Nummerntaferln weg

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      Nummerntaferln weg

      Hallo Leute, wurde letztens bei einer Polizeikontrolle aufgehalten, nummerntaferln wurden mir weggenommen aufgrund nichteinhaltung der gesetzlichen 11 cm und die verkürzten Federn waren nicht typisiert.
      Musste direkt mit auf das Komissariat folgen und mein Auto dort auf die Hebebühne stellen. Dort haben sie dann 9.5 cm oder sowas gemessen.

      Habe nun ein originales Skoda "Sportfahrwerk" also man kann nicht wirklich Sportfahrwerk dazu sagen da es kein Gewindefahrwerk ist nur eine sportliche abstimmung bereits drunterbauen lassen. Ich muss dazu sagen das ich gelesen hab das dieses Komplettfahrwerk (Federn, Dämpfer) im gegensatz zum Normalen Fahrwerk eh 1.6 cm tiefer ist als das normale.

      Der von Skoda hat mir gesagt das Fahrwerk ist für meinen Fahrzeugtyp entsprechend und erfordert keine Eintragung.
      Stimmt das oder muss ich das Fahrwerk trotzdem typisieren lassen? <-- Frage 1

      Alle anderen Veränderungen am Auto sind bereits typisiert, die Felgen die Anbauteile usw.

      Meine eigentliche Frage gebührt den Termin ich habe angerufen bei einer Kfz Prüfstelle in meiner nähe die haben mir gesagt das sie erst am 28. August einen Termin für mich hätten, da hats mich schonmal grissn weil das Fahrwerk anschaun mach ich als laie selbst in 5 minuten ... habe den Brief leider von der BH noch nicht erhalten, soweit mir der WIENer Polizist (der mich auf jedenfall besonders lieb hatte) erklärt hat sind meine Schildaln auf der BH hinterlegt und können erst nach Positiver Begutachtung von der BH abgeholt werden. :-f




      freue mich auf Antworten!


      LG


      Octaviahatza
      @octaviahatza:
      glaub net das du es typisieren musst, weil es ja sogar original AB werk ist!

      @zornvr6:
      hier teilen sich die meinungen:
      die einen sagen ja müssen trotzdem abgegeben werden, weil das eine auto nicht zulässig ist!

      die anderen sagen nein weil du kannst ja mit dem originalen auto weiterfahren !

      ich glaub hier kann nur ein kundiger helfen (ev. bp-hatzer 3)

      lg
      pepi

      § 58. Prüfung an Ort und Stelle
      (1) Die Wirksamkeit der Teile und Ausrüstungsgegenstände eines
      Fahrzeuges, die bei seinem Betrieb betätigt werden und für die
      Verkehrs- oder Betriebssicherheit von Bedeutung sind, und der
      Zustand seiner Reifen kann jederzeit von der Behörde, in deren
      örtlichem Wirkungsbereich sich das Fahrzeug befindet, oder von den
      ihr zur Verfügung stehenden Organen des öffentlichen
      Sicherheitsdienstes an Ort und Stelle geprüft werden. Wird die
      Verkehrssicherheit durch die weitere Verwendung des Fahrzeuges
      gefährdet, so sind die Bestimmungen des § 57 ABS. 8 anzuwenden.
      Weist das Fahrzeug Beschädigungen auf, die gegenwärtig seine weitere
      Verwendung offensichtlich ausschließen, so ist dies der Behörde,
      anzuzeigen.



      § 57. Verfahren bei der Überprüfung
      (8) Wird die Verkehrssicherheit durch die weitere Verwendung des
      Fahrzeuges gefährdet, so sind bei Gefahr im Verzug, unbeschadet der
      Bestimmungen des § 44 ABS. 1 lit. a
      über die Aufhebung der
      Zulassung, der Zulassungsschein und die Kennzeichentafeln
      unverzüglich abzunehmen.



      § 44. Aufhebung der Zulassung
      1) Die Zulassung ist von der Behörde, die das Fahrzeug zugelassen
      hat, aufzuheben, wenn
      a) sich das Fahrzeug nicht in verkehrs- und betriebssicherem
      Zustand befindet und nicht glaubhaft gemacht wird, daß es erst
      nach Behebung dieses Zustandes weiter auf Straßen mit
      öffentlichem Verkehr verwendet wird,


      Anm:
      Bei der Kennzeichenabnahme ist der Zustand von weiteren auf Wechselkennzeichen angemeldeten Fahrzeugen nicht von Belang, dh die Kennzeichentafeln und der Zulassungsschein des beanstandeten Fahrzeuges können vorläufig abgenommen werden.

      Die Kennzeichen werden dann nach Vorlage einer Abmeldebestätigung bei der Behörde wieder ausgefolgt.
      MfG
      BP-Hatzer3
      ______________
      A6 3.0 TDI s-line

      VAG COM HEX CAN/VCDS AKTUELL!

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von „BP-Hatzer3“ ()

      @ zornvr6

      Wechselkennzeichen nutzt Dir gar nicht´s, so wie der BP-Hatzer geschrieben hat, die Kennzeichen sind trotzdem abgenommen und werden hinterlegt, hast die Problem Gurke abgemeldet (§ 56 Stempel im Typenschein :thumb:), dann kannst für das andere verkehrstaugliche KFZ die Taferl wieder auslösen, zur Überprüfung muss natürlich nur das "böse" Auto.

      @ octaviahatza

      Wegen dem Oktavia, dir wurden also die Kennzeichen bei einem von Werk aus mit diesem Skodafahrwerk ausgeliefertem Wagen abgenommen.
      Wenn ja, dann kannst Du erfolgreich Einspruch gegen die Kennzeichenabnahme erheben und auch noch die Dir entstandenen Kosten zurückverlangen!
      Oder hast das orginale Skoda Fahrwerk später selber nachgerüstet?

      Grüsse,
      DOC!

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von „DOC!“ ()

      Es besteht ja auch noch die Möglichkeit, dass das Fahrzeug vom Werk aus ein anderes Fwk verbaut hatte und das jetzt verbaute von einem dem Hersteller nahestehenden Tuner (wie zB ABT zu VAG) oder durch den Händler oder evtl Vorbesitzer verbaut wurde.
      Wenn das Fahrzeug schon so gekauft wurde, dann ist zwar die Kennzeichenabnahme legitim, doch es erwartet den Zulassungsbesitzer/Lenker keine Verwaltungsstrafe, sondern es kann ihm nur die Herstellung des gesetzm Zustandes bescheidmäßig auferlegt werden.
      MfG
      BP-Hatzer3
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      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von „BP-Hatzer3“ ()

      hello! also danke MAL für eure schnellen und kompetenten antworten!

      Es ist nicht so dass das Original Fahrwerk von Skoda drunter war sondern vorn waren nur verkürzte federn drinnen mit den Originaldämpfern!

      @ doc

      Ich habe die Sportliche Abstimmung jetzt von Skoda !nachträglich! einbauen lassen (federn, dämpfer + softwareupdate) das ist bereits einen Tag nachdem mir die Taferln weggenommen wurden passiert.
      Nun bin ich mir wie gesagt nicht sicher ob ich diese Sportabstimmung eintragen lassen muss (wenn der von Skoda mir sagt das es für typ und serie entsprechend ist) (ich werde mir auch beim abholen eine bestätigung geben lassen das Original fahrwerk geeignet für typ und serie verbaut wurde) ich hoffe die geben sich damit zu frieden weil es kann mir keiner erzählen das ich ein tüv gutachten für ein originales fahrwerk brauch (oder doch? g)

      Die nicht eingetragenen Federn waren bereits beim Kauf des Autos montiert!

      Ich habe heut die Vorladung zur LR erhalten (besondere überprüfung) habe nun doch schon einen früheren Termin ergattern können und muss schon nächste Woche hin.

      Muss ich jetzt auch meinen beleuchteten aluSchaltknauf abmontieren? ich habe nirgendwo ein gutachten dafür gefunden auf der Herstellerhomepage; ich hab keine Ahnung ob sowas überhaupt typisiert werden muss... ich meine für mich lächerlich ... ehrlichgesagt aber für das Gesetz sicher nicht lächerlich. (Habe gehört das sie wirklich penibel genau alles überprüfen)


      @ bp das hört sich cool an; denn ich habe das fahrzeug so übernommen vom Vorbesitzer! Der hat mir am kaufvertrag versicheert das das auto ohne Mängel usw. verkauft hat.

      Aber wie soll ich beweisen das nicht ich das Fahrwerk nachträglich eingebaut habe z.B. also die Verwaltungstrafe ist mir glaub ich sicher; am schreiben steht wie gesagt nichts von Originalwiederherstellung sondern nur vorladung zur besondern überprüfung §56 sowas

      Die nächste Frage ist was man unter gesetzmäßigen Zustand versteht, denn meinen Octavia gab es mit und ohne Sportabstimmung zu kaufen d.h. es müsste eigentlich beides zulässig sein (standardfedern und sportfahrwerk original vom hersteller) ?



      lg

      octaviahatza

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