Tobsuchtsanfall bei der LaReg

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      Tobsuchtsanfall bei der LaReg

      War heute bei der LaReg um mir die Gummileisten an der Vorderachse austragen zu lassen da ich sie nicht mehr brauche, weil ich die Kotflügel gezogen habe.

      2 Prüfer haben sich das ganze Auto von oben bis unten angeschaut.
      Ich eh scho leicht genervt bei über 30°C da zu stehen und denen zuzusehen dass sie alles nochmal anschauen was Sie vor 1Monat schon angeschaut haben.

      Die Abdeckung hat ned gepasst, obwohl ich hinten gar nix verändert habe :gruebel: :gruebel:

      Muss dazu sagen, dass ich vor 1 Monat bei denen scho war und alles gepasst hat, bis auf die Abdeckung vorne.

      Und heute hat sie hinten auch ned gepasst. :gruebel:

      Ja egal, um das gehts ma jetzt eigentlich gar ned, sondern:

      Er hat auch gmeint, dass die Heckleuchten kein Gutachten haben

      Ich: Müssen sie auch ned, da sie ein E Zeichen haben.
      Er: Doch.
      :bang:

      Weiters passt das ABE für des Remus ned.
      Da stehen alle Diesel Golf drinnen.

      Nur er meinte meiner is ein 1HS Golf mit dem 1Z Motor aber im Gutachten steht nur 1H mit dem 1Z.

      Aber selbst am ESD steht drauf " Golf III TDI 1Z"


      Das schärfste is ja jetzt dass alles gepasts hat vor 1 Monat und heute ned??

      Was soll ich jetzt machen??
      Ok is ja noch lustiger als mein besuch bei der Ma46 war... omg das sind einfach nurmehr ignorante säcke... kanns nicht einen netten normalen menschen dort geben der auch was für tuning übrig hat? Tz... ich versteh das ned.

      Das mit den Heckleuchten darf er allerdings garned bemängeln... ahhh er regt mich auf...

      Naja Patrick... wir sehen uns in Hartberg,
      mfg Michi!
      Original von P01S0N Das mit den Heckleuchten darf er allerdings garned bemängeln... ahhh er regt mich auf...


      Wo bitte steht das? Hat Dir das ein EBay Händler gesagt? :-h
      Geh bitte hin und sag dem Prüfer auf der LaRe das, damit er Dich auslachen kann.
      Natürlich brauchst auch für Teile mit E-Prüfzeichen ein Gutachten, das nachweist das alle Auflagen eingehalten werden und es für diese Fahrzeugtype zugelassen ist. Glaubst Du Hella gibt bei seinen Rückleuchten aus Spass Gutachten dazu, obwohl sie E-Prüfzeichen haben, warum verlangt FK Kohle für so Gutachten, wenn´s eh keiner braucht?
      Weisst was der Prüfer sagt:"Woher soll ich wissen, dass das keine Klospülungsinnenbeleuchtung ist"

      Ja, das mit dem 1H oder auch 1HS (was das selbe ist, aber nicht jeder Prüfer das abcheckt!) ist auch so eine typisch österreichische Geschichte, damit sich unsere deutschen Freunde ein bisserl abhauen können über die Tuning Bananenrepublik. Einzig unterscheidet man zwischen HXO, 1H, 1EXO und 1E.

      Wenn Deine Fahrgestellnummer z.b. WVW ZZZ 1H Z S W 337988 lautet heisst das:
      WVW Herstelller ist die Volkswagen AG
      ZZZ als Füllzeichen
      1H ist die Type (schau MAL in Deinen Typenschein, ich bin sicher Dein 1HS ist eigentlich ein 1H!!! ;-))
      Z als Füllzeichen
      S als Produktionsjahr (in meinem Fall 1995)
      W für Wolfsburg als Produktionsort
      337988 als fortlaufende Nummer.


      Was kannst Du schon dafür das der Prüfer dort eine "Pflaume" ist und nicht MAL einen Typenschein richtig lesen kann. Fahr hin und erklär ihm das so.

      Auch ein Klassiker der VW Passat 35i, den es in Österreich laut Typenschein auch als Passat 35L gibt. Da´s den mit der Bezeichnung aber nicht in Deutschland gibt, gibt´s auch keine deutschen Gutachten für einen 35L, der eigentlich nur ein 35i ist.
      Klingt komisch, ist aber typisch Österreich. :auslach:

      Tja, wegen der Radabdeckung...das liegt im Auge des Betrachters, neuer Prüfer neues Glück.
      Weisst wie lange ich vor 6 Jahren mit meinen 3er rumgesch*issen hab bis der typisiert war? Dinge die in Wien Wurscht waren wurden in OÖ bemängelt und umgekehrt. Trotzdem sind´s in ÖO humaner gewesen.

      So, hoffe das hat Deine Fragen halbwegs geklärt.

      Grüsse,
      DOC! :-w
      Von welcher Regierung...Panama, Kuba?
      Na, ohne Scherz, ich weiss was Du meinst.
      Lies das hier:

      Also, weil ich ein durchaus neugieriger Mensch bin haben ich bei diversen Anbietern bei E-Bay bezüglich mitgelieferter Gutachten für eintragungsfreie Teile mit E-Prüfzeichen angefragt.
      Fazit einige liefern mit Gutachten andere ohne, das muss dann eben im Einzelfall abgeklärt werden.

      Auf Grund der Antwort eines Händler habe ich dann eine Anfrage an die MA 46 (Landesprüfanstallt geschrieben), es geht um Klarglas Scheinwerfer mit Fadenkreuz für einen Golf 1, deren Genehmigung wird von der Polizei gerne angezweifelt!
      Hier die einzelnen Mails:

      DER EBAY HÄNDLER:
      "Der Artikel ist mit E-Prüfzeichen versehen, zusätzlich ist eine Prüfnummer
      auf dem Artikel. Laut geltenden europäischen Recht wird keine zusätzliche
      Betriebserlaubnis benötigt."


      MEIN MAIL AN DIE MA46:

      "Sehr geehrte MA46!
      Ich möchte mir für mein Golf 1 Cabrio (Type 155) BJ. 90 schwarze Fadenkreuzscheinwerfer kaufen.(Foto siehe Anhang)
      Auf die Frage, ob diese mit einem fahrzeugspezifischen Gutachten versehen sind antwortete der Händler, dass diese mit einem E-Prüfzeichen versehen sind, zusätzlich befindet sich eine Prüfnummer auf dem Artikel daher wird nach geltendem europäischen Recht keine zusätzliche Betriebserlaubnis benötigt.
      Ist diese Antwort korrekt oder wurde ich wieder einmal schlecht beraten?
      Herzlichen Dank für Ihr Bemühen,
      H.W."


      DIE ANTWORT DER MA46:

      "Werter Herr W.
      Wir danken für die Anfrage, und teilen Ihnen mit, dass Ihnen Ihr Händler eine korrekte Auskunft gegeben hat! Sie sollten aber das Gutachten über die Scheinwerfer im Auto mitführen und eine meldung bezüglich der Änderung bei Ihrer Zulassungsstelle (Versicherung) durchführen.
      MfG
      Winkler"



      Fazit: Der Ermessensspielraum des jeweiligen Prüfers ist gross, manche verlangen kein Gutachten, andere verlangen eines. Dummerweise muss man auf Verlangen ein entsprechendes Gutachten vorweisen können.

      Grüsse,
      DOC!
      @ Doc:
      Als ich das erste MAL bei der MA46 war, bin ich nicht durchgekommen wegen meinen M3-Spiegel. (Haben ein Prüfzeichen, aber kein Gutachten)... so nun der Prüfer war eigentlich recht in Ordnung (damit meine ich, ich konnte mit ihm normal reden und er hat auch immer höflich geantwortet...) --->
      So kam es, das ich ihn folgendes fragte: "Warum ist es eigentlich so, dass ich für meine Spiegeln ein Gutachten brauche und für meine Scheinwerfer, Seitenblinker, Heckleuchten nicht? Auf den Spiegeln sind ja genauso Prüfzeichen drauf?"
      Daraufhin meinte er:" Es steht (keine hab ich mir nicht gemerkt wo) geschrieben das es für Änderungen speziell an der Karosserie (und da zählen die Spiegeln dazu) eigene Material und Festigkeitsgutachten erforderlich sind... und für die Beleuchtung aussen nicht... solange sie richtig eingestellt ist (mit Bestätigung von einer Werkstätte)."

      So mehr kann ich dazu nicht sagen...
      greez Michi