Original von P01S0N
So kam es, das ich ihn folgendes fragte: "Warum ist es eigentlich so, dass ich für meine Spiegeln ein Gutachten brauche und für meine Scheinwerfer, Seitenblinker, Heckleuchten nicht? Auf den Spiegeln sind ja genauso Prüfzeichen drauf?"
Daraufhin meinte er:" Es steht (keine hab ich mir nicht gemerkt wo) geschrieben das es für Änderungen speziell an der Karosserie (und da zählen die Spiegeln dazu) eigene Material und Festigkeitsgutachten erforderlich sind... und für die Beleuchtung aussen nicht... solange sie richtig eingestellt ist (mit Bestätigung von einer Werkstätte)."
Es handelt sich um die sogenannte Änderungsliste, da wurde vom Ministerium quasi eine Richtlinie verordnet was wann zu tun ist,. weil jeder Prüfer das anders gehandhabt hat.
Kannst gerne hier nachlesen, wenn´s Dich interessiert.
Änderungsliste für die Änderung an Kraftfahrzeugen (XLS Datei!)
Hier noch ein Auszug für den Anbau von Speigeln und Beleuchtung.

Grüsse,
DOC! :-w