blaue taferl

    Diese Seite verwendet Cookies. Durch die Nutzung unserer Seite erklären Sie sich damit einverstanden, dass wir Cookies setzen. Weitere Informationen

      Probefahrtkennzeichen - "Blaue Taferl"

      Verwendung nur für:

      • Feststellung der Gebrauchsfähigkeit oder Leistungsfähigkeit eines Fahrzeuges.

      • Überführungsfahrten im Rahmen des Geschäftsbetriebes.

      • Überführungsfahrten durch den Käufer bei der Abholung des Fahrzeuges vom Verkäufer.

      • Fahrten zum Ort der Begutachtung oder Überprüfung.

      • Überlassen des Fahrzeuges (höchstes zulässiges Gesamtgewicht jedoch maximal 3500 kg) an einen Kaufinteressenten für längstens 72 Stunden (Fahrtunterbrechungen zulässig).


      Voraussetzungen ergeben sich durch § 45 KFG 1967

      Fahrzeug muss den gesetzlichen Vorschriften entsprechen und sich in verkehrs- und betriebsicherem Zustand befinden.
      Grundsätzlich muss der Zulassungsbesitzer oder dessen Bevollmächtigter an der Probefahrt teilnehmen oder einen schriftlichen Auftrag zu dieser Fahrt erteilen.
      Der Besitzer des Probefahrtkennzeichens hat einen Nachweis zu führen und darin vor jeder Fahrt den Namen des Lenkers, das Datum, Marke, Typ und Fahrgestellnummer des Fahrzeuges festzuhalten.
      Im Rahmen einer Probefahrt eines Kaufinteressenten hat der Zulassungsbesitzer der Probefahrtkennzeichen eine Bescheinigung über die Probefahrt mit dem Zeitpunkt des Beginnes und Ende der Probefahrt auszustellen. Bei Fahrtunterbrechung ist diese Bescheinigung im Fahrzeug so zu hinterlegen, dass diese gut erkennbar ist.

      Glück gehabt und "freundliche" Polizisten erwischt. ;)

      Grüsse,
      DOC!
      Noch einmal: das eigene Auto wird abmemeldet, weil es so nicht typisierbar ist (bestätigt von der Landesregierung). Ohne weitere Umbauten oder Rückbauen leiht er sich blaue Taferl aus und fährt weiter.
      Blaue Taferl sind aber kein Freifahrtschein.

      D.h. weder verkehrs- bzw. betriebssicherer Zustand (LReg!), noch Probefahrt -> zwei Anzeigepunkte
      hätte da jetzt auch eine frage zu den blauen:

      ein fahrzeug ist/war in deutschland angemeldet und dort auch alles eingetragen (so wie er dasteht, 4cm bodenfreiheit, nur lauffläche abgedeckt,...)
      darf ich mit diesem auto dann mit blaue fahren???
      "Gefahr in Verzug" is keine Frage des Zustands, sondern eine Frage der Kennzeichen!!

      DANKE EU!!!!
      Original von DOC!
      Wenn ich mir in Holland Gras kaufe,darf ich es dann bei uns legal rauchen? :-r


      Der Unterschied ist, der Holländer darf sein in Holland legal gekauftes Gras selbstverständlich bei uns nicht konsumieren, der Deutsche darf jedoch sein in Deutschland legal getüvtes Kfz, welches nicht unseren Richtlinien entspricht, in Österreich legal bewegen. Somit hinkt der Vergleich, finde ich...
      genau, Einreise kann verweigert werden

      Bei Gefahr in Verzug werden auch dt. Kennzeichen samt Fahrzeugschein vorl. abgenommen und der örtl. zuständigen Behörde in Österreich vorgelegt.
      MfG
      BP-Hatzer3
      ______________
      A6 3.0 TDI s-line

      VAG COM HEX CAN/VCDS AKTUELL!

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von „BP-Hatzer3“ ()