Typisierung

    Diese Seite verwendet Cookies. Durch die Nutzung unserer Seite erklären Sie sich damit einverstanden, dass wir Cookies setzen. Weitere Informationen

      Typisierung

      Also meine Freundin hat einen Peugot 206 mit Verbau andrem Auspuff usw.
      Hat vor 2 Jahren alles typisiert und vor alles so einen Wisch mitgekriegt.

      Jetzt wollt sie Pickerl machen gehen und auf einmal gelten die Typisierungen net mehr weil das angeblich alles im Typenschein eingetragen sein muss.

      Das Resultat jetzt muss sie nach Graz vorfahren oder so und alles in den Typenschein eintragen lassen.

      Muss das jetzt wirklich so sein oder is nur verarsche??

      greetz
      Hell was full so i came back

      :D Klick me!!! :D

      RE: Typisierung

      Original von vans off the wall
      Hat vor 2 Jahren alles typisiert und vor alles so einen Wisch mitgekriegt.


      Was für einen Wisch? :gruebel:
      Ist da ein Stempel drauf, ist´s eine Kopie???
      Beschreib den MAL genauer oder schick mir nen Scan, dann kann ich Dir mehr sagen.
      Grundsätzlich müssen die Veränderungen im Typenschein (nicht verwechseln mit Zulassungsschein) eingetragen werden, das stimmt schon so. Meist wird der Änderungsbescheid in den Typenschein von der Behörde eigeheftet oder eingeklebt.
      Jaja...ist momentan nicht lustig Pickerlmachen mit den neuen Auflagen die die Werkstätten bekommen haben, weil sie sich meist net wirklich auskennen. :bang:
      Grüsse,
      DOC!
      Grüsse,
      DOC!
      hat sie wirklich eintragen lassen, oder nur die einzelnen gutachten mitgenommen???

      wenn sie eintragen war(landesregierung oder für wien ma46), hat sie das auto schon vorgeführt, und hat normal 2 zettel bekommen
      (einer ist im typenschein angebracht, den 2ten muss man mitführen)

      hat sie sowas nicht, sondern nur die einzelnen tüv, ABE, EG bescheinigungen, muss sie zur landesreg. und alles anhand der bescheinigungen eintragen lassen
      (EG genehmigte dinge muss man nicht eintragen lassen)

      wobei zu sagen ist, dass das auto dort in Top zustand vorgeführt werden muss, weil die meisst alles ansehen, also wenn du zB neue felgen eintragen willst, aber dein orig. auspuff ein loch hat, kommst du nicht durch..

      weiters muss man wenn man tieferlegt, + andere felgen eintragen will, bei ner tüv stelle ein gesamtgutachten erstellen lassen, und dies bei der landesreg. vorweisen

      und stimmt, pickerl gibts auf normalem wege nurmehr mit typisierten (eingetragenen) änderungen, oder mit vitamin B ;)

      lg CLoon

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von „Cloon“ ()

      Original von Cloon
      hat sie sowas nicht, sondern nur die einzelnen tüv, ABE, EG bescheinigungen, muss sie zur landesreg. und alles anhand der bescheinigungen eintragen lassen
      (EG genehmigte dinge muss man nicht eintragen lassen)
      lg CLoon


      Alles mit E oder EG Kennzeichnung... das kannst du (und das müssen sie) bei deiner Versicherung eintragen lasse.

      Nur zu dem Thema => SUCHE verwenden.
      ist auch grundsätzlich so, bei jeder weiteren typisierung wird der vorhandene, eingeheftet Bescheid mit Stempel, durchgestichen u. ein neuer Bescheid hineingeklebt! --> Typenschein

      im zulassungsschein sollten dann die änderung versicherungsseitig eingetragen werden, u. auf das wird sich die werkstatt höchstwahrscheinlich stützen!

      doc sollte darüber bescheid wissen, ... bitte um kommentar dazu!
      Original von vans off the wall
      Die Zettel sind im Typenschein eingeheftet aber so lassen die das bei der Werkstatt nicht mehr gelten.

      Ich war mit dabei und der hat gesagt es muss alles direkt im Typenschein eingetragen sein und nicht so ein Zettel reingeheftet.



      Das hat schon seine Ordnung so wie´s ist.

      Ein Zettel von der LaRe mit Stempel eingeheftet im Typenschein.

      Sieht entweder so aus:



      oder so...



      kann aber auch direkt eingetragen sein...
      oder einfach nur auf Aufklebern handschriftlich mit Rundsiegel...





      Alle die oben geziegten "Typisierungen" sind gültig!!!

      Ruf einfach MAL bei der zuständigen LaRe an und beschwer dich über die Werkstatt! :grml:

      Grüsse, :-w
      DOC!