e Frage wegen Auto Abmeldung

Diese Seite verwendet Cookies. Durch die Nutzung unserer Seite erklären Sie sich damit einverstanden, dass wir Cookies setzen. Weitere Informationen

    e Frage wegen Auto Abmeldung

    Hi leute,

    Also folgendes, ich hab/hatte einen Vento bin damals von der Pozilei aufgehalten worden und hatte nix typisiert, der liebe herr kiwara hat mir nicht die taferln gerissen sondern mich zur Polizeilichen überprüfung geschickt, die im August/September stattfinden sollte. Jetzt ist folgendes, da ich mir das Auto aufgrund reparaturkosten nicht mehr leisten will und mir ein neues Auto zulegen will, möchte ich das auto natürlich abmelden und schlachten/verkaufen jetzt hab ich folgende Fragen:

    1. Darf ich das Auto überhaupt abmelden solang es noch nicht bei der überprüfung war?
    2. Angenommen ich melde das Auto AB und jemand kauft das Auto und meldet es an muss der dann zur überprüfung oder verfällt das ganze durch die ab/anmeldung?

    Wäre euch sehr dankbar über schnelle Infos da das auto nächste woche abgemeldet werden sollte...
    Warum kriegen Männer keine Orangenhaut? ..... Weils schirch is...

    RE: e Frage wegen Auto Abmeldung

    Original von teX
    Hi leute,

    Also folgendes, ich hab/hatte einen Vento bin damals von der Pozilei aufgehalten worden und hatte nix typisiert, der liebe herr kiwara hat mir nicht die taferln gerissen sondern mich zur Polizeilichen überprüfung geschickt, die im August/September stattfinden sollte. Jetzt ist folgendes, da ich mir das Auto aufgrund reparaturkosten nicht mehr leisten will und mir ein neues Auto zulegen will, möchte ich das auto natürlich abmelden und schlachten/verkaufen jetzt hab ich folgende Fragen:

    1. Darf ich das Auto überhaupt abmelden solang es noch nicht bei der überprüfung war?
    2. Angenommen ich melde das Auto AB und jemand kauft das Auto und meldet es an muss der dann zur überprüfung oder verfällt das ganze durch die ab/anmeldung?

    Wäre euch sehr dankbar über schnelle Infos da das auto nächste woche abgemeldet werden sollte...


    Kannst ohne weiteres abmelden, kommt dann aber ein Stempel in den Typenschein, und wenn man das Fahrzeug wieder anmelden will, kann man es erst, wenn man bei der Überpfrüfung war, und das Fahrzeug für ok befunden wurde!