40cm Auffahrtrampe

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      40cm Auffahrtrampe

      Bin gerade dabei meine neuen Felgen (7,5x17 et35 mit 205/40) eintragen zu lassen. Natürlich auf 11 cm :-D!!

      Mein Problem:
      Da ich schon von mehreren Leuten gehört habe das man das Auto mit einem Hinterrad auf einen 40cm hohen Bock rauffahren muss um zu sehen das nix schleift hab ich jetzt schon etwas schiss bekommen da das sicherlich nicht funktionieren kann!!!

      Meine Fragen: Ist das rechtlich zulässig? Nach welchen Vorschriften gehen die?? Habt ihr das auch erlebt??

      MFG :-w
      EINMAL POLO- IMMER POLO 8)

      ja das ist richtig, nur wegen der 40 cm bin i mir nit sicher, glaub das ding ist auf 1 meter länge hinten nur ca 20-30 cm hoch! der "test" dient dazu um zu sehen ob bei voll eingfederten zustand nix schleift! durch den keil ist er vorne auf einer seite voll eingefedert und hinten auch! muste es auch machen.....
      würde bei meinem motor nicht 16 v obenstehen, würd ich nicht mal wissen was unter der haube ist :hihi: :hihi:
      :gruebel: :gruebel: aber wofür das DOHC steht weiss ich bis heute noch nicht :gruebel: :gruebel:
      ja es hat gestreift! war nit meiner, wollte einen 2er mit 60mm lowtec fahrwerk typisieren, der wagen geht schon ziemlich brutal zusammen! wieviel cm hast jetzt im "normalen" zustand zwischen reifen und radkasten?
      würde bei meinem motor nicht 16 v obenstehen, würd ich nicht mal wissen was unter der haube ist :hihi: :hihi:
      :gruebel: :gruebel: aber wofür das DOHC steht weiss ich bis heute noch nicht :gruebel: :gruebel:
      Es kann sich hierbei nur um die Erstellung eines Gutachtens handeln (Z.b. durch TÜV oder Zivilgutachter), hiezu sind solche Fahrversuche allgemein gängig. :gruebel:

      Bei der Typisierung an einer Landesprüfanstallt wäre diese Vorgangsweise bei der Überprüfung rechtlich äusserst zweifelhaft und einem Einspruch müsste stattgegeben werden. :crashed:

      Grüsse, :-w
      DOC!
      ok, möge richtig sein, die prüfstelle in Klagenfurt macht das so!, wenn nen einspruch machst, oder sonsige kommentare loslässt, brauchst so schnell nimmer kommen.... findens immer was....
      würde bei meinem motor nicht 16 v obenstehen, würd ich nicht mal wissen was unter der haube ist :hihi: :hihi:
      :gruebel: :gruebel: aber wofür das DOHC steht weiss ich bis heute noch nicht :gruebel: :gruebel:
      Ich muss mich korregieren, ist rechtlich abgedeckt. :verlegen:
      Sie dürfen das so kontrollieren. :argh:

      B.4.4.
      Es ist eine Freigängigkeit unter Verwendung der "größten" genehmigten Rad/Reifen-Kombination in allen Belastungs- und Betriebszuständen gegenüber Fahrwerksteilen von >5mm bzw. gegenüber Karosserieteilen von >10mm zu gewährleisten.
      das dachte ich mir.... und sowiso mach bei der prüfstelle einen auf cool, oder sag was falsches, so schnell kannst garnit schaun wie ein mangel gefunden ist..... (meine erfahrung!) schickten auch schon manche meiner kumpels wieder heim...., am besten rampe nachbauen, zuhause probieren, DANN KLAPPTS AUCH MIT DEN PRÜFER!! :-h :-h
      würde bei meinem motor nicht 16 v obenstehen, würd ich nicht mal wissen was unter der haube ist :hihi: :hihi:
      :gruebel: :gruebel: aber wofür das DOHC steht weiss ich bis heute noch nicht :gruebel: :gruebel: