Polizeikontrolle :
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Original von DOC!
FK...meine Lieblingsfirma... :-h
Jaja, ohne Gutachten nutzen alle E-Prüfzeichen der welt nix.
Grüsse,
DOC!
wie was wo seit wann?
seit wann haben hella / fk scheinwerfer ein gutachten dabei?
meine rückleuchten hatten auch keins. E nummer muss reichen!
seitenmarkierungsleuchten hatten auch keins fällt mir gerade ein.<stay heavy :: fuck the system> -
Original von sonic
Original von DOC!
FK...meine Lieblingsfirma... :-h
Jaja, ohne Gutachten nutzen alle E-Prüfzeichen der welt nix.
Grüsse,
DOC!
wie was wo seit wann?
seit wann haben hella / fk scheinwerfer ein gutachten dabei?
meine rückleuchten hatten auch keins. E nummer muss reichen!
seitenmarkierungsleuchten hatten auch keins fällt mir gerade ein.
schon sehr sehr lange!!!
Bei Hella, MTS, MHW, In-Pro sind auf jedenfall Gutachten dabei bzw. "Unbedenklichkeitsbescheinigung" oder ABE, sprich, das diese Leuchten auch "offiziell" Genehmigt wirden sind, denn ein E Prüfzeichen am Scheinwerfer sagt da gar nix aus, kann ja jeder mitproduzieren, einprägen usw.... ist genauso wie mit den CE Zeichen, wenn die wo oben kleben, sagt auch nix aus, das die wirklich geprüft sind!
Daher, nur wirkliche Markenleuchten kaufen und bei Händlern, wo Gutachten bzw. BEstätigungen dabei sind! -
also mir hams bei da landesregierung gsagt für teile mit e nummer brauchst ka gutachten.
außerdem gutachten ABE was auch immer kann man genauso wie auch die e nummer auch fälschen wenn man will. von daher sollts ka problem sein. und wenn mans nachprüft kommt man bei beiden drauf. hmpf<stay heavy :: fuck the system> -
jaja die leute bei der landesregierung!
ich hab auch keine gutachten zu front und heckscheinwerfer gehabt, sie haben zwar nix gesagt, aber waren dann so "klug" und haben aus irgendeinem unerdenklichen Grund sowohl scheinwerfer als auch heckleuchten eingetragen, ohne gutachten, ohne bescheinigung im Zivilgutachten, naja voll am Sand einfach die guten.
Lg michl -
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Hallo.
Wollte nur MAL einen Beitrag zum Thema ABE machen.
Ich hab eine Kawa ZXR750 für die ich mir nen "Hurric" Sportauspuff gekauft. Dieser besitzt eine " EG-ABE"!!! Und somit gültet diese in der gesamten Europäischen Union!Auch in Österreich!
Und jetzt das "lustige":
In Deutschland ist es nicht mehr Pflicht (wie auch von der Firma Louis beschrieben) einen "Wisch" mitzuführen wenn Teile mit einem E-Prüfzeichen ausgestatten sind...
Und somit wird auch keiner zu ca.80% der Teile mit EG-ABE dazugegeben.
Und vom Hersteller bekommt man soetwas auch nicht da wir alle in der EU leben und dort soundso dieEG- ABE gültig ist!
Obwohl es angeblich geändert worden ist das man in Österreich auch eine ABE mitführen muß.
Irgendwie ein Widerspruch in sich!!!
Zusammengefaßt: in Österreich muß man die ABE mitführen-Deutschland nicht(ist ja sowiso ein Prüfzeichen drauf!)-somit bekomme ich auch keinen "Wisch" mehr vom Hersteller (da es sowiso eine EG-ABE ist)
-und jetzt kommen die netten Polizisten die meinen wo ist Ihre ABE Bescheinigung???? Ob es wirklich klug ist dem netten Herrn zu sagen: "Hier ist die Nummer, lassen Sie diese doch prüfen"???
Laut denen muß der Polizist der meint das paßt nicht, das "E"Prüfzeichen und die Nummer kontrollieren.Da gibts eine Einrichtung,genannt KBA in Flensburg, wo diese Nummern entschlüsselt werden können...
Welcher Polizist tut sich die Arbeit an?Hatte zwar zum Glück noch nie Probleme damit aber man weiß ja nicht.
Hier der Text der Fa.Louis.Stammt zwar aus D, da es louis in Österreich nur Filialmäsig gibt,aber er betrifft uns alle da wir auch bei der EU sind!!!:
Modernes Fahrzeugzubehör verschiedener Art ist inzwischen häufig mit einer europaweit gültigen "E"-Prüfung versehen. Das "E" Prüfzeichen, eine Zahlen-Buchstabenkombination, ist gut sichtbar auf dem Produkt angebracht und gibt Aufschluß über den geprüften Einsatzbereich, das Land, in dem die Prüfung vollzogen wurde, und ggfs. den Fahrzeugtyp, für den die Zulassung gilt. EG-BEs von Auspuffanlagen sind z. B. stets fahrzeugtypbezogen, solche von Beleuchtungseinrichtungen gelten für ganze Gruppen von Fahrzeugen, z. B. Motorräder.
Der Gesetzgeber hat dieses Prüfzeichen als alleinigen Legalitätsnachweis vorgesehen, d. h. ein Gutachten in schriftlicher Form entfällt und ebenso die Notwendigkeit der TÜV-Eintragung. Daneben ist jedoch beim Anbau stets auf die geltenden Richtlinien der StvZO zu achten.
Bei einer Verkehrskontrolle oder beimTÜV-Termin hat der Fahrzeughalter seiner Nachweispflicht Genüge getan, indem er das Prüfzeichen vorweist. Es steht dem kontrollierenden Beamten dann frei, das Prüfzeichen über das KBA in Flensburg zu überprüfen, wo alle Prüfzeichen entschlüsselt werden können.
Also ich denk MAL das wir irgendwie zum narren gehalten werden.Weil wenn ich keine ABE mitführen kann, kann auch kein Polizist sagen das E-Prüfz. reicht nur in Deutschland!!!
m.f.G.;-):yes:Schnee ist dazu da um darauf zu fahren!
:gemein:Der Winter kommt bald -
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