Pickerl

      Hello!

      Ich war mit meinem Golf IV mit nicht eingetragenen 18 zoll Felgen beim Pickerl und hatte keine Probleme.

      So lang bei dir die Abgaswärte passen glaub ich nicht das du dort ein Problem hast...

      schreib ma eine PN dann schick ich dir die adresse ;)

      Ps: Grill ist sowieso ein spaß, bei mir habens nicht einmal bei der Bundesprüfanstallt was gesagt wegen dem Grill...

      mfg,
      Walter

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      Den kennt sicher keiner Marke Dansk Speed hab ihn jetzt 2 Wochen oben und muss sagen Sound mässig so wie wenn der mitteltopf draussen wäre.
      Hab aber eben nur ein russisches Gutachten dafür aber weiss schon ne firma die Gutachten besorgt und eben auch Typisiert deswegen hab ich ihn mir hinaufgeschweisst.
      Lg Jürgen
      Wenn der Auspuff so extrem laut ist und da ein Gutachten dafür existiert, trotzdem jedoch die geltenden Lautstärkelimits überschritten werden, wird da nie und nimmer eingetragen.
      Dann ist auch das Gutachten nichtmal das Papier wert, wo es draufsteht.

      Die Werkstätten verweigern deshalb die Begutachtungsplakette, da sie bei einer Kontrolle des Fahrzeuges durch die Polizei oder LReg mit einem Entzug der Prüfstelle und der Aussteller des Gutachtens mit einer Anzeige wegen Amtsmißbrauchs rechnen muss.

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      Die Werkstätten verweigern deshalb die Begutachtungsplakette, da sie bei einer Kontrolle des Fahrzeuges durch die Polizei oder LReg mit einem Entzug der Prüfstelle und der Aussteller des Gutachtens mit einer Anzeige wegen Amtsmißbrauchs rechnen muss.


      Die sachen was er an seinem Auto gemacht hat kann er in weniger als 2 Stunden wieder umbaun. Also ist das völliger blödsinn, nur weil er zum Zeitpunkt einer Kontrolle umgebaut ist heisst es noch lange nicht das es bei der Überprüfung so war. Klar bei Extrem umbauten ist es unwahrscheinlich das diese in 2 Tagen oder so zurück gebaut wurden aber so?

      Ich habe meinen 16V immer auf original gebaut, war bei der Bundesprüfanstalt hab meine Begutachtungsplakette bekommen und dann wieder umgebaut.

      mfg..
      @LuZar.. Fakt ist, dass der Firma die Berechtigung für den §57a entzogen werden kann. Auch wegen "Kleinigkeiten" !

      Das ist unsere Rechtssprechung. WAS du selber mit deinem Auto OHNE Pickerl machst .. tja

      so long
      Harry
      Fakt ist, es muss bewiesen werden dass das Kfz zum Zeitpunkt der Überprüfung in diesem Zustand war. Und wie schon gesagt wenn es keine extrem umbauten sind oder komplett verrostete Fahrzeuge dann ist es nicht beweisbar.

      Und keine Sorge, meine Autos haben ein Pickerl und werden auch immer eines bekommen ;)

      mfg...