Oldtimerzulassung für VW Derby BJ 1977

    Oldtimerzulassung für VW Derby BJ 1977

    Hallo!

    Ich werde heuer meinen Derby wieder anmelden nach fast 3 Jahren Restauration.
    Ist es möglich ihn als Oldtimer anzumelden? Er ist bis auf die Volllederausstattung (aber auch ganz klassisch in Schwarz und weiß gehalten) und die Musikanlage im Kofferaum (im Innenraum ist bis auf den Radio nichts zu sehn) absolut im Orginalzustand.
    Was muss man dafür tun, wo kann man das?

    Danke im Voraus!

    mfg. Franz
    ich würd mich MAL bei der zuständigen landesregierung - ich denke in deinem fall graz (???) erkundigen ... meines wissens muss man ein paar auflagen erfüllen und wenn das funktioniert gibts kein problem !

    ps: gibts eigentlich noch die km-beschränkung für oldtimer (z.B. 20.000km im jahr ?)

    hier kann man dir sicher helfen:
    KONTAKT
    Amt der Steiermärkischen Landesregierung
    8011 Graz-Burg
    Tel.: 0316/877-0
    Fax.: 0316/877-22 94

    lg
    pepi
    Hier noch ein Auszug aus einem anderen Thema:

    Ja, auch Oltimer unterliegen diesen Bestimmungen und Veränderungen müssen eingetragen werden!


    Vor allem dürfen die Veränderungen nur zeitgemässe, dem BJ. entsprechende sein, ausserdem ist möglich das vor Eintragung eine neuerliche Begutachtung durch den Beirat für historische Kraftfahrzeuge nötig ist, letztendlich entscheidet aber die Behörde über die Zulassung.

    Allgemeines zu historischen Kraftfahrzeugen:
    Im Sinne des § 2 Absatz 1, Ziffer 43 KFG 1967 gilt als historisches Kraftfahrzeug ein erhaltenswürdiges, nicht zur ständigen Verwendung bestimmtes Kraftfahrzeug.

    a.) mit Baujahr 1955 oder davor, oder
    b.) das älter als 25 Jahre ist und in die vom Bundesminister für Wissenschaft und Verkehr approbierte Liste der historischen Kraftfahrzeuge eingetragen ist.

    Achtung: NEUERUNG betreffend der "Oldtimer"-Definition: Im Jahr 2005 gelten nur solche Fahrzeuge mit einem Baujahr bis einschließlich 1980 als erhaltenswürdig. Aufgrund der in den 80iger-Jahren beginnenden neueren Technologien wird das Fahrzeugalter für das Erreichen der Erhaltungswürdigkeit in weiterer Folge gleitend auf 30 Jahre angehoben (d.h. das Baujahr 1980 wird bis zum Jahr 2010 „eingefroren“). AB dem Jahr 2010 gelten nur noch solche Fahrzeuge als erhaltenswürdig, welche zumindest 30 Jahre alt sind. Diese Regelung findet für alle Fahrzeugklassen und –arten Anwendung. Auch Fahrzeuge, welche bislang erst mit 30 Jahren als erhaltenswürdig angesehen wurden, fallen AB dem kommenden Jahr unter diese Regelungen. Einzelfälle können weiterhin dem Beirat zur Entscheidung vorgelegt werden.

    Quelle: Erlass des BMVIT, GZ 179340/0002-II/ST4/2005

    Bei der Überprüfung des Erhaltungszustandes ist es notwendig, eine genaue Qualitätsangabe bzw. Zustandsbeurteilung für historische Kraftfahrzeuge vorzunehmen. Die Definition richtet sich nach einer Wertskala von Stufe 1 bis 5 (siehe unten). Für die Einstufung als historisches Kraftfahrzeug nach den geltenden rechtlichen Bestimmungen dürfen nur solche für die Einstufung als historisches Kraftfahrzeug herangezogen werden, die der Erhaltungszustandsklassifizierung der nachstehend unten angeführten Wertskala von 1 - 3 entsprechen.


    Exzellenter Originalzustand oder nach den Originalspezifikationen toprestauriert. Concours- und/oder Kollektionsfahrzeug der Spitzenklasse. Keine fehlerhaften Aggregate oder unzeitgemäße Details, sehr selten.

    Sehr guter Originalzustand oder fachgerecht restauriert, keine technischen Mängel, nur geringe Gebrauchsspuren. Minimale Zugeständnisse an das Wagenalter, keine fehlenden Teile.

    Guter Allgemeinzustand, eventuell ältere Restaurierung. Unbedeutende Mängel, voll fahrbereit. Keine nennenswerten Rostschäden, für eine unmittelbare Zulassung bereit.

    Akzeptabler Zustand, reparaturbedürftig, bedingt fahrbereit, eventuell teilrestauriert. Geringe bis mittlere Durchrostung. Mit wenig Aufwand zu reparieren bzw. zu restaurieren.

    Unrestaurierter mangelhafter Zustand, annähernd komplett, kaum fahrbar. Starke Korrosion, größere Investitionen notwendig, Restaurierung aber noch durchführbar, keine Wracks oder Ersatzteilträger.

    hier gibts noch mehr ...

    thx and sorry @ DOC! für das kopieren deines textes !

    lg
    pepi