2005 gelten nur solche Fahrzeuge mit einem Baujahr bis einschließlich 1980 als erhaltenswürdig. Aufgrund der in den 80iger-Jahren beginnenden neueren Technologien wird das Fahrzeugalter für das Erreichen der Erhaltungswürdigkeit in weiterer Folge gleitend auf 30 Jahre angehoben (d.h. das Baujahr 1980 wird bis zum Jahr 2010 „eingefroren“). AB dem Jahr 2010 gelten nur noch solche Fahrzeuge als erhaltenswürdig, welche zumindest 30 Jahre alt sind. Diese Regelung findet für alle Fahrzeugklassen und –arten Anwendung. Auch Fahrzeuge, welche bislang erst mit 30 Jahren als erhaltenswürdig angesehen wurden, fallen AB dem kommenden Jahr unter diese Regelungen. Einzelfälle können weiterhin dem Beirat zur Entscheidung vorgelegt werden.
Quelle: Erlass des BMVIT, GZ 179340/0002-II/ST4/2005
Bei der Überprüfung des Erhaltungszustandes ist es notwendig, eine genaue Qualitätsangabe bzw. Zustandsbeurteilung für historische Kraftfahrzeuge vorzunehmen. Die Definition richtet sich nach einer Wertskala von Stufe 1 bis 5 (siehe unten). Für die Einstufung als historisches Kraftfahrzeug nach den geltenden rechtlichen Bestimmungen dürfen nur solche für die Einstufung als historisches Kraftfahrzeug herangezogen werden, die der Erhaltungszustandsklassifizierung der nachstehend unten angeführten Wertskala von 1 - 3 entsprechen.
Exzellenter Originalzustand oder nach den Originalspezifikationen toprestauriert. Concours- und/oder Kollektionsfahrzeug der Spitzenklasse. Keine fehlerhaften Aggregate oder unzeitgemäße Details, sehr selten.
Sehr guter Originalzustand oder fachgerecht restauriert, keine technischen Mängel, nur geringe Gebrauchsspuren. Minimale Zugeständnisse an das Wagenalter, keine fehlenden Teile.
Guter Allgemeinzustand, eventuell ältere Restaurierung. Unbedeutende Mängel, voll fahrbereit. Keine nennenswerten Rostschäden, für eine unmittelbare Zulassung bereit.
Akzeptabler Zustand, reparaturbedürftig, bedingt fahrbereit, eventuell teilrestauriert. Geringe bis mittlere Durchrostung. Mit wenig Aufwand zu reparieren bzw. zu restaurieren.
Unrestaurierter mangelhafter Zustand, annähernd komplett, kaum fahrbar. Starke Korrosion, größere Investitionen notwendig, Restaurierung aber noch durchführbar, keine Wracks oder Ersatzteilträger.
[/list=1]